11.02.2019

Die Erste Bank läutet das Ende der Maestro-Bankomatkarte ein

Die Erste Bank hat im Herbst letzten Jahres als erste österreichische Bank angekündigt, die klassische Maestro-Bankomatkarte ab April 2019 sukzessive durch Debit-Mastercards zu ersetzen. Aufgrund der hohen Akzeptanz der neuen Karten bei Online-Händlern sollen sich für Kartenhalter die Bezahlmöglichkeiten im Internet enorm erweitern. Wir haben mit Gerald Gruber, Österreich-Chef von Mastercard, über die Innovation der neuen Karte gesprochen.
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Maestro-Bankomatkarte
(c) Schlessman: Gerald Gruber, General Manager von Mastercard Austria und Mastercard Europe, im Interview mit dem brutkasten

Ab April startet die Erste Bank eine groß angelegte Umtauschaktion ihrer Maestro-Bankomatkarten, die Schritt für Schritt gegen neue Debit Mastercards ausgetauscht werden. Mit der Debit Mastercard werden Zahlungen, wie mit der bekannten Maestrokarte, in Echtzeit getätigt. Bedeutet: Im selben Moment, indem man etwas kauft, wird der Betrag vom Konto abgebucht. Als wesentliche Neuerung kommt hinzu, dass Kartenhalter die Debit Mastercard nun auch als elektronisches Zahlungsmittel verwenden können. Ziel dahinter ist es, die Akzeptanz im E-Commerce Bereich und im Ausland zu erhöhen.

+++ Erste Bank und Sparkassen digitalisieren Kreditkarte und punkten im Innovationswettlauf +++

Im Interview mit dem brutkasten, erläutert Gerald Gruber, welche Vorteile der Umtausch den Kunden bringt und warum eine Debit-Mastercard als eine „Pay-Now-Lösung“ nicht mit einer Mastercard-Kreditkarte zu verwechseln ist.

Die klassische Maestro-Bankomatkarte wird ab April 2019 bei Kunden der Erste Bank sukzessive durch eine Debit Mastercard ausgetauscht. Warum eigentlich?

Die Maestro-Bankomatkarte kommt aus einer Zeit, in der es noch stark um Bargeldabhebung am Geldautomaten ging. Später konnten Kunden in Supermärkten am „Point of Sale“ damit bezahlen. Durch die Digitalisierung im Payment-Sektor, neue Bezahlmethoden und Entwicklungen im E-Commerce-Bereich ist die Maestro-Bankomatkarte technisch gesehen, nicht mehr am neuesten Stand.

Worauf ist dies zurückzuführen?

Der Grund dafür ist eigentlich banal, hat aber weitreichende Auswirkungen. Die österreichische Maestro-Bankomatkarte hat im Gegensatz zu anderen Ländern eine 19-stellige „Personal Account Number“. Die Mastercard-Kreditkarte hat hingegen nur eine 16-stellige Nummer. Obgleich man es nicht annehmen würde, hat dies für den Online-Handel aufgrund der fehlenden Kompatibilität große Implikationen. Die Maestro-Bankomatkarte ist einfach im „technischen Back-End“ im Vergleich zur Debit Mastercard nicht so gut aufgestellt. Das führt in weiterer Folge zur Einschränkungen hinsichtlich der Akzeptanz dieser Zahlungsmethode bei Online-Händlern.

Welche Vorteile erhalten die Kunden durch die neue Debit-Mastercard?

Die neue Debit-Mastercard ist global standardisiert. Eine Debit-Mastercard funktioniert überall dort, wo auch eine Kreditkarte funktioniert. Das ist für die bisherigen Halter von Bankomatkarten ein enorm großer Schritt, da sie nun überall dort bezahlen können, wo auch Kreditkartenhalter bezahlen können. Für Kunden, die bis dato über keine Kreditkarte verfügen, erweitert dies den Bezahlradius im Online-Handel enorm. Die Debit-Mastercard stellt somit die Weiterentwicklung der Maestro-Bankomatkarte dar, quasi die Bank Karte 2.0.

Wie viele Maestro-Bankomatkarten werden auf die neue Debit-Mastercard umgestellt?

