17.12.2021

Dichotomie des Alters – Zwei Gründer an unterschiedlichen Stellen der Skala

Fabian Chisté ist 20 Jahre alt und seit fast drei Jahren Geschäftsführer von Broox Media, Erich Kollin ist 74 und leitet das Startup er-Stone.
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(c) C_B.Lachner_Photosandmore.at/Broox Media - Erich Kolin (l.) und Fabian Chisté im Gespräch.

Fabian Chisté ist 20 Jahre alt und seit fast drei Jahren Geschäftsführer von Broox Media. Daneben baut er mit einem Freund eine Versicherungsagentur namens Invictus mit auf. Erich Kollin ist 74 und leitet das Startup er-Stone. Beide kennen die österreichische Startup-Welt und wissen genau, wie man zum Gründer wird. Während Kollin über einen anderen Erlebnisschatz verfügt, was den Weg zum Founder betrifft, hatte Chisté mit den typischen Problemen junger Menschen im Unternehmertum zu kämpfen, darunter ein aalglattes Gesicht. Eine Geschichte von einem Alt- und einem Junggründer, wie sie nicht im Buche steht.

Bei er-Stone handelt es sich um einen kreativen Baustein aus ABS-Terluran-Kunststoff. Aus diesem Material werden üblicherweise Küchengeräte wie etwa Mixer, Saftpressen, Kaffeeautomaten und Multifunktionsküchenmaschinen hergestellt. Das gebootstrappte Startup hatte besonders mit der Pandemie zu kämpfen, da Bildungseinrichtungen (2019 war er-Stone in über 3.000 davon vertreten) einen Großteil der Kundschaft ausgemacht haben. Durch die Pandemie ist der Umsatz um 50 Prozent eingebrochen. Bekannt wurde das Startup durch einen Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“, als Kollin vor laufender Kamera Hans Peter Haselsteiner überzeugen konnte. Im Nachgang kam es aber nicht zum Deal.

Broox Media, eine Marketingagentur, die auf automatisierte Prozesse setzt, besteht seit fast drei Jahren und ist nicht die erste Idee von Fabian Chisté. Im jungen Alter von 14 Jahren entwarf er eine KI-gestützte Plattform mit Tipps, wie man online Geld verdienen kann. Leider akzeptierte keiner das Onlinecoaching eines Jungspunds – ein Learning, wie er heute sagt.


Es ist ja relativ ungewöhnlich, in so jungem oder auch in fortgeschrittenem Alter ein Unternehmen zu gründen. Du, Fabian, warst schon mit 14 Jahren unternehmerisch tätig; deine Gründerlaufbahn, Erich, hat mit der Pensionierung begonnen. Könnt ihr uns daran teilhaben lassen, wie ihr zu der Entscheidung gelangt seid, in eurem Alter ein Unternehmen zu starten?

Chisté: Der Grund war, dass ich nach der Schule etwas bewegen wollte. Ja, viele in einem jungen Alter wollen reisen, studieren und später etwas erreichen. Das habe ich mitbekommen. Bei mir war das tatsächlich umgekehrt. Ich dachte von „Anfang bis Ende“. Man lebt im Prinzip, um später irgendwann einmal zu sterben. Aus der Zeit dazwischen muss man das Beste machen. Deswegen wusste ich, ich will jetzt etwas verändern. In diesen Momenten und mit Ideen habe ich direkt auch etwas umgesetzt. So ist man dann voll im Business – so bin ich Schritt für Schritt zur ersten Gründung gekommen.

Stichwort Fomo: Hattest du nie das Gefühl, etwas zu verpassen?

Chisté: Dadurch, dass ich in der Schule nicht viele Freunde hatte, privat sehr wenig unterwegs war und nachmittags und abends viel Zeit hatte‚ konnte ich mir viele Ideen ausdenken – und sie neben der Schule verwirklichen.

Kollin: Bei mir war die Gründung an die Pensionierung gekoppelt. Ich habe bereits mit 63 aufgehört zu arbeiten, weil ich die Idee zu diesem Baustein hatte – und ausprobieren wollte, ob ich das umsetzen kann. Ich war ja davor quasi selbstständig, da man im Versicherungsaußendienst zwar angestellt, aber fürs Arbeiten und das Ergebnis allein verantwortlich ist.

Gab es bei dir nie Bestrebungen, einfach mal gar nichts zu machen? Oder zu reisen?

