17.03.2020

Die Höhle der Löwen: Wer ist euer Favorit der zweiten Sendung?

Heute Dienstag wird auf Vox um 20:15 Uhr "Die Höhle der Löwen" zu sehen sein. In Folge 2 werden wieder fünf Startups ihre Business-Ideen vor den Investoren pitchen. Hier könnt ihr schon vorab für euren Favoriten voten!
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Die Höhle der Löwen
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Die Löwen behandeln in einer Sondersendung Themen rund um die Corona-Krise.

Heute am Abend ist es wieder soweit: In der zweiten Folge von „Die Höhle der Löwen“ werden um 20:15 Uhr fünf Startups ihre Geschäftsideen vor den Investoren pitchen. Mit dabei sind diesmal zwei Startups aus Hamburg, eines aus Berlin und Koblenz sowie ein Startup aus der Schweiz. Die Business-Ideen reichen von Fitness-Hanteln, über einen GPS-Tracker für Katzen bis hin zu einem Dienstleistungsportal für Pflegekräfte.

Hier könnt ihr vorab für euren Favoriten der zweiten Sendung voten. Dafür müsst ihr nur auf den Favoriten klicken. Die Beschreibungen zu den einzelnen Startups mit weiterführenden Links findet ihr unten.

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YAB Fitness

YAB Fitness steht für Your Active Body. Das Hamburger Startup rund um Gründer Christian Polenz bietet ein 3-in-1 Hantel-System an, bei dem eine Hantel je nach Haltung über die Hebelwirkung drei verschiedene Gewichtsstufen erreicht. Drei verschiedene Griffstellungen erzeugen mit einer einzigen Hantel drei unterschiedliche Gewichte. Zudem können sie auch am Fuß befestigt werden.

=> mehr über das Startup

(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

flexylot

In der zweiten Folge wird mit flexylot ein weiteres Startup aus Hamburg zu sehen sein. Das Startup von Galerist Alexander Schophoff hat ein flexibles Aufhänge-System für Bilder entwickelt. Mit diesem können Bilderrahmen und Keilrahmen mithilfe einer Schiene einfach verschoben und so millimetergenau positioniert werden und das in alle Richtungen. Zudem lassen sich die Bilder ohne Versetzen des Nagels flexibel um Zentimeter verschieben.

=> mehr über das Startup

(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

petTracer

petTracer bietet digitale GPS-Katzen-Halsbänder an. Nutzer können  über eine App sehen, wo sich ihre Katze gerade befindet und wo aufgehalten hat. Zudem soll das Auffinden im Dunkeln über ein integriertes Licht im Halsband erleichtert werden. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu 30 Tage. Im Gegensatz zu den anderen Startups hat petTracer seinen Sitz in der Schweiz.

=> mehr über das Startup

(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Maison Baum

Das Startup Maison Baum rund um Schuhingenieur Christof Baum hat orthopädisch geprüfte High Heels entwickelt. Sie sollen im Gegensatz zur normalen High Heels schmerzfrei tragen lassen. Durch ein spezielles Fußbett soll die Druckbelastung um 50 Prozent entastet werden.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Curassist

Das in Koblenz am Bodensee ansässige Startup Curassist hat ein Dienstleistungsportal für Pfelgekräfte entwickelt. Über die Plattform können sich Nutzer einen Überblick über qualifizierte Einzelpfleger verschaffen. Zudem soll das Portal durch ein klares Design den Vewaltungsaufwand reduzieren.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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