26.09.2024
KOMMENTAR

Die „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute

Man muss die Klimakrise nicht gleich leugnen. Man kann sie auch mit "Augenmaß" und "Hausverstand" tatkräftig unterstützen. Ein Kommentar zur bevorstehenden Nationalratswahl.
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Die
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund KI-generiert

Am Sonntag ist Nationalratswahl. Zurecht wird dieser Tage noch einmal vehement auf die Gefahr der Klimaleugner-Partei für die Bemühungen im Klimaschutz hingewiesen. Die Schäden des dritten Jahrhunderthochwassers im ersten Viertel des Jahrhunderts sind noch nicht einmal vollständig erfasst, doch der „Klimahysterie“-Sprech ist schon wieder zurück. Aber nicht nur der. Es gibt noch eine zweite Spezies, die es genau so in sich hat, wie die Klimaleugner:innen: die „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute.

„Ich bin kein Rassist, aber“

Bei den Klima-, Corona-, Geschichts- und Sontiges-Leugner:innen haben die „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute sich eine gewinnende rhetorische Strategie abgeschaut. „Ich bin kein Rassist, aber“ kennt man ja. Danach kann man im Prinzip sagen, was man will – sei es noch so rassistisch. Bei den richtigen Adressat:innen – jenen, die selber „ich bin kein Rassist, aber“-Leute sind – bringt der erste Teil des Satzes die Absolution mit sich. Und dann ist es aber mal gut und jeder Einwand zu dem Gesagten wird zum „ungeheuerlichen“ Vorwurf. Wie gesagt: Kennt man ja.

„Überdenken“ mit „Augenmaß“ und „Hausverstand“

Also los geht’s! Klimaschutz ist wichtig, aber „mit Augenmaß“ und „mit Hausverstand“. Klimaschutz ist wichtig, aber „wir müssen den Green Deal überdenken“, …“die CO2-Steuer überdenken“, …“das Renaturierunggesetz überdenken“.

Mit jeder Menge „Augenmaß“ und „Hausverstand“ werden also sämtliche Klimaschutzmaßnahmen von den „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leuten noch einmal gründlich „überdacht“ und… Oh Schreck! Es stellt sich heraus, die Maßnahmen sind allesamt blöd. Jede einzelne. Wiewohl man natürlich betonen muss, dass Klimaschutz wichtig ist. Aber kann den bitte einmal auch jemand an den Standort* denken?

Die Sache ist die…

Die Sache ist die: So, wie das Hochwasser erhebliche Schäden an vielen Gebäuden verursacht hat, hat die Menschheit erhebliche Schäden am Ökosystem des Planeten verursacht. Das geht im Übrigen weit über die Klimakatastrophe hinaus. Die Biodiversitätskrise wird bekanntlich nicht nur durch CO2-Emissionen, sondern auch durch Dinge wie Flächenversiegelung, Monokulturen und Pestizideinsatz massiv getrieben.

So, wie nun vom Hochwasser betroffene Häuser, Betriebe und Infrastruktur saniert werden müssen, muss auch das Ökosystem saniert werden, wenn es uns auch in Zukunft eine gute Existenz ermöglichen soll.

Irgendwer muss bezahlen

Und das kostet. Auch wenn Staat, Land, EU, Versicherer und Co der Hausbesitzerin im Hochwassergebiet 100 Prozent der Sanierungskosten abnehmen, werden diese bezahlt – eben von Staat, Land, EU, Versicherern und Co. Irgendwer muss bezahlen. Die „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute meinen, Klimaschutz ist nur dann gut, wenn er niemanden etwas kostet, dafür im Gegenteil allen Gewinne bringt. Eine Replik auf gut österreichisch: Des wird’s ned spün.

Aber

Aber – ja, jetzt kommt auch hier ein aber – aber ganz unberechtigt ist die Hoffnung der „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute auch nicht. Denn so, wie die Sanierung der Hochwasserschäden den Sanierungsunternehmen erhöhte Gewinne bescheren wird, können jene, die das Ökosystem sanieren, damit Gewinne erzielen – sofern andere dafür zahlen.

So, wie es nun für die Volkswirtschaft wünschenswert ist, dass die Hochwasser-Sanierungsunternehmen in Österreich Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen, ist es auch wünschenswert, dass die Sanierer des Ökosystems in Österreich Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen.

Und so, wie es sogar noch besser für unsere Volkswirtschaft wäre, wenn auch in den anderen vom Hochwasser betroffenen Ländern österreichische Unternehmen für die Sanierung engagiert werden würden, wäre es noch besser für uns, wenn die ganze Welt bei CO2-Reduktion, Renaturierung und Co auf österreichische Expertise zurückgreifen würde.

Ganz und gar nicht förderlich

Förderlich ist dafür die gezielte Unterstützung dieser „Sanierungsunternehmen“ im Aufbau. Diese passiert zwar bereits, könnte aber noch mit viel mehr Engagement betrieben werden. Ganz und gar nicht förderlich ist es dagegen, Unternehmen mit starkem Ökosystem-Sanierungsbedarf aktiv davor zu „bewahren“, die Leistungen dieser Sanierer in Anspruch zu nehmen (weil „Augenmaß“, „Hausverstand“ und natürlich Standort*!!!). Das befeuert die Klimakrise weiter.

Es bleibt dabei: Wir müssen das Ökosystem verdammt nochmal sanieren, wenn wir langfristig überleben wollen. Und jemand muss dafür bezahlen. Staat, Land und EU – also wir alle – können auch hier mitzahlen. Versicherer gibt es dafür leider keinen.

Das Kreuzerl am Sonntag

Die „Klimaschutz ist wichtig, aber“-Leute wollen dafür jedenfalls nicht bezahlen und das ist ein Problem. Am Sonntag kann man sie wählen, oder auch nicht. Nota bene: Auch das Kreuzerl bei einer anderen Partei bringt keine Absolution und aller Voraussicht nach keine perfekten Lösungen. Aber vielleicht gelingt es, einer Politik mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß näher zu kommen, die es braucht, um unser Haus zu sanieren, statt weiteres Wasser in den Keller zu pumpen. Mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß, die es braucht, um unsere österreichischen Ökosystem-Sanierer dabei zu unterstützen, global erfolgreich zu werden. Also mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß, die unbedingt notwendige Transformation endlich wirklich auf Schiene zu bringen. Wenn das dann vielleicht auch dem Standort* schadet, so nutzt es langfristig jedenfalls dem Standort.


*Der Begriff „Standort“ wird in Österreich häufig synonym mit „mein Kontostand“ genutzt


P.S.

P.S.: Im übrigen bin ich der Meinung, dass es eine echte Kreislaufwirtschaft ohne Kompromisse braucht, um das hoffentlich einmal sanierte Ökosystem aufrechtzuerhalten. Das bedeutet auch ein Ende der Wunschvorstellung vom unbegrenzten Wachstum, das per Naturgesetz nur im Kollaps enden kann. Ökonom:innen sollten ihre Expertise dafür einsetzen, herauszufinden, wie ein wirklich zirkuläres System rechnerisch möglich ist, statt dafür, einmal mehr vorzurechnen, dass es „nicht möglich ist“.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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