20.05.2025
STARTUP-FESTIVAL

Die Bilanz der ViennaUP 2025: 15.000 Teilnehmende aus 95 Ländern

Die Wirtschaftsagentur Wien präsentierte am Dienstag die Bilanz des Startup-Festivals. Insgesamt verzeichnete die ViennaUP rund 5.000 Teilnehmer:innen mehr als im Vorjahr.
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© Wirtschaftsagentur Wien | Karin Hackl

Nach einem erfolgreichen letzten Jahr legt die ViennaUP dieses Jahr noch eins drauf. 15.000 Teilnehmende aus 95 Ländern versammelten sich laut Wirtschaftsagentur zwischen 8. und 16. Mai wieder in Wien, um zu netzwerken, sich auszutauschen und neue Begegnungen zu schaffen. Im letzten Jahr verzeichnete das Startup-Festival über 10.000 Besucher:innen aus insgesamt 90 unterschiedlichen Nationen (brutkasten berichtete).

69 Events im Rahmen der ViennaUP

Nach einem Programmauftakt am 8. Mai war die von der Wirtschaftsagentur initiierte ViennaUP wieder geprägt von einer breiten Themenvielfalt, hohen Internationalität und natürlich von der einzigartigen Atmosphäre Wiens. Neun Veranstaltungstage, 45 Programmpartner:innen und 69 Events – das ist die Bilanz der ViennaUP. Auch brutkasten war zahlreichen Veranstaltungen auf der ViennaUP vertreten und zudem Programmpartner im Zuge des Corporate Venturing Summit, der von Pioneers veranstaltet wurde.

Dominic Weiss von der Wirtschaftsagentur Wien betont: „Die ViennaUP hat sich längst im internationalen Festivalkalender etabliert. Sie unterscheidet sich bewusst von anderen Startup-Festivals. Sie ist so konzipiert, dass die Teilnehmenden mehrere Tage lang intensiv netzwerken. So können sie wertvolle Begegnungen und frische Ideen für ihre Unternehmen mit nach Hause nehmen. Die positiven Rückmeldungen der Startups bestätigen unsere Strategie.“

Die Highlights der ViennaUP

Die Unternehmen, Investor:innen und Gründer:innen aus der Kreativbranche verließen Wien mit neuen Kontakten und Ideen. Eine von ihnen verließ das Festival aber mit etwas ganz Besonderem in der Tasche. Mit ihrer Zuckeralternative aus Pflanzen konnte Lisa Reiss die Jury des Startup World Cup überzeugen und holte sich ein Ticket für das globale Finale in San Francisco. Damit wird sie im Silicon Valley mit ihrem Startup Smiling Food vertreten sein (brutkasten berichtete bereits).

Zu den Highlights zählten neben den Impact Days im Wiener Rathaus, die Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung in den Mittelpunkt rückten, auch der Manufacturing Day, bei dem deutlich wurde: Industrielle Innovation braucht Kooperation. Branchenübergreifend diskutierten hier Expert:innen, Startups und etablierte Unternehmen über die Zukunft der Produktion. Der Connect Day brachte Gründer:innen, Investor:innen und Corporates an einen Tisch – mit rund 1.400 Teilnehmenden war der Connect Day das größte Event im Rahmen der ViennaUP.


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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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