01.03.2022

Die Haken an der Krypto-Steuer

Mit 1.3.2022 tritt die neue Steuerreform in Kraft. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerberaterin, sieht in dem neuen Gesetz jedoch Mängel.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Bis jetzt war die Bezeichnung von Kryptowährung als “digitales Gold” auch aus steuerrechtlicher Sicht naheliegend. Genau wie bei dem Edelmetall, waren Gewinne mit Bitcoin und dergleichen ein Jahr nach dem Erwerb immer steuerfrei. Dass sich dies nun ändert, impliziert vor allem eines: man bevorzugt Spekulanten und verringert die Möglichkeiten für Langzeit-Investoren.

Um über die Folgen der Gesetzesänderung zu sprechen war Natalie Enzinger, die bekannte Krypto-Steuerberaterin aus Graz, beim Podcast “Was bitcoin bringt“ zu Gast. Neben den Umstellungen, die die sogenannten “Hodler” verärgern, sieht Enzinger auch positive Neuerungen: “Es ist jetzt gleich wie bei Aktien. Verluste aus Krypto-Transaktionen kann man ab jetzt mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Krypto-Assets gegenrechnen.”

Natalie Enzinger im Podcast

Offene Fragen und Verbessungsmöglichkeiten

Dennoch bleiben Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten offen. Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel gelten. Allerdings hat  die südamerikanische Nation El Salvador im September 2021, Bitcoin als ebensolches Zahlungsmittel anerkannt. Sollten mehrere Länder diesem Beispiel folgen, wird sich die Regierung die Frage stellen müssen, ob das neue Gesetz noch zeitgemäß ist und die Definition nicht mehr greift. Sofern dies eintritt, würde Bitcoin möglicherweise wieder in die Kategorie “Sonstige Vermögensgegenstände” fallen und nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften versteuert werden können, so Natalie Enzinger.

Auch die Frage der Haltefrist sieht die Krypto-Steuerberaterin noch nicht geklärt. Ursprünglich hatte das Regierungsprogramm vorgesehen, auch bei Aktien eine Frist für steuerfreie Gewinne einzuführen. Dass dies nun bei beiden Anlageformen vom Tisch ist, hat Natalie Enzinger überrascht. “Ich hab schon damit gerechnet, dass für Krypto-Assets eine Haltedauer kommt und weniger, dass der Wechsel zwischen Kryptowährungen steuerfrei gemacht wird”. 

Im Vergleich mit anderen Nationen, sieht die Expertin Österreich derzeit noch mit besseren Grundbedingungen. “Wenn man in Deutschland seine Krypto Assets für Einkunfts-Generierung verwendet, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Da gab es Aufschreie in der Community und Aussagen, dass Unternehmen abwandern werden”.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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