09.03.2015

Die Gewerbeberechtigung – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Wer sich entscheidet zu gründen, hat meist bereits ein Business im Kopf, das er umsetzten möchte. Einige entschließen sich zuerst für die Selbstständigkeit und begeben sich dann auf die Suche nach Ideen. Ob man nun etwas komplett neues erfindet, oder alte Systeme verbessern möchte – Beide Unternehmertypen stehen irgendwann vor derselben Frage: Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Es gilt: Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung. Diese wird von der Gewerbebehörde ausgestellt, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das ist in Statutarstädten (Städte in Österreich mit eigenem Stadtrecht) das Magistrat , in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.

Gewerbsmäßig ist man, wenn man eine Tätigkeit

*selbstständig: auf eigene Rechnung und Gefahr

*regelmäßig: wiederholend, länger andauernd

*mit Gewinnabsicht, ausübt.

Welche Gewerbeberechtigung man braucht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Die Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sind reglementierte Gewerbe. Jene, für deren Tätigkeit kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, sind freie Gewerbe.

Tätigkeiten, die unter die freien Gewerben fallen sind hier in der „bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe“ gelistet. Diese Auflistung ist allerdings nicht abschließend. Den Ideen von Unternehmern soll durch sie keine Grenze gesetzt werden.

Eine Liste der reglementierten Gewerbe ist hier zu finden – für diese Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Mit diesem weist man nach, dass man die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringt, um das Gewerbe selbstständig ausführen zu können. Man bekommt den Nachweis, indem man eine Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung macht, oder etwa eine Schule (Zum Beispiel: Handelsakademie, etc.) besucht hat. Dazu kommt dann noch die Praxis, die ebenfalls berücksichtigt wird.

Der Befähigungsnachweis kann nicht übertragen werden.

Trotzdem muss man seinen Traum in die Selbstständigkeit zu gehen, nicht aufgeben – auch wenn man selbst keinen Nachweis erbringen kann.

Manchmal genügt auch ein reduzierter Befähigkeitsnachweis. Außerdem gibt es Kurse und Prüfungen, die von der Wirtschaftskammer und dem WIFI angeboten werden. Ob man für eine individuelle Befähigung, wobei hier die Berufserfahrung berücksichtigt wird, in Frage kommt, wird ebenfalls von der Gewerbebehörde festgestellt. Unbedingt alle Dienstzeugnisse und den Sozialversicherungsverlauf vorlegen. Andere Möglichkeiten sind eine TEamgründung, bei der zumindest ein Gründungsmitglied im Unternehmen den Befähigungsnachweise einbringen kann, oder die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Mehr Infos in diesen Gründungsleitfäden von  BMWFW und WKO

 

Serie „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

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Markus Fuhrmann, CEO und Gründer von Gropyus | (c) Gropyus
© Gropyus - Gründer Markus Fuhrmann.

Das Wiener Scaleup Gropyus holte im März des heurigen Jahres zum dritten Mal in seiner Firmengeschichte ein 100-Mio.-Euro-Investment – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man einen Führungswechsel.

Gropyus-Gründer wechselt nach sieben Jahren in den Aufsichtsrat

Der langfristig geplante Übergang in die nächste Wachstumsphase ist nach der turnusmäßigen Hauptversammlung abgeschlossen: Nach sieben Jahren als Gründer und CEO beziehungsweise Co-CEO wechselt Markus Fuhrmann als stellvertretender Vorsitzender in den Aufsichtsrat von Gropyus.

Dieser Schritt begann bereits vor 15 Monaten mit der Ernennung von Mitgründer Philipp Erler zum Co-CEO, heißt es laut Aussendung. Erler führt nun als alleiniger CEO das Unternehmen. Auch der Aufsichtsrat des Unternehmens wird neu aufgestellt: Daniel Riedl bleibt Aufsichtsratsvorsitzender, während Markus Fuhrmann die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden von Harald Mahrer übernimmt, der den Aufsichtsrat ebenso wie Thomas Kretschmar verlässt.

