20.12.2021

Wie Unternehmen DevOps für Software-Entwicklung nutzen

Devops gilt als vielversprechender Ansatz um Software-Entwicklung in Unternehmen zuverlässiger und schneller zu machen. Der Nagarro State of DevOps Report 2021 zeigt, wie Unternehmen diesen Ansatz bereits jetzt für sich nutzen.
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(c) Adobestock

Devops gehört zu den großen Trends der Software-Entwicklung. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, der die Prozesse zwischen Softwareentwicklung und operativen IT-Teams automatisiert und optimiert. Im Zentrum steht also nicht nur die Technik, sondern auch die Kultur der Zusammenarbeit von unterschiedlichsten Teams in einem Unternehmen. Durch den Ansatz soll Software-Entwicklung zuverlässiger und schneller gemacht werden.

Nagarro State of DevOps Report 2021

Doch wie nutzen Unternehmen Devops? Antworten liefert der sogenannte State of DevOps Report 2021. Dabei handelt es sich um eine Ergebnisanalyse einer Umfrage, an der 180 Unternehmen teilnahmen und anonym ihr Feedback teilten. Das Ergebnis: Der seit längerem in Insider-Communities verfolgte Ansatz ist im Mainstream angekommen. Heute ist DevOps ein Thema der Unternehmenskultur. Im Zusammenspiel von schlanken, agilen Prinzipien mit technischen Tools und Praktiken ist DevOps ein Indikator für Innovationskraft und Leistungsfähigkeit, so Nagarro im Report.

DevOps war unter anderem auch ein Thema beim Future-Softwaretalk von Nagarro

Die von DevOps-Enthusiast und Nagarro Quality DevOps Practice Lead Jürgen Pointinger konzipierte Erhebung kombiniert die Methoden der bekannten DORA-Reports mit der Erfahrung aus der Nagarro DevOps-Praxis. Rund 63 Fragen wurden von internationalen Teilnehmern großer Unternehmen (65 Prozent mit mehr als 1000 Beschäftigten) sowie von KMUs (rd. 30 Prozent mit mehr als zehn Mitarbeitern) beantwortet. Dreiviertel der Befragten haben Engineering-Teams mit fünf bis 19 Personen im Einsatz.

Schwerpunkt der Auswertung waren die Bereiche Kultur, Organisations- und Teamstrukturen, Architektur, Automatisierung, Prüfmethoden und Cloud. „Zusammenfassend sehen wir anhand der Umfrage, dass mehr als zwei Drittel der Befragten noch am Anfang, oder in der Mitte ihrer DevOps Entwicklung stehen. Die Branche braucht einen DevOps-Kickstart“, so Jürgen Pointinger.

Umfrage-Details: Wenige High Performer, viel Potenzial

Die im DevOps Ansatz definierten Kriterien Geschwindingkeit und Stabilität ergeben laut dem Experten ein „Bild der ungenutzten Potenziale“. Laut Nagarro Umfrage liegt die Deployment Frequency, der Indikator für Software-Erneuerung, Time-to-market und Experimentierfreude, bei 28 Prozent der Befragten im mittleren Bereich. Rund 42 Prozent haben entweder noch gar nicht begonnen, oder Schwierigkeiten damit. Lediglich 30 Prozent sind High Performer im Sinne einer erfolgreichen Software-Bereitstellungsfrequenz.

Auf der Zeit-Achse, im Bezug auf die Dauer bis zur Inbetriebnahme neuer Software-Produkte (Lead time for change), geben rund 18 Prozent an, bis zu sechs Monate zu benötigen. Im mittleren Bewertungsfeld rangieren rund 46 Prozent der Unternehmen, welche zwischen ein bis vier Wochen benötigen, um einen neuen Release zu starten. „Hier bleibt viel Optimierungspotenzial auf der Strecke und man könnte Zeit sparen, die für mehr Experimente benötigt wird“, betont Jürgen Pointinger.

Hinsichtlich fehlender Stabilität (Change fail rate), ein sehr wesentlicher Software-Qualitätsaspekt, zeigen sich bei rund einem Viertel der Unternehmen überproportionale Ausfälle und Komplikationen (mehr als 15 Prozent der Releases). Rund 65 Prozent der befragten Unternehmen geben an, binnen eines Tages ihre Software wiederherstellen zu können (time to restore).

Autonomie, Automatisierung und Cloud

Der Nagarro DevOps Report zeichnet auch ein interessantes Bild zu aktuellen Wünschen in der Team- und Arbeitskultur. So werden etwa Anliegen wie die Freiheit, neue Themen zu erkunden, Vertrauen und Autonomie in Teams sowie der Wunsch nach zeitsparenden Prozessen als wichtig eingestuft.

90 Prozent befürworten etwa einen kollektiven Code-Zugriff und auch die automatisierbare Bereitstellung von Software-Produkten liegt hoch im Kurs: „Die Umfrage zeigt, dass in leistungsstarken Teams der Einsatz von vollautomatisierten Bereitstellungen bei 89 Prozent liegt und sie eine Cloud-Akzeptanzrate von 100 Prozent haben“, so der Nagarro DevOps Experte.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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