30.09.2024
SOFTWARE & FEMTECH

Diana zur Löwen: „Ich wünschte, mehr Leute würden in Startups investieren“

Sie ist vielen Instagram-Affinen ein Begriff: Die deutsche Influencerin Diana zur Löwen. In den Bereichen Finance, Beauty und Fashion hat sie sich einen Status in der internationalen Social Media Szene erarbeitet. Und investiert in Startups. Worauf sie dabei achtet und wie sie ihre Reichweite dabei nutzt, hat sie uns am diesjährigen Global Leaders Summit erzählt.
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Angel Investorin und Content Creator Diana zur Löwen am Global Leaders Summit (c) brutkasten

Das Influencer-Sein kann eine Goldgrube sein. Nicht umsonst ist es der Traum vieler Menschen, sich ihren Weg auf sozialen Kanälen hochzuarbeiten. Nicht wenigen ist es bereits gelungen, sich damit ein Vermögen aufbauen. So wie Diana zur Löwen. Im Rahmen des Global Leaders Summits von the female factor, unterstützt von der Stadt Wien, haben wir sie zu einem Gespräch im Innenhof des Wiener Rathauses getroffen.

Sie ist eine der über 500 Unternehmer:innen, die sich am 19. September in Wien versammelt haben – und aus über 50 Nationen angereist sind. Heute sprechen wir allerdings nicht (nur) über Female Leadership, sondern reden Klartext über Geld. Über Dianas Geld, um genauer zu sein.

Diana zur Löwen (Angel Investor, Rawr Ventures) am Global Leaders Summit mit Erika Diskancova (EMEA Sales Lead,Canva), Ida Tin (Co-Founder, Clue), Franzi von Hardenberg (Founder & CEO, The Siss Bliss) (c) Valerie Maltseva

Der Wunsch nach Impact

Mit über einer Million Followern ist Diana zur Löwen eine der berühmtesten Influencer:innen Deutschlands. Mittlerweile agiert sie nicht nur als Content Creatorin in den Bereichen Beauty, Fashion und Lifestyle, sondern ist auch Inhaberin mehrerer Firmen.

Wie es sich gehört, investiert sie ihr erarbeitetes Geld in ihre Schmuck- und Parfum-Marken, in ihre Social-Media-Plattform – und in Startups. Und zwar so professionell, dass sie dafür ein eigenes Unternehmen gegründet hat, das heute unter dem Namen Rawr Ventures agiert.

Als Startup-Investorin legt sie einen Teil ihres Geldes nicht nur in die Eigenkapital-Lade von deutschen Startups, sondern konsultiert diese auch. Sie will Impact haben und junge Menschen bei dem unterstützen, was ihres Glaubens einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft und unseren Planeten hat.

Mode Influencerin und Angel Investorin

Diesem Mantra folgte zur Löwen, die schon im Alter von 14 Jahren erste Mode-Videos auf die Videoplattform YouTube stellte, bereits seit ihrem BWL-Studium. Mittlerweile hat sie selbst Produkte entwickelt und vertreibt sie unter ihrem Namen – darunter ein Anxiety Ring, eine Palette an Ohrringen, Parfums. Und Finanztipps.

Diana zur Löwen hat es sich neben Beauty- und Fashion-Tipps nämlich zur Aufgabe gemacht, junge Menschen über Finanzen und Investmentmöglichkeiten zu informieren. Auf ihren Kanälen teilt sie Insights rund um ihre persönlichen Ausgaben, Investmentstrategien, Vermögenswerte und Anlagen. Dazu erscheint auch regelmäßig ein Newsletter. Transparenz und Zugänglichkeit sind ihr wichtig: So ist ihr „Investieren an der Börse – Guide 2024“ kostenlos in ihrem Online-Shop zum Download erhältlich.

Mit ihrem Tun stellt Diana Geld und den Umgang damit in den Mittelpunkt. Sie enttabuisiert Themen, die einige ihrer Branchenkolleg:innen mitunter als zu heikel empfinden. Ein durchaus heikles und risikobehaftetes Feld behandelt die Influencerin auch mit ihrem Unternehmen Rawr Ventures.

Seit 2020 investiert sie damit regelmäßig in Startups. Mittlerweile zählt ihr Portfolio zwölf Beteiligungen. Ihr erstes Investment war das Berliner FemTech Femtasy, das sie noch während ihres BWL-Studiums an der Universität zu Köln tätigte.

„Ich investiere, weil ich den Impact toll finde“

„Ich investiere primär, weil ich den Impact so toll finde“, beginnt Diana unser Gespräch. „Ich habe als Influencerin gemerkt, dass ich mein verdientes Geld verwalten möchte und sollte. Obwohl Investments in Startups mit einem gewissen Risiko behaftet sind, finde ich es toll, junge Unternehmen zu unterstützen. Vor allem deshalb, weil dabei oft wirklich innovativere Ideen umgesetzt werden, als man es je selbst tun könnte.“

Ihrem Wunsch, Gründer:innen zu unterstützen, ging sie das erste Mal vor sechs Jahren nach: mit dem besagten Investment in das Berliner FemTech-Startup Femtasy. Trotz der anfangs sehr großen Begeisterung an Femtasy, das Erotikgeschichten für Frauen produziert und zur Verfügung stellt, hat sich die Influencerin schnell an einem „bunten Portfoliomix“ orientiert: Bald investierte sie in Startups der Software- und HealthTech-Szene. So unter anderem in das HealthTech Nelly Solutions, das Arztpraxen digitalisiert, wie sie brutkasten erzählt.

