31.01.2015

Die gläserne Kreditkarte – Anonymisierung zwecklos

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Kreditkarten-Informationen, die "anonymisiert" von Firmen an Dritte weitergegeben werden, sind nicht so anonym wie man annehmen möchte.

Die Geburtsstunde der Kreditkarte liegt mittlerweile 65 Jahre zurück. Im Februar dieses Jahres feiert sie ihr Jubiläum. Über die Jahrzehnte hat die Plastikkarte an Bedeutung gewonnen, aber schaffte es trotzdem nicht ganz, Zweifel ihrer Benutzer aus dem Weg zu räumen. So belegt eine Umfrage der Deutschen Telekom, dass jeder Dritte Angst vor Datenmissbrauch und Betrug im Internet hat und um die Sicherheit seines Bankkontos besorgt ist. (Link) Wie eine Studie des MIT (Massachusetts Institute of Technology) offenbart, sind diese Ängste nicht unbegründet.

Kreditkartenfirmen betonen zwar stets, dass sie Kundendaten an Dritte nur anonymisiert weitergeben, aber wie die MIT-Studie (Link) zeigt, kann eine Person auch nur mithilfe weniger Daten identifiziert werden. Nach nur vier Kreditkarten-Transaktionen kann mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent festgestellt werden, wer der Besitzer ist. Und das auch nach Anonymisieren beziehungsweise Verschlüsseln der personenbezogenen Daten. “Wir zeigen, dass der Datenschutz, der uns zugesichert wurde, nicht real ist”, erklärt Co-Autor der Studie Alex Pentland vom MIT. Seine Studie macht deutlich, dass lediglich eine Teilinformation über eine Person ausreicht, zum Beispiel von einem Supermarkt, um sie aus den zahlreichen augenscheinlich anonymen Karten-Transaktionen zu filtern.

In drei Schritten bereits “entlarvt”

Die Forscher haben in einem Land alle verfügbaren Daten gesammelt: Informationen von 10.000 Shops, versehen mit Zeit und Ort, wurden zusammen getragen, um herauszufinden, wie lange der Prozess einer Identifikation dauern würde, so der Leiter der Studie Yves-Alexandre de Montjoye. Nur vier Einkäufe benötigten sie – drei, wenn Preise aufscheinen – um die gesuchte Person zu identifizieren. Als Beispiel diente eine Person, die das Team als Scott bezeichnet. Am ersten Tag war dieser in einer Bäckerei einkaufen. Am darauffolgenden Tag zahlte er mit der selben Kreditkarte in einem Restaurant. Diese Informationen reichten aus, um die zwei Rechnungen einer einzigen Person zuzuordnen. Lediglich Zeit und Ort der Transaktionen reichten zur vollständigen Identifizierung aus. Sobald man diese Informationen hat, ist der Rest nicht mehr schwer. Das Forschungsteam gibt an, jegliche Transaktion von Scott nennen zu können.

Die Studie hat drei Monate lang Kreditkarten-Überweisungen von über 1,1 Millionen Menschen analysiert. Dabei konnte mit Hilfe von Zeit und Ort der Durchführung herausgefunden werden, wer die Transaktionen durchgeführt hat. Firmen entfernen zwar routinemäßig persönliche Identifikations-Merkmale von Kreditkarten-Daten, wann immer sie Informationen mit externen Unternehmen teilen, aber wie sich zeigt, sind diese Mechanismen nicht ausreichend. Die Studie des MIT zeigt nun, dass “anonym” nicht anonym ist.

Den Ergebnissen zufolge sei es auch einfacher Frauen zu identifizieren – auch wenn die Experten nicht erklären können, weshalb.

Düstere Aussichten für die Zukunft

Rebecca Herold, Beraterin und Autorin, meint, dass solche Studien zeigen “wie Metadaten benützt werden können um Individuen genau auszumachen. Laut der Autorin Rebecca Herold wirft das die Frage auf, wie solche Informationen genutzt werden könnten beziehungsweise bereits in Hinblick auf Versicherungs-Kalkulationen oder Forderungen, sowie bei Bewerbungen um Kredite und Hypotheken genutzt werden”.

[Edit: Wie auch die wahre Identität von Scott nicht  preisgegeben wurde, so wurde auch nicht veröffentlicht, in welchem Land die Studie durchgeführt wurde.]

Zuerst gesehen auf: Associated Press

 

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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