14.03.2023

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

Meta will seine Funktion für Non-Fungible-Tokens (NFTs) auf Instagram und Facebook nicht mehr fortsetzen. Stattdessen will es andere Möglichkeiten der Monetarisierung anbieten.
/artikel/die-blockchain-party-ist-vorbei-meta-kuebelt-nfts
Meta,NFT
(c) Mariia Shalabaieva / Unsplash

Das NFT-Experiment auf Instagram und Facebook hat ein Ende. Nach weniger als einem Jahr stellt Meta die Testphase für Non-Fungible-Tokens (NFTs) auf Instagram und Facebook ein.

Die NFT-Funktion auf Meta war von Juni 2022 bis jetzt in über 100 Ländern in den USA, Südamerika, Afrika und Asien verfügbar. Ziel war es, Instagram- und Facebook-Nutzer:innen die Möglichkeit zu geben, ihre erworbenen oder selbst kreierten NFTs in ihrem Feed, ihren Stories oder Chats zu teilen. NFTs waren mit einer Bezahlfunktion verknüpft, damit Nutzer:innen sie (weiter-)verkaufen konnten. Die Kryptowährungen, die man dabei einsetzen konnte, waren Ethereum, Polygon oder Flow. Die Nutzung des NFT-Features an sich war gratis.

„Geschenke“ statt digitaler Sammlerstücke

Nun soll es keine digitalen Sammlerstücke mehr auf Instagram und Facebook zu erwerben geben. Wie TechCrunch von Meta erfuhr, will der Techgigant stattdessen wieder vermehrt auf andere Monetarisierungsmöglichkeiten für seine User:innen setzen. Dabei denkt Meta vor allem an seine eigene interne „Meta Pay“-Bezahlfunktion oder an die im Februar in den USA eingeführte „gifts“-Funktion. Damit können Instagram-Nutzer:innen ihre bevorzugten Creators innerhalb deren Reels mit der virtuellen Währung „Stars“ bezahlen. Außerdem will Meta auch die Möglichkeit, Werbung über Reels zu schalten, ausbauen.

Stephane Kasriel, Leiter der Finanztechnologien bei Meta, gab am Montag in einem Tweet zu verstehen, dass es weiterhin das Ziel von Meta sei, Unternehmen und Creators mit ihren Kund:innen und Follower:innen über die Meta-Plattformen zu verbinden. Dazu wolle man verstärkt die Monetarisierungs- und Interaktionsfunktionen in Reels ausbauen.

NFT-Hype nur eine Blase?

Dass sich nun auch Meta von den NFTs abwendet, kann als weiteres Symptom für den schwindenden Hype rund um die digitalen Sammlerstücke gedeutet werden. 2021 boomten NFTs noch: Das US-amerikanische Auktionshaus Christie’s verkaufte ein NFT-Kunstwerk des amerikanischen Künstlers Mike Winkelman um die stolze Summe von 69.346.250 US-Dollar. Dies löste einen internationalen Hype aus. Auch das Belvedere schloss sich dem an und verkaufte etwa digitale Anteile von Klimts „Der Kuss“ um 1850 Euro pro Stück. Auch Meta setzte große Hoffnungen in NFTs, da sie gut mit seinen Plänen für ein virtuelles Metaverse im Web3 vereinbar waren.

Im Zuge der Jahre musste der NFT-Markt aber mit erheblichen Einbußen kämpfen. Neben den Vorbehalten gegen Blockchain und NFTs in puncto Nachhaltigkeit kollabierten auch zahlreiche Kryptowährungen, wie etwa FTX und TerraUSD Stablecoin.

Massenkündigungen bei Meta

Auch Meta selbst wurde von internen Krisen gebeutelt. Ganze 13,7 Milliarden US-Dollar verlor die Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Abteilung des Techkonzerns im vergangenen Jahr. Daraufhin kündigte Meta nicht weniger als 11.000 Mitarbeiter:innen, also rund 13 Prozent seiner gesamten globalen Belegschaft, im vergangenen November.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 21 Stunden

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
vor 21 Stunden

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Blockchain-Party ist vorbei: Meta kübelt NFTs