Das Risiko gehört dazu

Heute, sechs Jahre später, besteht ihre Faszination gegenüber Femtasy nach wie vor: „Ich finde, Femtasy ist eine tolle Firma. Ich genieße es total, mit ihnen zu arbeiten und zu sehen, in welchen Bereichen man noch besser werden kann. Schon am Anfang hat mich die Gründerin und ihr Approach sehr fasziniert. Sie hat mit einer simplen Methode angefangen, ihre Website zu bauen und das dann Schritt für Schritt und ressourcensparend weiterentwickelt.“

Dass sich ihre Tätigkeit als Investorin durchaus risikoreich gestaltet, ist sich die 29-Jährige bewusst: „Das Risiko gehört im Leben dazu. Und es macht es ja auch spannender, wenn man fest an eine Vision glaubt und darin auch investiert ist. Klar, die Firma muss selbst performen, aber man kann in gewissen Punkten schon ganz gute Stellschrauben drehen.“

Follower arbeiten mittlerweile bei investiertem Startup

Schrauben drehen kann Diana zur Löwen vor allem in puncto Marketing, Vertrieb und Employer Branding. Dies tat sie unter anderem beim besagten Startup Nelly. Hier arbeitete sie in der digitalen Kommunikation mit und habe das Team nicht nur strategisch und finanziell unterstützt, sondern auch Follower zur Mitarbeit an Nelly inspiriert: Mittlerweile würden schon einige ihrer Follower bei dem von ihr unterstützten HealthTech mitarbeiten:

„Die Zusammenarbeit mit Nelly hat mir gezeigt, wie toll es ist, Leute zu inspirieren. Da geht es nicht nur um das Verkaufen von Produkten, sondern auch um das Vorstellen von Unternehmen auf meiner Plattform.“

Ein buntes Ökosystem

Das Thema Startups und Innovation in jüngeren Zielgruppen zu pushen, ist Diana gerade auch deshalb ein Anliegen, um jungen Arbeitskräften ein bunteres Bild unseres Ökosystems zu zeichnen:

„Wenn wir an Wirtschaft denken, denken wir oft an Großunternehmen und Konzerne, die es schon jahrelang am Markt gibt. Ja, an klassische, alte Unternehmen. Dabei gibt es so viele neue Geschäftsmodelle, viele Startups und viele coole Ideen, die ich einfach ein bisschen greifbarer machen möchte. Auf meiner Plattform rede ich deshalb auch manchmal von Firmen, an denen ich nicht beteiligt bin. Einfach, um meiner Followerschaft ein bisschen ein Bild zu geben, was es da in unserem Ökosystem noch alles gibt.“

Smarte Consumer-Brands, Software & FemTech

Ein buntes Bild zeichnet Diana nicht nur ihrer Followerschaft. Auch ihr Investment-Portfolio will die 29-Jährige divers halten, allerdings mit Fokus auf bestimmte Key Branchen: Als „bunten Mix mit einem roten Pfad“ beschreibt Diana ihre investierten Startups. Vor Augen halte sie sich außerdem „smarte Direct-to-Consumer-Brands“, in denen sie Potenzial sieht, bald profitabel zu werden.

Am liebsten investiert zur Löwen in Early-Stage-Software-Firmen, wie sie brutkasten im Wiener Rathaus-Innenhof verrät. Ein Auge legt sie hier auf ein „hohes Potenzial für ein noch höheres Multiple“, und richtet ihren Blick auf einen „guten Product-Market-Fit“. Außerdem muss das Team spannend, überzeugt und kompetent sein. „Ich muss das Gefühl haben, dass es auch wirklich was weiterbringen will.“

Ein guter Fit für ihr Portfolio ist das SaaS-Umfeld auch deshalb, „weil eigentlich nicht so viele Frauen in SaaS-Firmen investieren. Ich will da aber mitmischen. Deswegen habe ich auch in Nelly Solutions investiert. Und bin jetzt auch bei einem SoftwareTech im Steuerberech mit dabei.“

Beteiligt ist zur Löwen aus denselben Gründen auch bei mehreren FemTech-Firmen, darunter das Startup Ovom, das sich auf Frauengesundheit und Fruchtbarkeit fokussiert. Auch Endogene.Bio, das zur verbesserten Diagnose und Behandlung von Endometriose forscht, befindet sich im Portfolio der Influencerin.

