17.03.2020

Die Höhle der Löwen: Wer ist euer Favorit der zweiten Sendung?

Heute Dienstag wird auf Vox um 20:15 Uhr "Die Höhle der Löwen" zu sehen sein. In Folge 2 werden wieder fünf Startups ihre Business-Ideen vor den Investoren pitchen. Hier könnt ihr schon vorab für euren Favoriten voten!
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Die Höhle der Löwen
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Die Löwen behandeln in einer Sondersendung Themen rund um die Corona-Krise.

Heute am Abend ist es wieder soweit: In der zweiten Folge von „Die Höhle der Löwen“ werden um 20:15 Uhr fünf Startups ihre Geschäftsideen vor den Investoren pitchen. Mit dabei sind diesmal zwei Startups aus Hamburg, eines aus Berlin und Koblenz sowie ein Startup aus der Schweiz. Die Business-Ideen reichen von Fitness-Hanteln, über einen GPS-Tracker für Katzen bis hin zu einem Dienstleistungsportal für Pflegekräfte.

Hier könnt ihr vorab für euren Favoriten der zweiten Sendung voten. Dafür müsst ihr nur auf den Favoriten klicken. Die Beschreibungen zu den einzelnen Startups mit weiterführenden Links findet ihr unten.

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YAB Fitness

YAB Fitness steht für Your Active Body. Das Hamburger Startup rund um Gründer Christian Polenz bietet ein 3-in-1 Hantel-System an, bei dem eine Hantel je nach Haltung über die Hebelwirkung drei verschiedene Gewichtsstufen erreicht. Drei verschiedene Griffstellungen erzeugen mit einer einzigen Hantel drei unterschiedliche Gewichte. Zudem können sie auch am Fuß befestigt werden.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

flexylot

In der zweiten Folge wird mit flexylot ein weiteres Startup aus Hamburg zu sehen sein. Das Startup von Galerist Alexander Schophoff hat ein flexibles Aufhänge-System für Bilder entwickelt. Mit diesem können Bilderrahmen und Keilrahmen mithilfe einer Schiene einfach verschoben und so millimetergenau positioniert werden und das in alle Richtungen. Zudem lassen sich die Bilder ohne Versetzen des Nagels flexibel um Zentimeter verschieben.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

petTracer

petTracer bietet digitale GPS-Katzen-Halsbänder an. Nutzer können  über eine App sehen, wo sich ihre Katze gerade befindet und wo aufgehalten hat. Zudem soll das Auffinden im Dunkeln über ein integriertes Licht im Halsband erleichtert werden. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu 30 Tage. Im Gegensatz zu den anderen Startups hat petTracer seinen Sitz in der Schweiz.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Maison Baum

Das Startup Maison Baum rund um Schuhingenieur Christof Baum hat orthopädisch geprüfte High Heels entwickelt. Sie sollen im Gegensatz zur normalen High Heels schmerzfrei tragen lassen. Durch ein spezielles Fußbett soll die Druckbelastung um 50 Prozent entastet werden.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Curassist

Das in Koblenz am Bodensee ansässige Startup Curassist hat ein Dienstleistungsportal für Pfelgekräfte entwickelt. Über die Plattform können sich Nutzer einen Überblick über qualifizierte Einzelpfleger verschaffen. Zudem soll das Portal durch ein klares Design den Vewaltungsaufwand reduzieren.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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