07.02.2018

Die Deutsche Bank zertrümmert die dümmsten Bitcoin-Mythen

Die Bitcoin-Debatte ist total überhitzt. Alle Seiten werfen mit Halbwahrheiten und Behauptungen um sich. Zeit für eine nüchterne Betrachtung.
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Deutsche Bank zerschlägt Bitcoin-Mythen
(c) Deutsche Bank

Nach dem Crash wird Bitcoin für tot erklärt. Das ist jedes mal so. Den Berechnungen von Michael B. Casey zufolge war das ja schon die sechste Bitcoin-Bubble, die da geplatzt ist. Wie dem auch sei, jetzt hat die Stunde der Skeptiker geschlagen. Das gehört dazu. Also tanzen Old School-Ökonomen wie Paul Krugman und Nouriel Roubini auf dem vermeintlichen Bitcoin-Grab. Sollen sie tanzen. Einzig: Die Basis ihrer Überzeugung scheint wacklig. Sie basiert teilweise auf Bitcoin-Mythen. Denn nach jedem bisherigen Crash ist Bitcoin von den Toten auferstanden. Warum sollte das diesmal anders sein?

+++ Bitcoin: 8 Probleme der bekanntesten Kryptowährung +++

Gute Analyse von einer Mainstream-Bank

Nun gibt es durchaus Analysten, die diese Frage ernst nehmen. Die sich darüber ärgern, dass die Debatte zu Bitcoin immer so einseitig geführt wird: von den Gegnern wie den Befürwortern. Einer davon ist Jochen Möbert von der Deutschen Bank.

Er hat seine Überlegungen in einem Paper unter dem Titel “Bitcoin: Meinungen, Mythen und Missverständnisse” zusammengefasst – und zertrümmert die acht größten Bitcoin-Mythen, die von Gegnern und Fans gerne getrommelt werden.

Bitcoin-Mythen: Beide Seiten übertreiben

Für Krugman, Roubini und Konsorten hat er gleich zu Beginn schlechte Nachrichten: “Ein exzellenter Kryptoökonom muss ein Software-, ein Hardware-Experte und ein Blockchain- Spezialist sein. Angesichts dieser hohen intellektuellen Hürden fällt es den traditionellen Ökonomen schwer mitzureden.”

Möbert selbst schickt aber auch vorweg, dass auch die Bitcoin-Anhänger zur Vereinfachung und Bitcoin-Mythen neigen würden – und die Nachteile gegenüber den konventionellen Währungen und Banken ignorieren würden. Auch gibt er zu: “Angesichts der Komplexität des Themas trauen wir uns jedoch keine umfassende Analyse zu. Deswegen greifen wir im Folgenden Standardaussagen auf und versuchen, diese einzuordnen und gegebenenfalls zu korrigieren.”

Hier sind die acht Bitcoin-Mythen und die Antworten der Deutschen Bank:

Mythos Nr. 1: Bitcoin ist überbewertet

Hier ist schon alleine angesichts der extremen Preisschwankungen eine Analyse schwierig. Möbert bezweifelt aber, dass die herkömmlichen Boom-Bust-Modelle bei Bitcoin helfen. Die drei Gründe: Bitcoin habe keinen Refinanzierungsbedarf wie traditionelle Unternehmen. Zweitens: “Dezentrale Systeme sind jedoch weniger angreifbar als traditionelle Systeme. Entsprechend könnte auch der Versuch, das Bitcoin-System zu zerstören, mit erheblichem Aufwand verbunden sein.” Und drittens: Die Bewertung von Bitcoin nach klassischen Modellen sei problematisch. “Denn man versucht, den Wert eines alternativen Geldsystems zu ermitteln, welches im Erfolgsfall den Wert des traditionellen Bewertungssystems selbst verändern könnte”, so der Analyst.

Mythos Nr. 2: Bitcoin ist eine Konkurrenz zur US-Dollardominanz

Das ist eines der Lieblingsargumente von Hardcore-Fans der Kryptowährung – und natürlich völliger Unsinn. “Kurz- wie langfristig entbehrt diese Aussage jeder Grundlage”, schreibt Möbert. Schon alleine die hohen technischen Einstiegshürden in das Bitcoin-Universum würden die Massenadaption behindern. Als Zahlungsmittel dürfte Bitcoin noch lange eine Randerscheinung bleiben: “Vergleicht man die Adaption von Bitcoin mit jener des Internets, dann dürfte man heute wohl erst am Anfang der 1990er Jahre stehen.”

Mythos Nr. 3: Sobald die Regulierer einschreiten, stirbt Bitcoin sowieso

Diese Aussage lässt sich schon angesichts der Tatsache belegen, dass die Behörden vielerorts bereits eingeschritten sind und Bitcoin trotzdem noch existiert. Aber so einfach ist das nicht, es ist technisch schlicht nicht möglich, Bitcoin einfach zu verbieten: “Regulierungsversuche sind mit dem Problem konfrontiert, dass es für eine globale, dezentral organisierte Währung erhebliche Ausweichmöglichkeiten gibt.” Auch die Versuche einer globalen Regulierung auf Ebene der G20 würden sehr schwierig, weil sich bereits heute sehr unterschiedliche regulatorische Philosophien zwischen den Ländern zeigen würden. So gäbe es auch “bitcoinfreundliche” Regierungen, etwa Kanada oder Japan.