„Ich würde mir wünschen, dass mehr Leute in Startups investieren“

Als Content Creatorin und Angel Investorin will Diana zur Löwen kein Einzelfall bleiben: „Am Ende kann natürlich jeder mit seinem Geld machen, was er will. Ich verstehe, wenn man das lieber in Immobilien oder Aktien steckt. Aber ich finde, es gibt so tolle junge Menschen mit tollen Ideen, diesen sollte man eine Chance geben. Und im Idealfall profitiert man davon. Ich würde mir wünschen, dass mehr Leute in Startups investieren.“

Sie selbst habe bereits den Versuch gestartet und wollte andere Content Creators zum Investieren motivieren. Bislang leider fast vergebens, wie sie in unserem Interview berichtet: „Weibliche Creators habe ich bislang eher nicht zu Startup-Investments animieren können. Vielleicht klappt es bald.“

„Ich kann mit Leuten gut auf Augenhöhe arbeiten“

Dass die Unternehmerin von einem guten Verhältnis in Investorenkreisen berichtet, liegt mitunter auch an der Kooperationsbereitschaft ihrer selbst: „Ich kann mit Leuten gut auf Augenhöhe arbeiten, und ich glaube, deshalb funktioniert das Investieren bei mir auch. Ich hatte schon damals bei meinem ersten Investment ein recht gutes Netzwerk und Leute um mich, die mich in meinem Vorhaben bestätigt haben.“

Von zu Hause hat sich zur Löwen immerhin keine Investor-Erfahrung mitgenommen. In ihrem Elternhaus kam das Investieren wenig zur Sprache – schon gar nicht im Startup-Sektor. „Deshalb habe ich mir sehr schnell durch mein Netzwerk Hilfe geholt“, erinnert sich Diana. Über die Jahre sei sie schließlich „mit den Firmen, bei denen ich beteiligt bin, mitgewachsen. Man lernt so viel, wenn man es einfach macht. Ein Risiko ist es immer, aber es kann eben auch aufgehen.“

Mittlerweile sei möglicherweise bald ein Unicorn-Status im ihrem Portfolio dabei, meint die Investorin. Wann und bei wem genau dies der Fall sein könnte, bleibt allerdings noch verschwiegen.

Wie viel ihres Vermögens Diana in ihre eigene Plattform investiert und wie viel dabei in europäische Startups wandert, verrät sie nur in Umrissen: „Als Creator hast du das Glück, dass sich Dinge relativ schnell profitabel aufziehen lassen. Denn man hat ja nicht viele Marketingkosten und eine starke Community. Was viele Ressourcen frisst, ist die Produktentwicklung. Dafür hole ich mir meisten Business Partner, so wie bei meinen Parfums.“

Auf das Bauchgefühl hören

Egal ob man selbst gründen oder einem Gründerteam Unterstützung schenken möchte – Diana zur Löwen rät in beiden Fällen zu Achtsamkeit und zum Bauchgefühl: „Achtet darauf, dass es menschlich passt. Egal, was ihr beginnt. Gründen und Investieren sind beides eine Art Ehe, die man eingeht. Da ist es wichtig, dass man auch eine schöne Zeit zusammen hat und sich menschlich gut versteht. Und über all dem natürlich an einem Strang zieht.“

Überdies rät die Content Creatorin auch zum Mut zur Lücke: „Man muss nicht überall dabei sein, FOMO sollte man nicht haben. Als Investorin musste ich mir auch selbst den Druck rausnehmen und mich nicht überall beteiligen, was gut klang. Manche Leute sind sehr gute Sales-Personen, aber es muss mich im Gesamtkonzept überzeugen.“ Außerdem investiert es sich zu mehrt immer besser als alleine: „Vier Augen gucken nochmal besser auf ein Konzept als zwei. Vor allem dann, wenn man noch wenig Erfahrung als Angel Investor hat.“

Unverkennbar ist Diana zur Löwen kein Neuling in der Angel-Investor-Szene. Mittlerweile strotzt nicht nur ihr Investment-Portfolio von Vielfältigkeit. Auch ihr Geschäftsleben als Influencerin und Markeninhaberin zeugt von Abwechslung: Von Finanztipps über Investments bis hin zu Dianas Beauty- und Fashionwurzeln. Nun stellt sich aber die Frage, was Diana davon am liebsten macht?

„Finanzen sind eine große Passion von mir“

„Finanzen. Die sind wirklich eine große Passion von mir. Ich werde jetzt auch bald eine Weiterbildung an der TU München machen, im Bereich Venture Capital und Private Equity. Das Engagement beim Thema Finanzen ist groß und ich überlege mir jedes Mal aufs Neue: Wie kann ich die Themen gut verständlich kommunizieren?“, sagt uns die Investorin im Rahmen des Global Leaders Summit.

Aktuell genieße sie allerdings die Balance und rege Abwechslung ihrer Geschäftsbereiche. Und auch in ihren Investments möglicherweise den ein oder anderen Ausreißer: „Letztens habe ich ein Startup gefunden, das Schokolade ohne Kakao macht, aber wie Schokolade schmeckt. Das kann in puncto Nachhaltigkeit sicher einiges ändern. Das finde ich spannend.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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