19.10.2020

DHDL-Kandidat Yucona: Verkauf verzögert sich wegen Produktfehler

Heute wird der nachhaltige Wasserfilter Yucona bei "Die Höhle der Löwen" präsentiert. Auf Amazon heißt es jedoch, das Produkt sei nicht verfügbar.
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Yucona
(c) Yucona

Richard Birich (29, aus Paderborn) präsentiert gemeinsam mit seiner Cousine Inga Plochow (29, aus Bielefeld) am 19. Oktober in der Vox-Gründershow das Produkt „Yucona“, eine wiederverwendbare Wasserfilterkartusche. Dabei wird ein Problem adressiert, das man in Österreich weniger kennt, in Deutschland aber sehr wohl: Denn während hierzulande und in der Schweiz das Leitungswasser auch laut UNESCO eine gute Qualität hat, schleppt man in Deutschland oft Mineralwasserflaschen.

Waserfilter produzieren Abfall

Um die Qualität des Leitungswassers als Trinkwasser zu verbessern und zugleich die Umwelt zu schützen, setzt man in Deutschland daher auf Wasserfilter – diese wiederum müssen selbst meist als Abfall entsorgt werden.  Innerhalb von zwei Jahren werden so 24 Kartuschen verbraucht.

(c) Yucona

„So landen jährlich über zwölf Millionen Kartuschen im Restmüll. Dabei ist die Filterkartusche einwandfrei, es ist lediglich das Filtermedium erschöpft”, erklärt Richard Birich.  Hier kommt Yucona ins Spiel: Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen. Nur diese müssen dann zukünftig gewechselt werden und dadurch kann bis zu 96 Prozent des Kartuschenmülls eingespart werden. 

Auf der eigenen Facebookseite nennt das Startup kurz und knapp die Vorteile von Yucona:

•Filterung von Schwermetallen und Schadstoffen wie Blei und Kupfer
•Filterung von Chlor und anderen geschmacksstörenden Stoffen
•schützt deine Geräte vor Kalk
•ideal für die Zubereitung von Speisen und Heißgetränken

Um durchzustarten, benötigen die Gründer ein Investment von 250.000 Euro und bieten 20 Prozent der Firmenanteile an.

Yucona ist „derzeit nicht lieferbar“

Die ersten Packages konnten bereits online verkauft werden, heißt es in einer Presseuassendung von Vox. Auf der Website des Startups ist wiederum zu lesen: „Aufgrund eines Produktionsfehlers wird der Launch des Produktes verschoben.“ Und auch auf Amazon wird das Projekt zwar bereits bewertet und mit zahlreichen weiteren Informationen beschrieben – allerdings heißt es auch hier: „Derzeit nicht verfügbar.“

Was es wirklich mit der Verzögerung auf sich hat und ob das Startup sich einen Investor angeln kann, das werden wir wohl hoffentlich heute während der Ausstrahlung der Sendung erfahren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

DHDL-Kandidat Yucona: Verkauf verzögert sich wegen Produktfehler

  • Richard Birich präsentiert gemeinsam mit seiner Cousine Inga Plochow am 19. Oktober in der Vox-Gründershow das Produkt „Yucona“, eine wiederverwendbare Wasserfilterkartusche.
  • Dabei wird ein Problem adressiert, das man in Österreich weniger kennt, in Deutschland aber sehr wohl: Denn während hierzulande und in der Schweiz das Leitungswasser auch laut UNESCO eine gute Qualität hat, schleppt man in Deutschland oft Mineralwasserflaschen.
  • Um die Qualität des Leitungswassers als Trinkwasser zu verbessern und zugleich die Umwelt zu schützen, setzt man in Deutschland daher auf Wasserfilter – diese wiederum müssen selbst meist als Abfall entsorgt werden.
  • Hier kommt Yucona ins Spiel: Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen.
  • Um durchzustarten, benötigen die Gründer ein Investment von 250.000 Euro und bieten 20 Prozent der Firmenanteile an.
  • Auf der Website des Startups ist wiederum zu lesen: „Aufgrund eines Produktionsfehlers wird der Launch des Produktes verschoben.“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

DHDL-Kandidat Yucona: Verkauf verzögert sich wegen Produktfehler

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  • Dabei wird ein Problem adressiert, das man in Österreich weniger kennt, in Deutschland aber sehr wohl: Denn während hierzulande und in der Schweiz das Leitungswasser auch laut UNESCO eine gute Qualität hat, schleppt man in Deutschland oft Mineralwasserflaschen.
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