Kollin: Ich bin jetzt 74, mich zur Ruhe zu setzen war nie ein Thema. Reisen oder sich etwas ansehen ist ganz spannend, ich bin aber zurzeit mit meiner Selbstständigkeit ausgelastet und sehr zufrieden.

Das klassische stereotype Bild ist ja, als junger Mensch vom Umfeld nicht ganz ernst genommen zu werden, als jemand in reiferem Alter hingegen gefragt zu werden, warum man sich so etwas noch antue. Wie war das bei euch?

Kollin: Bei mir hat es keine Diskussionen gegeben. Das Gründen war für mich kein finanzielles Risiko, ich habe meine Idee selbst finanziert, und nachdem mich alle als aktive Person kennen, war das für mein Umfeld selbstverständlich. Ich habe mir einfach eine neue Herausforderung gesucht.

Chisté: In meinem Alter wird man von allen Seiten belächelt. Mit dem Plan, mich selbstständig zu machen, wurde ich in ein Eck gestellt, wo darüber die große Überschrift „Träumer“ steht. Aber im Prinzip kommt es genau darauf an: Ich hatte diese Träume, diese Visionen, die sonst kein anderer hatte. Vielleicht konnte auch kein anderer daran glauben, dass das funktioniert; vor allem auch in meinem Alter. Das war für mich ein zusätzlicher Antrieb, um es mir und den Leuten, die mich belächelt haben, zu beweisen. Der finanzielle Part war gar nicht so ausschlaggebend.

Und auf professioneller Ebene? Wie war das mit anderen Geschäftsleuten?

Chisté: Am Anfang sehr schwer. Ich habe mir absichtlich einen Bart wachsen lassen, um älter zu wirken, und mich schön hergerichtet. Damit war die Frage nach dem Alter geklärt. Am Ende eines Closings wurde ich tatsächlich einmal gefragt, wie alt ich bin – nach den Verhandlungen ist es positiver und hat einen Wow-Effekt. Wenn allerdings zu Beginn des Meetings das Alter Thema ist, sieht man die Vorurteile in den Augen des Gegenübers. Man fühlt ihre Gedanken, etwa: „Der kann das doch nicht ernst meinen, der ist nicht reif genug, um wirklich Geschäfte zu machen.“

Haben Gesprächspartner schon Meetings beendet, weil du zu jung warst respektive bist?

Chisté: Einmal habe ich ein Meeting fast vorzeitig beendet. Sie wollten gleich zu Beginn mein Alter wissen. Ich habe anschließend vor dem potenziellen Kunden eine seriöse Präsentation gehalten, wurde aber durchgehend belächelt. Das war am Anfang meiner Agenturlaufbahn bei Broox Media. Ich habe ihnen dann mitgeteilt: „Wenn ihr das nicht ernst nehmt, dann meldet euch bitte jetzt, bevor ich hier weiterrede.“ Ihre Antwort war: „Ja, das wird nichts.“ Ich habe ihnen viel Erfolg gewünscht und bin gegangen.

Habt ihr manchmal das Gefühl, euer Gegenüber hat es leichter?

Kollin: Jugend hat immer die Zukunft vor sich, das ist bei Alten eher begrenzt. Wie sagt man so schön: Jugend ist eine Krankheit, die von Tag zu Tag besser wird. Also bis dato hatte ich nicht das Gefühl, zu alt zu sein, daher war das nie ein Thema. Ich hatte auch nie das Gefühl, ein potenzieller Investor steigt nicht ein, weil ich zu alt bin. Zumindest habe ich es noch nie zu hören bekommen.

Chisté: Beides hat seine Vor- und Nachteile. Ich denke, gerade bei den Jungen sind „New-Business-Formate“ interessant, etwa Onlinemarketing, digitales Branding; Dinge, mit denen wir aufgewachsen sind – und weil wir einfach am Puls der Zeit sind. Allerdings kann man im Alter beim Gründen anderen mehr Erfahrung bieten und gleich einen seriöseren Eindruck machen. Der erste Blick zählt jedenfalls nicht nur in der Liebe, sondern auch im Business.

Apropos Erfahrung: Was würdet ihr heute mit eurem Wissen anders machen?

Kollin: Mein Unternehmen wurde vor zehn Jahren gegründet – ich könnte mir nur raten, früher anzufangen. Wir haben sensationell begonnen nach der Gründung, und ich habe mir damals gedacht, es ist schade, dass ich nicht zehn oder zwanzig Jahre früher dran war.

