01.03.2022

Die Haken an der Krypto-Steuer

Mit 1.3.2022 tritt die neue Steuerreform in Kraft. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerberaterin, sieht in dem neuen Gesetz jedoch Mängel.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Bis jetzt war die Bezeichnung von Kryptowährung als “digitales Gold” auch aus steuerrechtlicher Sicht naheliegend. Genau wie bei dem Edelmetall, waren Gewinne mit Bitcoin und dergleichen ein Jahr nach dem Erwerb immer steuerfrei. Dass sich dies nun ändert, impliziert vor allem eines: man bevorzugt Spekulanten und verringert die Möglichkeiten für Langzeit-Investoren.

Um über die Folgen der Gesetzesänderung zu sprechen war Natalie Enzinger, die bekannte Krypto-Steuerberaterin aus Graz, beim Podcast “Was bitcoin bringt“ zu Gast. Neben den Umstellungen, die die sogenannten “Hodler” verärgern, sieht Enzinger auch positive Neuerungen: “Es ist jetzt gleich wie bei Aktien. Verluste aus Krypto-Transaktionen kann man ab jetzt mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Krypto-Assets gegenrechnen.”

Natalie Enzinger im Podcast

Offene Fragen und Verbessungsmöglichkeiten

Dennoch bleiben Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten offen. Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel gelten. Allerdings hat  die südamerikanische Nation El Salvador im September 2021, Bitcoin als ebensolches Zahlungsmittel anerkannt. Sollten mehrere Länder diesem Beispiel folgen, wird sich die Regierung die Frage stellen müssen, ob das neue Gesetz noch zeitgemäß ist und die Definition nicht mehr greift. Sofern dies eintritt, würde Bitcoin möglicherweise wieder in die Kategorie “Sonstige Vermögensgegenstände” fallen und nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften versteuert werden können, so Natalie Enzinger.

Auch die Frage der Haltefrist sieht die Krypto-Steuerberaterin noch nicht geklärt. Ursprünglich hatte das Regierungsprogramm vorgesehen, auch bei Aktien eine Frist für steuerfreie Gewinne einzuführen. Dass dies nun bei beiden Anlageformen vom Tisch ist, hat Natalie Enzinger überrascht. “Ich hab schon damit gerechnet, dass für Krypto-Assets eine Haltedauer kommt und weniger, dass der Wechsel zwischen Kryptowährungen steuerfrei gemacht wird”. 

Im Vergleich mit anderen Nationen, sieht die Expertin Österreich derzeit noch mit besseren Grundbedingungen. “Wenn man in Deutschland seine Krypto Assets für Einkunfts-Generierung verwendet, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Da gab es Aufschreie in der Community und Aussagen, dass Unternehmen abwandern werden”.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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© Tom Jackson via Pexels

Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten, dass die ÖBB Postbus beim Forum Alpbach einen autonomen Bus testen wird. Der Regelbetrieb mit bis zu 100 fahrerlosen Fahrzeugen ist hierzulande frühestens ab 2028 geplant. Was in Österreich also noch Zukunftsmusik ist, wird in Kalifornien gerade in einer ganz anderen Dimension Realität: Schwere autonome Lkw dürfen dort ab sofort auf öffentlichen Highways getestet werden.

Ein Heimspiel mit Verspätung

Die Situation hatte bislang etwas Paradoxes: Auf autonomes Fahren spezialisierte Firmen wie Aurora und Kodiak entwickeln ihre Technologie direkt im Silicon Valley, durften ihre schweren Trucks aber lange nicht auf kalifornischen Straßen erproben. Aurora wurde 2017 von drei Veteranen der Selbstfahr-Branche gegründet, unter anderem ehemals bei Tesla und beim Google-Ableger Waymo. Kodiak wiederum hat sich auf autonome Sattelschlepper spezialisiert.

Fahrzeuge ab 10.001 Pfund Gesamtmasse waren vom Testbetrieb ausgeschlossen. Mit neuen Regeln, die am 28. April beschlossen wurden, ist damit Schluss. Kodiak hat rund um seinen Firmensitz in Mountain View, mitten im Silicon Valley, bereits erste Fahrzeuge auf die Straße geschickt.

Von führerlosen Trucks kann trotzdem noch keine Rede sein. Die Genehmigungen gelten vorerst nur für Tests mit Sicherheitsfahrer:in am Steuer. Kalifornien will das Ganze stufenweise angehen: Auf begleitete Tests soll die fahrerlose Erprobung folgen, ein kommerzieller Einsatz ist frühestens danach denkbar.

Texas war schneller

Dass Aurora und Kodiak überhaupt schon so weit sind, liegt an Texas. Dort waren die regulatorischen Auflagen für autonomes Fahren von Anfang an niedriger, weshalb beide Unternehmen ihr operatives Geschäft zunächst dort entwickelten.

Aurora fährt seit 2025 kommerziell und fahrerlos zwischen mehreren texanischen Städten, Kodiak startete im wenig befahrenen Permian Basin und ist mittlerweile ebenfalls auf öffentlichen Highways unterwegs. Die kalifornische Zulassung erlaubt es nun vor allem Kodiak, seine Systeme erstmals auch im eigenen Heimmarkt unter anderen Verkehrsbedingungen weiterzuentwickeln.

Gewerkschaft sieht Jobs in Gefahr

Weniger Begeisterung für die neuen Regeln gibt es bei den Lkw-Fahrer:innen selbst. Die Gewerkschaft Teamsters California hat das für die Zulassung zuständige DMV (Department of Motor Vehicles) verklagt und will die Zulassung wieder kippen. Ihr Vorwurf: Die Behörde habe mögliche Sicherheitsrisiken für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht ausreichend untersucht.

Die Unternehmen argumentieren umgekehrt mit mehr Effizienz und langfristig höherer Sicherheit. Am Ende steht die Frage, wer die amerikanische Logistik von morgen kontrolliert und was das für Fahrerjobs und die Milliarden bedeutet, die bereits in die Technologie geflossen sind.

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