06.08.2018

Simion Hurgis über das Outsourcing an rumänische Developer

Simion Hurghis war mit seinem in Wien ansässigen Startup Loyalcraft im ersten WeXelerate-Batch dabei. Im Gastbeitrag will er aufzeigen, was dafür spricht, Tasks an Entwickler-Teams aus seiner Heimat Rumänien auszulagern.
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Simion Hurghis über IT-Outsourcing nach Rumänien
(c) Loyalcraft: Simion Hurghis

Die DACH-Region (und Westeuropa im Allgemeinen) verzeichnet einen eklatanten Mangel an EntwicklerInnen. Geschätzte 50.000 Stellen können derzeit nicht besetzt werden. Die Zahl der offenen Posten für ProgrammiererInnen wächst allein in Deutschland jedes Jahr um fünf Prozent. 40 Prozent der Unternehmen in der DACH-Region schaffen es laut Studien nicht, genügend Developer zu finden. Daher wird internationales Outsourcing in der DACH-Region immer mehr zum Thema. Bei der Entscheidung für einen passenden Partner gibt es jedoch viele Kriterien. Preis und Zeitzone sind bei weitem nicht die einzigen, auf die es ankommt. Immer mehr Beachtung findet in diesem Zusammenhang Rumänien. Und es gibt einige Gründe, die für das Land sprechen.

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Was für IT-Outsourcing nach Rumänien spricht

Diversität & Arbeitskultur

Die durch die Vielfalt an Minderheiten bedingte kulturelle Diversität sorgt gleichzeitig für Kreativität. Das Land hat bedeutende MathematikerInnen hervorgebracht und die Arbeitskultur ist sehr kompetitiv. Zugleich hat Pragmatismus in Rumänien einen besonders hohen Stellenwert.

Bildung & Internet

Das Bildungssystem hat einen starken mathematischen und naturwissenschaftlichen Fokus und ist sehr kompetitiv. Rumänische SchülerInnen und StudentInnen landen regelmäßig bei internationalen Mathematik-Wettbewerben auf den Top-Plätzen. Durch die Privatisierung im Bereich Internet hatte Rumänien sogar für einige Jahre den weltweit ersten Platz bei der Internetgeschwindigkeit inne. Heuer schaffte es das Land wieder unter die Top 5.

Geografische Nähe & Wirtschaftswachstum

Die geografische Nähe zu Westeuropa und der damit geringe Zeitzonenunterschied macht das EU-Land zu einem Top-Nearshoring-Partner. In punkto Wirtschaftswachstum holt Rumänien gerade stark auf. Die große Anzahl an rumänischen BürgerInnen, die ins Ausland migriert sind, schafft bei Outsourcing einen Startvorteil für Unternehmen im DACH-Raum: Fast jedes Unternehmen hat bereits rumänische MitarbeiterInnen, die in der Kommunikation mit den rumänischen Teams behilflich sein können.

Markt & Arbeitsmarkt

Das Volumen des rumänischen IT-Markts lag 2017 bereits bei mehr als vier Milliarden Euro. Studien gehen von einer Verdoppelung in den kommenden fünf Jahren aus. Denn der IT-Sektor wächst derzeit jährlich um 15 bis 20 Prozent, nicht zuletzt wegen kürzlich seitens der Regierung eingeführter steuerlicher Begünstigungen. Das Land hat mit mehr als 110.000 die größte Anzahl an ProgrammiererInnen in ganz Osteuropa. Und Rumänien ist Nummer 1 in Europa und Nummer 6 weltweit bei IT-Spezialisten mit Fixanstellung.

Kompetitive Gehälter & Know-How-Konzentration

Die Gehälter sind dabei im Vergleich zum DACH-Raum noch ausgesprochen kompetitiv. Es haben sich mehrere Developer-Hubs herausgebildet. Der größte davon ist in der Haupstadt Bukarest. Mit mehr und mehr Selbständigen und Startups profiliert sich das Land als eine IT-Outsourcing-Nation.

Mehrsprachig, jung & weiblich

Der Großteil der rumänischen Developer ist statistisch gesehen mehr als zweisprachig – rund 98 Prozent sprechen Englisch. Sie sind jung mit einem durchschnittlichen Alter von 27 Jahren. Der Frauenanteil unter Developern ist der zweithöchste in Europa.


Simion Hurghis, gebürtiger Rumäne und Tech-Unternehmer (Loyalcraft ⇒ zum Brutkasten-Artikel), nennt in einem Blog-Post insgesamt ganze 50 Gründe, warum Rumänien als Outsourcing-Land eine der besten Adressen ist.

⇒ Hier geht’s zum Blog-Post

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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