09.03.2015

Die Gewerbeberechtigung – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Wer sich entscheidet zu gründen, hat meist bereits ein Business im Kopf, das er umsetzten möchte. Einige entschließen sich zuerst für die Selbstständigkeit und begeben sich dann auf die Suche nach Ideen. Ob man nun etwas komplett neues erfindet, oder alte Systeme verbessern möchte – Beide Unternehmertypen stehen irgendwann vor derselben Frage: Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Es gilt: Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung. Diese wird von der Gewerbebehörde ausgestellt, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das ist in Statutarstädten (Städte in Österreich mit eigenem Stadtrecht) das Magistrat , in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.

Gewerbsmäßig ist man, wenn man eine Tätigkeit

*selbstständig: auf eigene Rechnung und Gefahr

*regelmäßig: wiederholend, länger andauernd

*mit Gewinnabsicht, ausübt.

Welche Gewerbeberechtigung man braucht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Die Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sind reglementierte Gewerbe. Jene, für deren Tätigkeit kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, sind freie Gewerbe.

Tätigkeiten, die unter die freien Gewerben fallen sind hier in der „bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe“ gelistet. Diese Auflistung ist allerdings nicht abschließend. Den Ideen von Unternehmern soll durch sie keine Grenze gesetzt werden.

Eine Liste der reglementierten Gewerbe ist hier zu finden – für diese Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Mit diesem weist man nach, dass man die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringt, um das Gewerbe selbstständig ausführen zu können. Man bekommt den Nachweis, indem man eine Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung macht, oder etwa eine Schule (Zum Beispiel: Handelsakademie, etc.) besucht hat. Dazu kommt dann noch die Praxis, die ebenfalls berücksichtigt wird.

Der Befähigungsnachweis kann nicht übertragen werden.

Trotzdem muss man seinen Traum in die Selbstständigkeit zu gehen, nicht aufgeben – auch wenn man selbst keinen Nachweis erbringen kann.

Manchmal genügt auch ein reduzierter Befähigkeitsnachweis. Außerdem gibt es Kurse und Prüfungen, die von der Wirtschaftskammer und dem WIFI angeboten werden. Ob man für eine individuelle Befähigung, wobei hier die Berufserfahrung berücksichtigt wird, in Frage kommt, wird ebenfalls von der Gewerbebehörde festgestellt. Unbedingt alle Dienstzeugnisse und den Sozialversicherungsverlauf vorlegen. Andere Möglichkeiten sind eine TEamgründung, bei der zumindest ein Gründungsmitglied im Unternehmen den Befähigungsnachweise einbringen kann, oder die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Mehr Infos in diesen Gründungsleitfäden von  BMWFW und WKO

 

Serie „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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