Chisté: Bei mir sind es drei Dinge. Das habe ich natürlich damals gemacht, aber es ist etwas, was ich jedem raten würde. Einen Plan zu haben, um die Gründung anzugehen – das ist einer der größten Faktoren, um erfolgreich zu werden. Zweitens sollte man sich von erfahrenen Anwälten und Steuerberatern Hilfe holen. Auch bei mir gab es da Problemzonen, da kann man sehr schnell in die Bredouille geraten. Man kennt sich in diesen Bereichen nicht aus, das wird nicht in der Schule beigebracht. Ich aber weiß, dass viele Berater bereit sind, kostenlos zu helfen; weil sie sich zukünftige Aufträge erhoffen.

Und dein drittes Learning?

Chisté: Du solltest dich fragen, warum dein Unternehmen erfolgreich wird. Warum stichst du aus der Masse heraus? Warum sollten Endkunden – egal ob B2C oder B2B – auf dein Produkt aufmerksam werden? Dieses „Why?“ unterscheidet dich von den anderen.

Kollin: Bei dieser Thematik ist es ja interessant, dass es hier quasi zwei Generationen gibt. Die Jugend ist digital und daher mit Internet- und Onlinegeschichten aufgewachsen; ich hingegen komme aus einer analogen Zeit. Verkauf und Kontakt liefen nur Face to Face – mein Produkt ist auch ein sehr analoges. Trotzdem finde ich diese neue Welt unheimlich spannend und herausfordernd. Ja, ich befinde mich im „Learning“!

Chisté: Dem stimme ich zu. Ich kenne ja Business zu einem Großteil digital. Wir haben natürlich Face-to-Face Kontakt mit Kunden, aber unser richtiges Geschäftsmodell ist digital auf Laptops und auf Handys beheimatet. Ich bin aber ein Fan davon, die Generationen wieder zusammenzuführen; und auch davon, zu erfahren, wie das früher war.

Kollin: Bei meinem Produkt ist es ja so, dass man es in die Hand nehmen muss. Um es zu begreifen, muss man es ergreifen. Dann funktioniert es. Durch die Pandemie bekamen wir große Probleme, da er-Stone für pädagogische Einrichtungen gedacht ist, Schulen und Kindergärten aber lange geschlossen waren. Vor Corona war das gar kein Problem. Der Einzelhandel und Privatkunden sind für uns schwer erreichbar, da wir keinen bis wenig Bekanntheitsgrad haben. Wir sind zwar auf der Welt einmalig, aber keiner weiß es.

Fehlen dir digitale Möglichkeiten, „Awareness“ zu schaffen?

Kollin: Das fehlt sicher!

Chisté: Dann lass uns Kontakte tauschen!

Habt ihr abschließend als zwei Founder, die anscheinend hier zusammenfinden, mit eurer Erfahrung beziehungsweise eurer Jugend Tipps für Startup-Gründer eures Alters?

Chisté: Am besten zwei Bärte haben! (lacht ) Nein, wenn man im Kopf dieses kleine Flimmern hat, diese Zweifel, den 0815-Weg zu gehen … Nicht falsch verstehen: Es ist großartig, wenn jemand ein Studium abschließt, eine Ausbildung macht – aber wenn man ein Feuer spürt, selbst etwas kreieren zu müssen, das die Welt ein wenig verändert, wenn man das wirklich will, dann sollte man es machen und nicht auf andere hören. Ich hatte das Glück, dass mich meine Eltern anfangs etwas und dann bald sehr unterstützt haben. Viele andere wollen das nicht für ihre Kinder. Junge Menschen sollte das nicht verunsichern. Das sind nur die Erfahrungen deiner Eltern. Aber du machst ganz neue Erfahrungen, wenn du startest. Das ist der beste Tipp, den ich geben kann.

Kollin: Mein Zugang ist, dass man von seiner Idee begeistert sein muss. Im Alter ist der finanzielle Aspekt größtenteils nicht das Ziel, vielmehr – zumindest war das bei mir so – die Anerkennung. Das Zweite ist, dass, wenn ich diesen Schritt auch mache, dann sollte ich das zu 100 Prozent tun. Ich selbst wollte Dinge nebenbei angehen, hatte gute Ideen, aber es hat nicht funktioniert, weil ich nicht voll bei der Sache war. Vielleicht ist es im Alter schwerer, aus seinem Trott auszusteigen, als bei jungen Menschen. Schlussendlich kommt es, egal, wie alt man ist, auf diesen einen Begriff an: Begeisterung. Sich mit Begeisterung Ziele zu setzen.

Dieses Interview erschien im brutkasten-Magazin „Generations„, Ausgabe 13.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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