07.02.2018

Die Deutsche Bank zertrümmert die dümmsten Bitcoin-Mythen

Die Bitcoin-Debatte ist total überhitzt. Alle Seiten werfen mit Halbwahrheiten und Behauptungen um sich. Zeit für eine nüchterne Betrachtung.
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Deutsche Bank zerschlägt Bitcoin-Mythen
(c) Deutsche Bank

Nach dem Crash wird Bitcoin für tot erklärt. Das ist jedes mal so. Den Berechnungen von Michael B. Casey zufolge war das ja schon die sechste Bitcoin-Bubble, die da geplatzt ist. Wie dem auch sei, jetzt hat die Stunde der Skeptiker geschlagen. Das gehört dazu. Also tanzen Old School-Ökonomen wie Paul Krugman und Nouriel Roubini auf dem vermeintlichen Bitcoin-Grab. Sollen sie tanzen. Einzig: Die Basis ihrer Überzeugung scheint wacklig. Sie basiert teilweise auf Bitcoin-Mythen. Denn nach jedem bisherigen Crash ist Bitcoin von den Toten auferstanden. Warum sollte das diesmal anders sein?

+++ Bitcoin: 8 Probleme der bekanntesten Kryptowährung +++

Gute Analyse von einer Mainstream-Bank

Nun gibt es durchaus Analysten, die diese Frage ernst nehmen. Die sich darüber ärgern, dass die Debatte zu Bitcoin immer so einseitig geführt wird: von den Gegnern wie den Befürwortern. Einer davon ist Jochen Möbert von der Deutschen Bank.

Er hat seine Überlegungen in einem Paper unter dem Titel „Bitcoin: Meinungen, Mythen und Missverständnisse“ zusammengefasst – und zertrümmert die acht größten Bitcoin-Mythen, die von Gegnern und Fans gerne getrommelt werden.

Bitcoin-Mythen: Beide Seiten übertreiben

Für Krugman, Roubini und Konsorten hat er gleich zu Beginn schlechte Nachrichten: „Ein exzellenter Kryptoökonom muss ein Software-, ein Hardware-Experte und ein Blockchain- Spezialist sein. Angesichts dieser hohen intellektuellen Hürden fällt es den traditionellen Ökonomen schwer mitzureden.“

Möbert selbst schickt aber auch vorweg, dass auch die Bitcoin-Anhänger zur Vereinfachung und Bitcoin-Mythen neigen würden – und die Nachteile gegenüber den konventionellen Währungen und Banken ignorieren würden. Auch gibt er zu: „Angesichts der Komplexität des Themas trauen wir uns jedoch keine umfassende Analyse zu. Deswegen greifen wir im Folgenden Standardaussagen auf und versuchen, diese einzuordnen und gegebenenfalls zu korrigieren.“

Hier sind die acht Bitcoin-Mythen und die Antworten der Deutschen Bank:

Mythos Nr. 1: Bitcoin ist überbewertet

Hier ist schon alleine angesichts der extremen Preisschwankungen eine Analyse schwierig. Möbert bezweifelt aber, dass die herkömmlichen Boom-Bust-Modelle bei Bitcoin helfen. Die drei Gründe: Bitcoin habe keinen Refinanzierungsbedarf wie traditionelle Unternehmen. Zweitens: „Dezentrale Systeme sind jedoch weniger angreifbar als traditionelle Systeme. Entsprechend könnte auch der Versuch, das Bitcoin-System zu zerstören, mit erheblichem Aufwand verbunden sein.“ Und drittens: Die Bewertung von Bitcoin nach klassischen Modellen sei problematisch. „Denn man versucht, den Wert eines alternativen Geldsystems zu ermitteln, welches im Erfolgsfall den Wert des traditionellen Bewertungssystems selbst verändern könnte“, so der Analyst.

Mythos Nr. 2: Bitcoin ist eine Konkurrenz zur US-Dollardominanz

Das ist eines der Lieblingsargumente von Hardcore-Fans der Kryptowährung – und natürlich völliger Unsinn. „Kurz- wie langfristig entbehrt diese Aussage jeder Grundlage“, schreibt Möbert. Schon alleine die hohen technischen Einstiegshürden in das Bitcoin-Universum würden die Massenadaption behindern. Als Zahlungsmittel dürfte Bitcoin noch lange eine Randerscheinung bleiben: „Vergleicht man die Adaption von Bitcoin mit jener des Internets, dann dürfte man heute wohl erst am Anfang der 1990er Jahre stehen.“

Mythos Nr. 3: Sobald die Regulierer einschreiten, stirbt Bitcoin sowieso

Diese Aussage lässt sich schon angesichts der Tatsache belegen, dass die Behörden vielerorts bereits eingeschritten sind und Bitcoin trotzdem noch existiert. Aber so einfach ist das nicht, es ist technisch schlicht nicht möglich, Bitcoin einfach zu verbieten: „Regulierungsversuche sind mit dem Problem konfrontiert, dass es für eine globale, dezentral organisierte Währung erhebliche Ausweichmöglichkeiten gibt.“ Auch die Versuche einer globalen Regulierung auf Ebene der G20 würden sehr schwierig, weil sich bereits heute sehr unterschiedliche regulatorische Philosophien zwischen den Ländern zeigen würden. So gäbe es auch „bitcoinfreundliche“ Regierungen, etwa Kanada oder Japan.