Dem Gremium gehören weiterhin Philip Grosse (CFO Vonovia), Emmanuel Thomassin (CFO Wise), Fredrik Nordh (CEO Thisbe), Ricardo Pires (Chairman Semapa Next und CEO Semapa Group) sowie Claudia Ungar-Huber (Head of Subsidiaries and Transaction Management, Vienna Insurance Group) an.

Rechtsstreit mit früherem Aufsichtsratschef

Gropyus befindet sich unterdessen in einem Rechtsstreit mit dem früheren Investor und Aufsichtsratschef Florian Fritsch. Das Unternehmen bestätigte gegenüber dem „Standard“, dass es 2022 aufgrund von Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten eine interne Untersuchung zu früheren Kostenabrechnungen durch Fritsch eingeleitet habe. Dabei soll es dem Bericht zufolge unter anderem um Urlaube, Beraterkosten und weitere Ausgaben gehen. Der Tageszeitung zufolge soll auch Mahrer – bisheriger Gropyus-Aufsichtsratsvize – in die Causa involviert sein.

100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in Umsetzung

Mit den aktuellen Neuerungen hat Gropyus eigenen Angaben nach eine entscheidende Unternehmensphase abgeschlossen und tritt nun in die nächste Entwicklungsstufe ein: Skalierung und operative Exzellenz. Der Wechsel in der Führung schaffe dafür klare Verantwortlichkeiten.

Fuhrmann hat Gropyus seit der Gründung unternehmerisch und strategisch geprägt und dessen Aufbau, Finanzierung, strategische Ausrichtung und Partnerschaften vorangetrieben. Das Unternehmen aus Wien entwickelt und baut schlüsselfertige Mehrfamilienhäuser in nachhaltiger Holzbauweise. Rund 100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche befinden sich eigenen Angaben zufolge derzeit in verschiedenen Umsetzungsphasen.

„Ich bin stolz darauf, was wir bei Gropyus in den vergangenen sieben Jahren aufgebaut haben. Aus einer ambitionierten Idee ist eine industrielle und digitale Plattform für den Wohnungsbau entstanden, die sich bereits in realisierten Projekten bewährt. Mit der Ernennung von Philipp Erler zum Co-CEO haben wir im vergangenen Jahr den geplanten Übergang eingeleitet. Nun wechsle ich in den Aufsichtsrat und werde Gropyus weiterhin bei strategischen Fragen und der Wachstumsfinanzierung beratend begleiten. Philipp kennt das Unternehmen seit der Gründung und ist der Richtige, um Gropyus in die Zukunft zu führen“, kommentiert Fuhrmann diesen Schritt.

„In die nächste Phase führen“

CEO Erler ergänzt: „Ich danke Markus Fuhrmann herzlich für sein Vertrauen und für die gemeinsamen Jahre, in denen wir Gropyus von der Idee bis zu den ersten realisierten Gebäuden aufgebaut haben. Ohne seine Vision, seinen unternehmerischen Mut und seine Fähigkeit, Menschen für ein ambitioniertes Ziel zu gewinnen, wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. Ich freue mich, Gropyus jetzt gemeinsam mit unserem starken Vorstandsteam in die nächste Phase zu führen. Gleichzeitig ist es für das Unternehmen sehr wertvoll, dass Markus uns als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender mit seiner Erfahrung, seinem strategischen Blick und seinem außergewöhnlichen Netzwerk weiterhin eng begleiten wird. Abschließend danke ich Harald Mahrer und Thomas Kretschmar für ihre Begleitung und den immer konstruktiven Austausch während dieser wichtigen Phase der Unternehmensentwicklung.“

Auch Aufsichtsratsvorsitzender Daniel Riedl äußert sich zum Wechsel: „Markus Fuhrmann hat Gropyus mit unternehmerischem Weitblick und großer Entschlossenheit von einer wegweisenden Idee zu einem technologisch führenden und wachstumsstarken Unternehmen entwickelt. Dafür gebührt ihm unser großer Dank und tiefer Respekt.“ Es sei ein starkes Signal, dass Fuhrmann dem Unternehmen als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender erhalten bleibe. Mit Erler übernehme zudem eine erfahrene Führungspersönlichkeit die operative Gesamtverantwortung – für die nächste Wachstumsphase sei das „eine hervorragende Konstellation“.

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