09.09.2016

Die 3 wichtigsten Gründe, warum Startups insolvent werden

Der Kreditschutzverband KSV 1870 vermeldet, dass der Anteil an Jungunternehmen bei den Insolvenzen steigt. In Wien sind fast die Hälfte der insolventen Unternehmen weniger als drei Jahre alt. Zugleich ist die Quote der Unternehmen, die in den ersten fünf Geschäftsjahren insolvent werden mit rund 10 Prozent insgesamt relativ niedrig. Der Brutkasten sprach mit Insolvenzexperte Hans-Georg Kantner von KSV 1870 über die häufigsten Gründe für die Pleite und wie man sie am besten verhindern kann.
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Zuerst die schlechte Nachricht: Mehr als ein Drittel der insolventen Unternehmen in Österreich ist jünger als drei Jahre alt. Der Anteil hat sich bundesweit im vergangenen Jahr sogar von 34 Prozent auf 36,2 Prozent erhöht. In Wien, Österreichs größtem Startup-Hub, beträgt er überhaupt 44 Prozent. Nun die gute Nachricht: Es ist hierzulande Jammern auf hohem Niveau. Denn nur rund 10 Prozent der Unternehmen müssen tatsächlich innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre Insolvenz anmelden.

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„Nicht jeder wird sich bewähren“

(c) Elke Mayr: insolvenzexperte Hans Georg Kantner
(c) Elke Mayr: insolvenzexperte Hans Georg Kantner

Für Hans-Georg Kantner, Insolvenzexperte vom KSV 1870 ist der Umstand, dass so viele Jungunternehmen unter den Insolvenzen sind, an sich „keine Tragödie“. „Es ist wie ein Naturgesetz: Viele sollen es probieren, aber nicht jeder wird sich bewähren“, sagt er. Trotzdem hat er für Founder eine klare Message, wie sie das Risiko, insolvent zu werden, minimieren können. Tatsächlich gebe es nämlich drei Hauptgründe, warum es schon bald nach der Gründung zur Zahlungsunfähigkeit kommt:


1. Mangelnde Erfahrung

„Die Wirtschaft ist keine Wissenschaft, sondern ein Handwerk.“

„Trial and Error ist ein wesentliches Element in der Wirtschaft“, sagt Kantner. Man könne nicht alles schon erlebt haben und müsse daher als Gründer vieles „on the job“ lernen. Doch dadurch entstünden manchmal auch Fehler, die in letzter Konsequenz zur Insolvenz führen. Vorher bereits in anderen Firmen Management-Erfahrungen gesammelt zu haben, könne daher sehr dienlich sein. Wer die Erfahrung selbst noch nicht gemacht hat, kann sich bei erfahrenen Foundern Rat holen. Denn es gelte: „Die Wirtschaft ist keine Wissenschaft, sondern ein Handwerk. Man lernt sie besser von einem Meister, als von einem Professor“, so Kantner.


2. Ein schlechter Businessplan

„Bei innovativen Produkten dauert es länger bis man einen Kundenstock aufgebaut hat“

„Dass man einen ordentlichen Businessplan braucht, hat sich inzwischen herumgesprochen“, sagt Kantner. Und doch sei Nachlässigkeit in dem Bereich noch immer eine der häufigsten Ursachen für Zahlungsunfähigkeit bei Jungunternehmen. Kantner nennt auch einen entscheidenden Punkt, den Startups bei der Erstellung des Businessplans bedenken müssen: „Gerade bei besonders innovativen Produkten dauert es oft länger bis man einen Kundenstock aufgebaut hat“. Man könne daher nicht erwarten, dass sofort Gewinne erzielt werden.


3. Fehlendes Eigenkapital

„Eigenkapital ist der Reservekanister für eine längere Reise.“

Das Eigenkapital ist für Kantner der „große Schlüssel“ um Insolvenzen zu vermeiden. „Es ist der Reservekanister für eine längere Reise, bei der man nicht weiß, wo man einen Boxenstopp machen kann“, erklärt er. Denn es sei zu Beginn nicht klar, wann der Break Even Point erreicht würde und man Gewinne einfahre. Je mehr Eigenkapital man habe, desto mehr Fehler könne man sich leisten. Ohne Eigenkapital hingegen, müsse das Unternehmen im Prinzip vom ersten Tag an Gewinne abwerfen.


Vorarlberg und Niederösterreich deutlich besser

(c) KSV 1870: Bundesländer im Vergleich
(c) KSV 1870: Bundesländer im Vergleich

Der Bundesländervergleich zeigt übrigens: So schlimm wie in Wien, wo wie eingangs erwähnt fast die Hälfte der insolventen Unternehmen jünger als drei Jahre alt sind, steht es um Jungunternehmen im Rest Österreichs bei weitem nicht. In Niederösterreich etwa gibt es insgesamt mehr Neugründungen als in Wien, dort gehen allerdings nur knapp über 30 Prozent der Insolvenzen auf deren Kappe. In Vorarlberg sind es überhaupt nur rund 28 Prozent. Das Nachbarbundesland Tirol steht dafür mit fast 36 Prozent auf Platz zwei der Negativstatistik hinter Wien.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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