09.03.2015

Die Gewerbeberechtigung – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Wer sich entscheidet zu gründen, hat meist bereits ein Business im Kopf, das er umsetzten möchte. Einige entschließen sich zuerst für die Selbstständigkeit und begeben sich dann auf die Suche nach Ideen. Ob man nun etwas komplett neues erfindet, oder alte Systeme verbessern möchte – Beide Unternehmertypen stehen irgendwann vor derselben Frage: Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Es gilt: Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung. Diese wird von der Gewerbebehörde ausgestellt, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das ist in Statutarstädten (Städte in Österreich mit eigenem Stadtrecht) das Magistrat , in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.

Gewerbsmäßig ist man, wenn man eine Tätigkeit

*selbstständig: auf eigene Rechnung und Gefahr

*regelmäßig: wiederholend, länger andauernd

*mit Gewinnabsicht, ausübt.

Welche Gewerbeberechtigung man braucht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Die Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sind reglementierte Gewerbe. Jene, für deren Tätigkeit kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, sind freie Gewerbe.

Tätigkeiten, die unter die freien Gewerben fallen sind hier in der „bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe“ gelistet. Diese Auflistung ist allerdings nicht abschließend. Den Ideen von Unternehmern soll durch sie keine Grenze gesetzt werden.

Eine Liste der reglementierten Gewerbe ist hier zu finden – für diese Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Mit diesem weist man nach, dass man die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringt, um das Gewerbe selbstständig ausführen zu können. Man bekommt den Nachweis, indem man eine Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung macht, oder etwa eine Schule (Zum Beispiel: Handelsakademie, etc.) besucht hat. Dazu kommt dann noch die Praxis, die ebenfalls berücksichtigt wird.

Der Befähigungsnachweis kann nicht übertragen werden.

Trotzdem muss man seinen Traum in die Selbstständigkeit zu gehen, nicht aufgeben – auch wenn man selbst keinen Nachweis erbringen kann.

Manchmal genügt auch ein reduzierter Befähigkeitsnachweis. Außerdem gibt es Kurse und Prüfungen, die von der Wirtschaftskammer und dem WIFI angeboten werden. Ob man für eine individuelle Befähigung, wobei hier die Berufserfahrung berücksichtigt wird, in Frage kommt, wird ebenfalls von der Gewerbebehörde festgestellt. Unbedingt alle Dienstzeugnisse und den Sozialversicherungsverlauf vorlegen. Andere Möglichkeiten sind eine TEamgründung, bei der zumindest ein Gründungsmitglied im Unternehmen den Befähigungsnachweise einbringen kann, oder die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Mehr Infos in diesen Gründungsleitfäden von  BMWFW und WKO

 

Serie „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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