31.01.2015

Die gläserne Kreditkarte – Anonymisierung zwecklos

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Kreditkarten-Informationen, die "anonymisiert" von Firmen an Dritte weitergegeben werden, sind nicht so anonym wie man annehmen möchte.

Die Geburtsstunde der Kreditkarte liegt mittlerweile 65 Jahre zurück. Im Februar dieses Jahres feiert sie ihr Jubiläum. Über die Jahrzehnte hat die Plastikkarte an Bedeutung gewonnen, aber schaffte es trotzdem nicht ganz, Zweifel ihrer Benutzer aus dem Weg zu räumen. So belegt eine Umfrage der Deutschen Telekom, dass jeder Dritte Angst vor Datenmissbrauch und Betrug im Internet hat und um die Sicherheit seines Bankkontos besorgt ist. (Link) Wie eine Studie des MIT (Massachusetts Institute of Technology) offenbart, sind diese Ängste nicht unbegründet.

Kreditkartenfirmen betonen zwar stets, dass sie Kundendaten an Dritte nur anonymisiert weitergeben, aber wie die MIT-Studie (Link) zeigt, kann eine Person auch nur mithilfe weniger Daten identifiziert werden. Nach nur vier Kreditkarten-Transaktionen kann mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent festgestellt werden, wer der Besitzer ist. Und das auch nach Anonymisieren beziehungsweise Verschlüsseln der personenbezogenen Daten. „Wir zeigen, dass der Datenschutz, der uns zugesichert wurde, nicht real ist“, erklärt Co-Autor der Studie Alex Pentland vom MIT. Seine Studie macht deutlich, dass lediglich eine Teilinformation über eine Person ausreicht, zum Beispiel von einem Supermarkt, um sie aus den zahlreichen augenscheinlich anonymen Karten-Transaktionen zu filtern.

In drei Schritten bereits „entlarvt“

Die Forscher haben in einem Land alle verfügbaren Daten gesammelt: Informationen von 10.000 Shops, versehen mit Zeit und Ort, wurden zusammen getragen, um herauszufinden, wie lange der Prozess einer Identifikation dauern würde, so der Leiter der Studie Yves-Alexandre de Montjoye. Nur vier Einkäufe benötigten sie – drei, wenn Preise aufscheinen – um die gesuchte Person zu identifizieren. Als Beispiel diente eine Person, die das Team als Scott bezeichnet. Am ersten Tag war dieser in einer Bäckerei einkaufen. Am darauffolgenden Tag zahlte er mit der selben Kreditkarte in einem Restaurant. Diese Informationen reichten aus, um die zwei Rechnungen einer einzigen Person zuzuordnen. Lediglich Zeit und Ort der Transaktionen reichten zur vollständigen Identifizierung aus. Sobald man diese Informationen hat, ist der Rest nicht mehr schwer. Das Forschungsteam gibt an, jegliche Transaktion von Scott nennen zu können.

Die Studie hat drei Monate lang Kreditkarten-Überweisungen von über 1,1 Millionen Menschen analysiert. Dabei konnte mit Hilfe von Zeit und Ort der Durchführung herausgefunden werden, wer die Transaktionen durchgeführt hat. Firmen entfernen zwar routinemäßig persönliche Identifikations-Merkmale von Kreditkarten-Daten, wann immer sie Informationen mit externen Unternehmen teilen, aber wie sich zeigt, sind diese Mechanismen nicht ausreichend. Die Studie des MIT zeigt nun, dass „anonym“ nicht anonym ist.

Den Ergebnissen zufolge sei es auch einfacher Frauen zu identifizieren – auch wenn die Experten nicht erklären können, weshalb.

Düstere Aussichten für die Zukunft

Rebecca Herold, Beraterin und Autorin, meint, dass solche Studien zeigen „wie Metadaten benützt werden können um Individuen genau auszumachen. Laut der Autorin Rebecca Herold wirft das die Frage auf, wie solche Informationen genutzt werden könnten beziehungsweise bereits in Hinblick auf Versicherungs-Kalkulationen oder Forderungen, sowie bei Bewerbungen um Kredite und Hypotheken genutzt werden“.

[Edit: Wie auch die wahre Identität von Scott nicht  preisgegeben wurde, so wurde auch nicht veröffentlicht, in welchem Land die Studie durchgeführt wurde.]

Zuerst gesehen auf: Associated Press

 

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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