19.10.2021

DHDL: Show-Investor Dümmel verkauft sein Unternehmen an Kollegen Kofler

Überraschend verkauft "Die Höhle der Löwen"-Investor Ralf Dümmel sein Konsumgüter-Unternehmen DS Gruppe an die The Social Chain AG seines Show-Kollegen Georg Kofler.
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Georg Kofler (l.) und Ralf Dümmel in der TV-Show
Georg Kofler (l.) und Ralf Dümmel in der TV-Show "Die Höhle der Löwen" | (c) TVNOW

Es ist definitiv eine außergewöhnliche Übernahme. „Wenn ein Löwe den anderen frisst“ titelt etwa die deutsche Wirtschaftswoche. Der aktivste Investor der deutschen TV-Show „Die Höhle der Löwen“, Ralf Dümmel, verkauft seine Konsumgüter-Unternehmensgruppe. Und zwar an die The Social Chain AG seines TV-Kollegen Georg Kofler, mit dem er in der Sendung immer wieder um Deals wettbietet.

220,5 Millionen Euro fließen, Dümmel wird CPO

Wie einer Aussendung von Koflers Unternehmen zu entnehmen ist, fließen insgesamt 220,5 Millionen Euro, 100 davon bar, der Rest in Form von 2,855 Millionen neuen Aktien. Die Aktien der Social Chain AG sollen dann noch dieses Jahr im Prime Standard der Frankfurter Börse gelistet werden, heißt es weiter. Ralf Dümmel wird nun Vorstand und Chief Product Officer (CPO) in Koflers Unternehmen.

Von deutschen Medien wird der Schritt auch insofern als überraschend gewertet, als die Unternehmen eine relativ unterschiedliche Ausrichtung haben. Dümmels DS Gruppe hat sich darauf spezialisiert, (Offline-)Versandhäuser und Discounter mit Aktionsware zu beliefern. Haushaltsgeräte, Lebensmittel, Getränke und andere Waren, darunter im Laufe der Zeit auch mehr als 300 Produkte aus der TV-Show, landen bei Penny und Co, weswegen der Unternehmer mitunter von Medien als „Ramsch-Millionär“ bezeichnet wurde. Koflers Social Chain AG verkauft Konsumgüter mithilfe von Influencern, ist also ausschließlich in der Online-Welt aktiv.

620 Millionen Euro Jahresumsatz prognostiziert

Die DS Gruppe macht dieses Jahr laut Prognose 270 Millionen Euro Umsatz. Gemeinsam wird für das nun 1400 Mitarbeiter:innen zählende Unternehmen ein Jahresumsatz von 620 Millionen Euro dieses Jahr erwartet. Auch dank großer errechneter Synergie-Potenziale von 40 bis 50 Millionen Euro in den ersten drei Jahren nach Übernahme will man bereits 2023 beim Umsatz die Milliardengrenze knacken.

Social Chain Co-Founder und CEO Wanja Sören Oberhof kommentiert in der Aussendung: „Das umfassende Marken- und Produktportfolio der DS Gruppe ist prädestiniert für die Direktvermarktung an Endkunden über Social Commerce. Gleichzeitig stärken die vielfältigen Vertriebswege der DS Gruppe die Absatzchancen der bestehenden Social-Chain-Eigenmarken. Wir verfügen damit über ein umfassendes und modernes Multi-Channel-Vertriebssystem mit einer klaren Social-First-Zukunftsstrategie“.

„Brückenschlag in die Zukunft“

Für Dümmel ist der Deal „ein Brückenschlag in die Zukunft“. „Wir werden gemeinsam zeigen, wie ein perfektes Zusammenspiel zwischen Handel und Social Commerce gelingt“, kündigt er an. Auch Kofler sieht große Potenziale: „Die signifikant erweiterte Produktpalette öffnet die Tore zu neuen Webshop-Konzepten mit umfassenden Warenkörben. Die zusätzliche Entwicklungs- und Sourcing-Kompetenz der DS Gruppe erlaubt uns ein noch schnelleres Time-to-Market unserer Produkte. Und das innovative Multichannel-Konzept eröffnet optimale Vertriebswege, für den Massen-Toprunner genauso wie für das attraktive Nischenprodukt“. Nun habe man das Potenzial, zu einer der führenden Social-Commerce-Plattformen im internationalen Maßstab zu werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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