16.06.2025
THEMENPARTNERSCHAFT

Die Entschlüsselung eines der letzten großen Rätsel der Medizin

Alleine in Österreich sind Schätzungen zufolge mehr als 150.000 Personen von Alzheimer-Demenz betroffen. In die Forschung dazu flossen in den vergangenen Jahrzehnten weltweit Milliarden – und es gab zuletzt deutliche Fortschritte. Doch es gibt auch Hürden.
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Mario Haller und Ilya Yuffa | (c) Lilly Österreich / Lilly International
Mario Haller und Ilya Yuffa | (c) Lilly Österreich / Lilly International

Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“ als Themenpartnerschaft in Kooperation mit Lilly Österreich. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Artikels.


Es ist das vielleicht gefürchtetste Wort, wenn es um medizinische Diagnosen geht und bedeutet oft einen Schicksalsschlag: „unheilbar“. Eine der Krankheiten, die heute noch mit diesem „Label“ versehen ist, ist Alzheimer-Demenz. Doch wer sich die Medizingeschichte ansieht, weiß: Die Forschung in der Pharmazie und Biotechnologie schreitet immer weiter voran und liefert laufend Fortschritte. Auch in die Alzheimer-Forschung flossen in den vergangenen Jahrzehnten Milliardenbeträge.

„Seit rund 30 Jahren arbeiten unsere Wissenschaftler:innen mit großem Einsatz daran, eines der letzten großen Rätsel der Medizin zu entschlüsseln: die Alzheimer-Demenz. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesem Bereich gehören heute zu den umfangreichsten weltweit“, erzählt Mario Haller, Geschäftsführer von Lilly Österreich, einem auf die Erforschung neuer Therapien spezialisierten Pharmaunternehmen. In den vergangenen 35 Jahren investierte Lilly rund zehn Milliarden US-Dollar in die Alzheimer-Forschung.

„Forschung ist ein Marathon – kein Sprint“, sagt Haller. „Dahinter stehen unzählige hoch spezialisierte Fachkräfte weltweit, die über viele Jahre hinweg mit enormem Einsatz an der Entwicklung neuer Therapien arbeiten – und das in einem Feld, das von Rückschlägen, regulatorischer Komplexität und hoher Unsicherheit geprägt ist.“

Noch keine Heilung, aber Alzheimer-Forschung schreitet voran

Doch der Aufwand trägt – auch im Fall von Alzheimer – Früchte. Noch kann die Krankheit nicht geheilt werden, die Forschung schreitet aber voran. „Im Zentrum steht derzeit die Entwicklung von Wirkstoffen, die nicht nur Symptome lindern, sondern den Krankheitsverlauf verlangsamen können – insbesondere bei Menschen in einem sehr frühen Stadium der Erkrankung, also mit milder kognitiver Beeinträchtigung oder milder Demenz“, so Haller.

Die Forschung verfolge dabei einen „krankheitsmodifizierenden“ Ansatz, der an den Ursachen der Alzheimerkrankheit ansetze – etwa den pathologischen Veränderungen im Gehirn, die Jahre vor den ersten Symptomen beginnen. „Ziel ist es, Patient:innen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Für viele bedeutet das mehr Zeit in Selbstständigkeit, mehr Lebensqualität – und ein Stück Hoffnung, das lange gefehlt hat“, sagt der Lilly-Österreich-Chef.

Zulassung in Europa als erhebliche Hürde

Doch wie er bereits angedeutet hat, ist es mit Durchbrüchen in der Forschung alleine noch nicht getan. Die Zulassung stellt eine weitere erhebliche Hürde dar – vor allem in Europa. So wurden zuletzt zwei neue Alzheimer-Medikamente unterschiedlicher Anbieter in den USA, Japan und China zugelassen, erzählt Ilya Yuffa, Executive Vice President von Eli Lilly and Company und Präsident von Lilly International. In Europa sehe die Situation anders aus: „Nach einer Prüfung von erstaunlichen 26 Monaten haben die europäischen Zulassungsbehörden endlich einem dieser Medikamente nun auch die Marktzulassung erteilt“, so Yuffa.

Im Gegensatz dazu hätten die Zulassungsbehörden in Japan ihre Prüfung innerhalb von acht Monaten abgeschlossen, jene in China und den USA in jeweils etwa 13 Monaten. „Im Falle eines zweiten Medikaments, das von meiner Firma Lilly entwickelt wurde, empfahl das CHMP (Anm.: Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur) 20 Monate nach der Einreichung unseres Antrags, es überhaupt nicht zuzulassen – obwohl die Zulassungsbehörden in zehn anderen Ländern dies bereits getan haben. Millionen Menschen in Europa, die unter dieser unaufhaltsamen und tödlichen Krankheit leiden, werden weiter warten müssen.“

Diese Verzögerungen würden das Ziel der Europäischen Kommission untergraben, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern, meint Yuffa. Es brauche daher häufiger beschleunigte Zulassungsverfahren – in der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie habe die EU durchaus bewiesen, dass eine schnelle, transparente und effiziente Zulassung möglich sei.

Einer von vielen Bausteinen

Doch allzu sehr beirren lassen will man sich in der Forschung auch dadurch letztlich nicht. Im Gegenteil: Technologische Entwicklungen wie etwa in der künstlichen Intelligenz versprechen zusätzliche Beschleunigung. Die Technologie bleibe aber einer von vielen Bausteinen, betont Haller: „Immerhin ist die Wirkstoffentwicklung ein zutiefst interdisziplinärer Prozess. Es braucht Expert:innen für KI ebenso wie Zellbiolog:innen, Chemiker:innen und Pharmakolog:innen. KI kann vieles beschleunigen – aber sie ersetzt nicht, was unser Handeln leitet: wissenschaftliche Sorgfalt, menschliche Verantwortung und das Vertrauen von Patient:innen.“

Und sei ein Medikament erst einmal entwickelt und zugelassen, sei es wiederum nur ein Baustein im Gesundheitssystem. „Gerade bei komplexen Erkrankungen wie Alzheimer sehen wir, wie entscheidend eine frühzeitige, langfristige und idealerweise kombinierte Behandlung ist. Dafür braucht es nicht nur wissenschaftlichen Fortschritt, sondern auch den Ausbau von Versorgungsstrukturen, personelle Ressourcen und ein Gesundheitssystem, das Innovation aktiv mitträgt“, so Haller.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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