Mythos Nr. 4: Bitcoin ist bald tot

Hier verweist Möbert nur auf die Website für „Bitcoin Obituaries“, wo seit 2010 hunderte solcher Nachrufe gesammelt wurden – die sich allesamt als falsch herausstellen sollten.

Mythos Nr. 5: Die Bitcoin-Community ist bankenfeindlich

Das ist ein wichtiger Punkt für die Analysten der Deutschen Bank und ihre Leser: Haben sie es hier mit einer neuen Technologie zu tun, die das Bankengeschäft verbessern kann – oder geht es wirklich um einen Totalangriff auf das Geschäftsmodell der Banken? Möbert schreibt, dass schon der Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto in seinem Whitepaper sehr kritisch über Banken und die Bail Outs durch den Steuerzahler geschrieben hat. Aber: „Bankenfeindlich ist wohl nur eine Randgruppe der Bitcoin-Community. (…) Dagegen beabsichtigt die Kern-Community, Bankdienstleistungen für die Ärmsten der Armen zugänglich zu machen.“

Milliarden von Menschen (vor allem in Entwicklungsländern) leben heute noch außerhalb des Banken- und Finanzsystems. Eine Effizienzsteigerung durch Bitcoin und Blockchain würde diesen Menschen in der Zukunft vielleicht Zugang geben. „Daher kann man Bitcoin durchaus als ein komplementäres Produkt zum traditionellen Bankgeschäft betrachten.“

Mythos Nr. 6: Bitcoin macht den klassischen Zahlungsverkehr obsolet

Diese Frage wird auch innerhalb der Community heiß debattiert. Es gibt durchaus Währungen auf Blockchain-Basis, die blitzschnelle und sehr günstige Überweisungen ermöglichen. Bitcoin selbst gehört dank der Überlastung der vergangenen Monate aber nicht dazu. Zwar ist es in der Theorie schon noch billiger und schneller was internationale Überweisungen betrifft. Aber erst durch das aktuell debattierte Lightning-Network könne Bitcoin ernsthaft als Alternative zu den klassischen Zahlungssystemen fungieren. Und auch dann sei der Weg noch weit, so Möbert: „Heute traditionelle Zahlungsverkehrssysteme sind um das hundert- oder tausendfache leistungsfähiger als das Bitcoin-System. Die Systeme der Banken sind zudem über Jahrzehnte erprobt und stressresistent, wie sie immer wieder bewiesen haben. Die Bitcoin- Infrastruktur steckt dagegen noch in den Kinderschuhen.“

Mythos Nr. 7: Das Geldangebot von Bitcoin ist fix

Stimmt nicht, so Möbert. Denn: „In der Theorie ist das Geldangebot ab dem Jahr 2040 fix. In der Praxis dürfte das Geldangebot aber schon viele Jahre vorher schrumpfen, denn bereits heute gibt es Anekdoten von Bitcoin-Besitzern, die in den Gründerjahren nach 2009 ihr Bitcoin, das heute mehrere Millionen Euro wert wäre, verloren haben.“ Auf der anderen Seite sei eine Änderung des Protokolls durch die Community, die zu einer Ausweitung der Geldmenge führen könnte, zumindest nicht für alle Zeit auszuschließen. Auch wenn sich die Community da heute weigern würde.

Mythos Nr. 7: Bitcoin-Transaktionen und Bitcoin-Nutzer sind anonym

Dieses Märchen wird sehr gerne erzählt von Leuten, die sich nicht auskennen. Es gibt aber gute Argumente dagegen. Bitcoin ist nicht anonym sondern pseudonym. Man kann jederzeit feststellen, von welchem Konto an welches Konto Bitcoin überwiesen wurden. Lediglich die Besitzer der Konten sind unbekannt. Aber auch nicht immer. „Da aber ein Großteil der Bitcoin-Transaktionen über die Bitcoin-Börsen abgewickelt wird, dürfte die Zahl der anonymen Nutzer tatsächlich überschaubar sein. Auf nahezu allen großen Bitcoin-Börsen kann man nur Bitcoin handeln, wenn man sich zuvor mit dem Personalausweis und manchmal auch mit einem Video-Ident-Verfahren identifiziert hat.“

Fazit: Zu früh, viel zu früh

Der Deutsche-Anaylst Jochen Möbert will sich in Sachen Bitcoin noch nicht festlegen. Das Thema sei zu komplex und Fehleinschätzungen würden überwiegen: „Die potenziell disruptiven Folgen der Blockchain-Technologie sind überwältigend. Aber ähnlich groß ist die Komplexität des Themas. Entsprechend kursieren aktuell viele fragwürdige Analogien und Fehleinschätzungen. Bis die Diskussion differenzierter wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Ebenso dürfte sich die Technologie erst in den nächsten Jahren etablieren. Ob Bitcoin dann noch die dominierende Kryptowährung ist, bleibt abzuwarten.“ Bis dahin werden wir wohl noch eine Zeit lang mit den Bitcoin-Mythen leben müssen.

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

⇒ Zum Beitrag der Deutschen Bank


Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) der Republik Österreich.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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