Mythos Nr. 4: Bitcoin ist bald tot

Hier verweist Möbert nur auf die Website für “Bitcoin Obituaries”, wo seit 2010 hunderte solcher Nachrufe gesammelt wurden – die sich allesamt als falsch herausstellen sollten.

Mythos Nr. 5: Die Bitcoin-Community ist bankenfeindlich

Das ist ein wichtiger Punkt für die Analysten der Deutschen Bank und ihre Leser: Haben sie es hier mit einer neuen Technologie zu tun, die das Bankengeschäft verbessern kann – oder geht es wirklich um einen Totalangriff auf das Geschäftsmodell der Banken? Möbert schreibt, dass schon der Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto in seinem Whitepaper sehr kritisch über Banken und die Bail Outs durch den Steuerzahler geschrieben hat. Aber: “Bankenfeindlich ist wohl nur eine Randgruppe der Bitcoin-Community. (…) Dagegen beabsichtigt die Kern-Community, Bankdienstleistungen für die Ärmsten der Armen zugänglich zu machen.”

Milliarden von Menschen (vor allem in Entwicklungsländern) leben heute noch außerhalb des Banken- und Finanzsystems. Eine Effizienzsteigerung durch Bitcoin und Blockchain würde diesen Menschen in der Zukunft vielleicht Zugang geben. “Daher kann man Bitcoin durchaus als ein komplementäres Produkt zum traditionellen Bankgeschäft betrachten.”

Mythos Nr. 6: Bitcoin macht den klassischen Zahlungsverkehr obsolet

Diese Frage wird auch innerhalb der Community heiß debattiert. Es gibt durchaus Währungen auf Blockchain-Basis, die blitzschnelle und sehr günstige Überweisungen ermöglichen. Bitcoin selbst gehört dank der Überlastung der vergangenen Monate aber nicht dazu. Zwar ist es in der Theorie schon noch billiger und schneller was internationale Überweisungen betrifft. Aber erst durch das aktuell debattierte Lightning-Network könne Bitcoin ernsthaft als Alternative zu den klassischen Zahlungssystemen fungieren. Und auch dann sei der Weg noch weit, so Möbert: “Heute traditionelle Zahlungsverkehrssysteme sind um das hundert- oder tausendfache leistungsfähiger als das Bitcoin-System. Die Systeme der Banken sind zudem über Jahrzehnte erprobt und stressresistent, wie sie immer wieder bewiesen haben. Die Bitcoin- Infrastruktur steckt dagegen noch in den Kinderschuhen.”

Mythos Nr. 7: Das Geldangebot von Bitcoin ist fix

Stimmt nicht, so Möbert. Denn: “In der Theorie ist das Geldangebot ab dem Jahr 2040 fix. In der Praxis dürfte das Geldangebot aber schon viele Jahre vorher schrumpfen, denn bereits heute gibt es Anekdoten von Bitcoin-Besitzern, die in den Gründerjahren nach 2009 ihr Bitcoin, das heute mehrere Millionen Euro wert wäre, verloren haben.” Auf der anderen Seite sei eine Änderung des Protokolls durch die Community, die zu einer Ausweitung der Geldmenge führen könnte, zumindest nicht für alle Zeit auszuschließen. Auch wenn sich die Community da heute weigern würde.

Mythos Nr. 7: Bitcoin-Transaktionen und Bitcoin-Nutzer sind anonym

Dieses Märchen wird sehr gerne erzählt von Leuten, die sich nicht auskennen. Es gibt aber gute Argumente dagegen. Bitcoin ist nicht anonym sondern pseudonym. Man kann jederzeit feststellen, von welchem Konto an welches Konto Bitcoin überwiesen wurden. Lediglich die Besitzer der Konten sind unbekannt. Aber auch nicht immer. “Da aber ein Großteil der Bitcoin-Transaktionen über die Bitcoin-Börsen abgewickelt wird, dürfte die Zahl der anonymen Nutzer tatsächlich überschaubar sein. Auf nahezu allen großen Bitcoin-Börsen kann man nur Bitcoin handeln, wenn man sich zuvor mit dem Personalausweis und manchmal auch mit einem Video-Ident-Verfahren identifiziert hat.”

Fazit: Zu früh, viel zu früh

Der Deutsche-Anaylst Jochen Möbert will sich in Sachen Bitcoin noch nicht festlegen. Das Thema sei zu komplex und Fehleinschätzungen würden überwiegen: “Die potenziell disruptiven Folgen der Blockchain-Technologie sind überwältigend. Aber ähnlich groß ist die Komplexität des Themas. Entsprechend kursieren aktuell viele fragwürdige Analogien und Fehleinschätzungen. Bis die Diskussion differenzierter wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Ebenso dürfte sich die Technologie erst in den nächsten Jahren etablieren. Ob Bitcoin dann noch die dominierende Kryptowährung ist, bleibt abzuwarten.” Bis dahin werden wir wohl noch eine Zeit lang mit den Bitcoin-Mythen leben müssen.

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

⇒ Zum Beitrag der Deutschen Bank


Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) der Republik Österreich.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegen sich meist im niedrigen neunstelligen Bereich. Das wertvollste, IonQ, liegt bei 1,67 Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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