01.03.2022

Die Haken an der Krypto-Steuer

Mit 1.3.2022 tritt die neue Steuerreform in Kraft. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerberaterin, sieht in dem neuen Gesetz jedoch Mängel.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Bis jetzt war die Bezeichnung von Kryptowährung als “digitales Gold” auch aus steuerrechtlicher Sicht naheliegend. Genau wie bei dem Edelmetall, waren Gewinne mit Bitcoin und dergleichen ein Jahr nach dem Erwerb immer steuerfrei. Dass sich dies nun ändert, impliziert vor allem eines: man bevorzugt Spekulanten und verringert die Möglichkeiten für Langzeit-Investoren.

Um über die Folgen der Gesetzesänderung zu sprechen war Natalie Enzinger, die bekannte Krypto-Steuerberaterin aus Graz, beim Podcast “Was bitcoin bringt“ zu Gast. Neben den Umstellungen, die die sogenannten “Hodler” verärgern, sieht Enzinger auch positive Neuerungen: “Es ist jetzt gleich wie bei Aktien. Verluste aus Krypto-Transaktionen kann man ab jetzt mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Krypto-Assets gegenrechnen.”

Natalie Enzinger im Podcast

Offene Fragen und Verbessungsmöglichkeiten

Dennoch bleiben Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten offen. Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel gelten. Allerdings hat  die südamerikanische Nation El Salvador im September 2021, Bitcoin als ebensolches Zahlungsmittel anerkannt. Sollten mehrere Länder diesem Beispiel folgen, wird sich die Regierung die Frage stellen müssen, ob das neue Gesetz noch zeitgemäß ist und die Definition nicht mehr greift. Sofern dies eintritt, würde Bitcoin möglicherweise wieder in die Kategorie “Sonstige Vermögensgegenstände” fallen und nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften versteuert werden können, so Natalie Enzinger.

Auch die Frage der Haltefrist sieht die Krypto-Steuerberaterin noch nicht geklärt. Ursprünglich hatte das Regierungsprogramm vorgesehen, auch bei Aktien eine Frist für steuerfreie Gewinne einzuführen. Dass dies nun bei beiden Anlageformen vom Tisch ist, hat Natalie Enzinger überrascht. “Ich hab schon damit gerechnet, dass für Krypto-Assets eine Haltedauer kommt und weniger, dass der Wechsel zwischen Kryptowährungen steuerfrei gemacht wird”. 

Im Vergleich mit anderen Nationen, sieht die Expertin Österreich derzeit noch mit besseren Grundbedingungen. “Wenn man in Deutschland seine Krypto Assets für Einkunfts-Generierung verwendet, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Da gab es Aufschreie in der Community und Aussagen, dass Unternehmen abwandern werden”.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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