04.03.2024

Die digitale Checkliste für Neugründer:innen

Gastbeitrag. Warum braucht dein Unternehmen eigentlich eine Website, worin liegen die Vorteile und was benötigst du für deinen erfolgreichen Online-Auftritt? Für den brutkasten hat der österreichische Webhoster world4you diese Fragen beantwortet.
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(c) world4you
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In einer Welt, in der digitale Präsenz einen entscheidenden Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg hat, stellt sich für viele Unternehmer:innen die Frage: Brauche ich wirklich eine eigene Website?

Die Vorteile einer Website

Während einige erfolgreich auf Plattformen wie Instagram, Vimeo und Facebook agieren, bietet eine Website einen einzigartigen Raum für die uneingeschränkte Entfaltung und Präsentation. Welche Vorteile eine Unternehmenswebsite so bietet, möchten wir dir erklären:

  • Universelle Auffindbarkeit: Eine Website ermöglicht es, von jeder Person zum Beispiel durch eine einfache Google-Suche gefunden zu werden.
  • Suchmaschinen-Ranking: Durch die Erstellung von hochwertigem Content und dem gezielten Einsatz von bestimmten Keywords kannst du das Ranking in Suchmaschinen positiv beeinflussen.
  • Service-Powerhouse: Eine Website bietet die Möglichkeit, verschiedene Services unter einem Dach zu verbinden – von einfachen Beitrags-Veröffentlichungen über Kontaktformulare bis hin zu komplexen Shopsystemen. Deiner Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Die Liste der Vorteile beinhaltet noch viele weitere Punkte, diese 3 sind jedoch unserer Meinung, die größten Argumente für eine Website. Wir möchten aber nochmal genauer betonen, warum du als Neugründer:in eine Website benötigst:

Deine Zielgruppe ist in der Online-Welt unterwegs und selbstverständlich willst du von deiner potenziellen Kundschaft gefunden werden. Eine Website bietet die optimale Plattform, um von dir und deiner Vision zu erzählen. Du baust dir ein Image auf und stellst sozusagen eine digitale Visitenkarte für Interessenten zur Verfügung.

Was brauchst du, um mit deinem Unternehmen online zu gehen?

Wir haben schon festgestellt, dass du mit einer Website deine digitale Visitenkarte erstellst. Doch was genau sollten deine nächsten Schritte zur Online-Plattform sein? Wir haben für dich eine digitale Checkliste erstellt.

Schritt 1: Registriere deine Domain

In unseren letzten Gastbeitrag sind wir darauf eingegangen, wie du die passende Domain für deine Idee findest. Nun ist es an der Zeit, diese zu registrieren. world4you macht dir dies einfach, nutze dafür den Domainchecker. Hast du die passende Domain gefunden? Dann registriere spätestens jetzt deine einzigartige Internetadresse.

Schritt 2: Wähle das passende Webhosting

Mit einem Webhosting sicherst du dir im Grunde genommen den Speicherplatz für deine Inhalte im Web. Überlege dir vorher, welche Anforderungen du an dein Webhosting stellst, abhängig von der Art deiner Website, sei es eine einfache digitale Visitenkarte, ein Blog oder ein Online-Shop. Hierbei kann dir world4you als zuverlässiger österreichischer Webhoster mit sicheren Speicherplatzoptionen und lösungsorientiertem Support behilflich sein.

Schritt 3: Evaluiere dein Content-Management-System

Nach der Webhosting-Auswahl ist es entscheidend, das passende Content-Management-System (CMS) zu evaluieren. Ein CMS unterstützt dich beim Aufbau deiner Website. Die entsprechenden Einstellungen zum Layout oder der Inhalte kannst du dabei zum Teil ohne Programmierkenntnisse an deine Vorstellungen anpassen. Informiere dich über verschiedene CMS-Optionen wie WordPress, Typo3, Joomla!, Drupal oder Homepage-Baukasten und wähle das am besten zu deinen Anforderungen passende System.

Schritt 4: Erstelle deine Inhalte

Nun wird es spannend – jetzt wird es Zeit, deine Website-Inhalte zu erstellen. Beginne mit den wichtigsten Informationen, die du den Besucherinnen und Besuchern mitteilen möchtest. Plane eine strategische Vorgehensweise für die Erarbeitung und Veröffentlichung qualitativ hochwertiger Inhalte, einschließlich einer übersichtlichen Startseite, Vorstellung des Teams, Leistungen und den rechtlich notwendigen Informationen wie Impressum und Datenschutzerklärung.

Schritt 5: Stelle deine Website online

Nach der Erstellung deiner ersten Inhalte ist deine Website bereit, online gestellt zu werden. Teste vor dem großen Tag alle Seiten und Funktionen gründlich und sammle Feedback von Bekannten. Veröffentliche die Website erst, wenn alles reibungslos funktioniert. Jetzt ist es Zeit, deinen Schritt in die Selbstständigkeit und deinen Online-Auftritt zu feiern.

Deine Website als digitale Visitenkarte ist ein wichtiger Schritt für die Bekanntheit deines Unternehmens und somit ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Start. Wir von world4you unterstützen aktuell vielversprechende Geschäftsideen mit einem Startkapital von bis zu 10.000 €. Dieser finanzielle Beitrag kann für Gründer:innen einen entscheidenden Schub bedeuten, um die gefundene Idee in die Realität umzusetzen. Weitere Informationen zur Einreichung bis zum 16.04.2024 sind auf der Website von world4you verfügbar.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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