29.08.2023

Die Knochenschrauben-Meister: Österreichisches MedTech expandiert in die USA

Das MedTech-Unternehmen surgebright aus Oberösterreich betritt den amerikanischen Markt. Somit werden Knochenschrauben aus Österreich nun auch in den USA eingesetzt.
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surgebright, shark screw
(c) surgebright - Klaus Pastl (l.) mit seinen beiden Söhnen Thomas (m.) und Lukas.

Klaus Pastl, ein praktizierender Orthopäde in Linz, hatte einst die Idee zu einer biologischen Knochenschraube. Seitdem wurden mehr als 5.500 Knochenbrüche und Fehlstellungen damit geheilt. Vorerst hauptsächlich von Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum eingesetzt, wurde die Operationstechnik vorige Woche erstmals auch in den USA angewandt.

Bereits in den 90er Jahren begann der Mediziner an der Idee zu forschen, Knochenbrüche und Fehlstellungen mit einer Schraube aus menschlichem Knochenmaterial anstatt eines Metallimplantats zu fixieren und zu heilen. 2016 gründete er schließlich gemeinsam mit seinen Söhnen Thomas und Lukas das MedTech-Startup surgebright, das die Knochenschraube seitdem unter dem Namen „Shark Screw“ an Krankenhäuser vertreibt.

Surgebright mit biointelligentem Prozess

Zur Erklärung: Werden Brüche oder Fehlstellungen mit Metallimplantaten fixiert, zieht dies meist eine Folgeoperation nach sich, mit der der Fremdkörper wieder entfernt wird. Nicht so bei der Knochenschraube: Körpereigene Zellen besiedeln das Implantat und sorgen dafür, dass es rückstandslos mit dem Skelett des Patienten verwächst und nach rund einem Jahr am Röntgenbild nicht mehr zu erkennen ist.

„Shark Screw bildet eine Leitstruktur, über die Zellen zwischen zwei Knochenfragmenten wandern können. Sie ist quasi eine Knochenbrücke für die Zellen“, erklärt Klaus Pastl.

Die Vorteile dieses biointelligenten Prozesses haben für Aufsehen gesorgt. Denn der Wegfall von Zweiteingriffen bedeutet allgemein nicht nur weniger Schmerzen und Risiko für Patientinnen und Patienten, sondern auch eine erhebliche Entlastung des Gesundheitssystems.

Die Schrauben mit einem Durchmesser von 3,5 bis 5 Millimeter eignen sich für Brüche an Hand, Schulter, Schlüsselbein, Ellbogen oder Fuß, Arthrosen, sowie Knochenfehlstellungen, wie zum Beispiel den Hallux Valgus. Diese Fehlstellung der Großzehe war auch der Grund für die nun durchgeführten Eingriffe mit der „Shark Screw“ am „Griffin Hospital“ in Connecticut.

Beide Operationen sind gut verlaufen, von einer raschen Genesung der Behandelten ist auszugehen, da keine Abstoßungsreaktionen bekannt sind, so laut Aussendung.

Gegen das „Buy American“

„Es heißt immer, man müsse klotzen und nicht kleckern, um den US-Markt zu erobern“, sagt Lukas Pastl, Co-CEO von surgebright. „Wir bearbeiten den neuen Markt jedoch ebenso wie unseren Heimmarkt: in kleinen Schritten, mit guten Kooperationspartnern.“

So arbeitet das Unternehmen schon seit einiger Zeit mit einer der größten amerikanischen Gewebebanken zusammen, um die Knochenschrauben für diesen neuen Markt bereitzustellen. Auf diese Weise gelinge es surgebright nicht nur, die gesamte Wertschöpfungskette, von der Produktion der Schrauben und chirurgischen Instrumente bis zum Vertrieb zu kontrollieren, sondern auch, ein „komplettes US-Produkt“ anzubieten – denn die aktuelle Devise der Einkäufer in den USA lautet nach wie vor „Buy American“, weiß das Team.

Surgebrigth bis 2030: Halbe Million Zweit-OPs verhindern

Weltweit werden jährlich über 170 Millionen Metallschrauben bei Operationen am menschlichen Körper verwendet. Das Ziel von surgebright ist es, bis 2030 durch den Einsatz der „Shark Screw“ 500.000 dieser Patienten einen Zweiteingriff zu ersparen. Der Markteintritt in Nordamerika ist nun der größte Schritt in Richtung Globalisierung für das MedTech-Unternehmen aus dem Mühlviertel.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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