Derzeit gibt es in Österreich rund neun Millionen Maestro-Bankomatkarten. Nehmen wir als Beispiel die Erste Bank. Sie hat rund 750.000 Kunden mit einer Kreditkarte und 2,4 Millionen Kunden mit einer Bankomatkarte. Plötzlich können rund 1,4 Millionen Kunden auch alltägliche Services nutzen, für die sie in der Regel eine Kreditkarte hinterlegen müssen.  Als Beispiel lässt sich hier Uber anführen.

Die Erste Bank war in Österreich auch die erste österreichische Bank, die angekündigt hat, die Maestro-Bankomatkarte sukzessive gegen die neue Debit-Mastercard auszutauschen. Werden andere Banken folgen?

Ja, die Erste Bank ist sprichwörtlich die erste Bank in Österreich, die diesen Schritt gesetzt hat. Ich gehe davon aus, dass weitere Banken folgen werden.

Wie ist der Zeitplan für die Umstellung?

Neukunden der Erste Bank bekommen die Karten ab April, ebenso wie jene, die aktiv den Tausch zur Debit Mastercard bei ihrem Betreuer anfragen. Der große Kartentausch von Bestandskunden erfolgt dann im dritten und im vierten Quartal diesen Jahres. Ziel ist es, rund 1,6 Millionen Karten noch in diesem Jahr auszutauschen. 2020 folgen dann nochmals 800.000 Karten.

Warum startet der Kartentausch gerade bei der Ersten Bank und keiner anderen Bank?

Generell kann man sagen, dass die Erste Bank sehr offen für Innovation ist. Sie hat beispielsweise als eine der ersten Banken ihre Mastercard-Kreditkarten digitalisiert. Kunden können in der George-App ihre Karte hinterlegen und anschließend am “Point of Sale” kontaktlos mit ihrem Smartphone zahlen. Sie haben klar ihre Priorität definiert, vorne mit dabei zu sein.

Wird die Maestro-Bankomatkarte in absehbarer Zeit abgeschafft?

Nein, sie wird nicht abgeschafft. Die Maestro-Bankomatkarte und deren Marke wird definitiv in Österreich noch einige Jahre weitergeführt werden. Das zukunftssichere Produkt mit dem die ausgebenden Banken vorne mit dabei sind, ist jedoch sicherlich die neue Debit-Mastercard.

Produktneuheiten gehen auch immer mit Herausforderungen einher, dass Kunden darüber informiert werden. Wie wird diese Information erfolgen?

Kunden assoziieren die Marke „Mastercard“ in Österreich oft ausschließlich mit der Kreditkarte. Dies hat auch historische Gründe, da die Unterscheidung zwischen den beiden Begrifflichkeiten „Kreditkarte“ und „Bankomatkarte“ am heimischen Markt sehr stark ist. Hier arbeiten wir eng mit den Banken zusammen, um Aufklärungsarbeit zu leisten und auf die Unterschiede hinzuweisen. Im Endeffekt obliegt die Kommunikation mit den Endkunden jedoch den Banken, da diese einen direkten Kontakt zu ihren Endkunden haben. Für die Mastercard sind nämlich alle Kartenhalter anonym.

Wie werden die Händler informiert?

Natürlich informieren wir auch die Akzeptanzstellen über die Neuerung. Die Kommunikation erfolgt dabei über die jeweiligen Acquiring-Banken. Hinter jedem Händler steht nämlich auch eine Händlerbank, wie beispielsweise SIX oder die card complete Service Bank. Zudem müssen die Angestellten im Einzelhandel oder der Gastronomie über die Neuerung informiert werden. Sie müssen am „Point of Sale“ wissen, ob der Kunde mit einer Debit-Mastercard oder Mastercard-Kreditkarte zahlen will. Das Logo „Mastercard“ ist nämlich auf beiden Karten zu sehen, was anfänglich zu Verwirrung führen könnte. Mit ausreichend Information wird die Umstellung allerdings kein Problem sein.

Die neue Debit-Mastercard erfüllt einige Funktionen, die eine Mastercard-Kreditkarte auch erfüllt. Stehen diese zwei Produkte nicht in einer Konkurrenz zueinander?

Es gibt einen gewissen Kannibalisierungseffekt, der aber relativ gering ausfällt. Der Effekt wird nämlich über ein Vielfaches vom Zusatzvolumen überwogen, das bei den Kunden generiert wird, die bislang online mit Karte gar nicht zahlen konnten. Daher bringt die Umstellung sowohl für die Banken, als auch die Kunden Vorteile.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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