11.08.2016

Develooper: Die Website vom Spezialisten aus Damaskus in Innsbruck

Das Innsbrucker Startup Develooper bietet Websites an. Das Besondere daran: die beiden Founder und ihr Konzept. Ammar Al Khatib kam erst Anfang 2015 von Syrien nach Österreich. Und auch seine Co-Founderin, die Deutsche Kathrin Treutinger hatte einige andere Stationen auf dem Weg nach Innsbruck. Für ihr junges Business wollen sie nur Flüchtlinge als IT-Spezialisten. Dem Brutkasten hat Treutinger erzählt, warum Develooper trotzdem ein Startup und kein Flüchtlingsprojekt ist.
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(c) fotolia-.shock: Websites von Flüchtlingen nicht als Hilfsprojekt, sondern als Businessmodell.

„Die Reaktion auf die derzeitige Flüchtlingssituation ist stark auf Hilfsbedürftigkeit ausgerichtet. Dabei sind viele Flüchtlinge eigentlich nicht hilfsbedürftig, sondern besser ausgebildet als viele Menschen hier“, sagt Kathrin Treutinger. Ein Schritt zur Bewältigung der Situation ist für sie daher klar: Es brauche mehr Arbeitsangebot für geflüchtete Menschen.

+++ Mehr Diversität im Team: Jobs für Flüchtlinge +++

For-Profit Startup, nicht Flüchtlingsprojekt

(c) Develooper: Die beiden Founder Kathrin Treutinger und Ammar Al Kathib
(c) Develooper: Die beiden Founder Kathrin Treutinger und Ammar Al Khatib

Und sie sagt das nicht nur, sondern setzt Taten. Ihr Startup Develooper, das erst seit Juli im Firmenbuch eingetragen ist, erstellt Websites und beschäftigt als IT-Techniker nur Flüchtlinge. Die Idee hatte sie gemeinsam mit Co-Founder, Ammar Al Khatib, selbst ein Flüchtling aus Damaskus, Syrien. Als Flüchtlingsprojekt sieht Treutinger ihr Startup aber nicht: „Da könnte ich etwas anderes machen. Ich habe investiert und einen Kredit aufgenommen. Wir arbeiten for profit.“ Wie bei jedem anderen Startup sei also das Ziel der Founder, Geld zu verdienen.

„Wir brauchten eine Website und das Budget war knapp. Da bin ich ins Flüchtlingsheim gegangen, und habe gefragt, wer mir helfen kann“

Von der Low-Budget Website zum Startup

Begonnen hat alles Ende 2015. Treutinger, die an der Uni Innsbruck im Bereich Entrepreneurship arbeitet, organisierte das Pitching-Event Skinnovation – der Brutkasten berichtete. „Wir brauchten eine Website und das Budget war knapp. Da bin ich ins Flüchtlingsheim gegangen, und habe gefragt, wer mir helfen kann“, erzählt Treutinger. Fünf IT-Spezialisten meldeten sich, zwei davon holte sie ins Boot. Der eine arbeitet inzwischen für ein anderes IT-Unternehmen. Mit dem zweiten, Al Khatib, passte die Chemie und so war nach dem erfolgreichen Launch der ersten Website klar: weitere sollen folgen.

„In den Süden“ nach Innsbruck

Al Khatib war erst Anfang 2015 nach Österreich gekommen. Über einen Zwischenstopp in Wien verschlug es ihn nach Innsbruck. In Damaskus hatte er in einem Büro gearbeitet und erste Erfahrungen als Webdesigner gesammelt, als er den Internetauftritt der Firma seines Vaters gestaltete. Auch Treutinger hat einen Migrationshintergrund – aus der anderen Richtung. Aufgewachsen in Köln studierte sie in den Niederlanden und kam über eine Tätigkeit an der Uni München schließlich nach Innsbruck – „in den Süden“, wie sie scherzhaft sagt.

„Wir freuen uns, wenn sie nach ein bis zwei Jahren kündigen und sich selbstständig machen, oder zu einem großen Unternehmen wechseln.“

Develooper als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt

Für die Flüchtlinge soll Develooper als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt dienen. „Wir freuen uns, wenn sie nach ein bis zwei Jahren kündigen und sich selbstständig machen, oder zu einem großen Unternehmen wechseln. Dann können andere nachrücken“, sagt Treutinger. Noch innerhalb des ersten Jahres will das Startup auf fünf Angestellte kommen. Für Flüchtlinge, die noch kein Bleiberecht erhalten haben, und daher keiner bezahlten Arbeit nachgehen dürfen, kann Develooper immerhin dreimonatige unbezahlte Praktika anbieten – die machen sich gut im Lebenslauf.

+++ Deloitte: Unternehmen und Startups für Flüchtlings-Integration +++

Schon Kunden aus drei Ländern

Für den Plan, schnell mehr Mitarbeiter ins Boot zu holen, sieht es im Moment jedenfalls gut aus. Die Nachfrage ist groß, mehrere Projekte wurden bereits realisiert. Beachtlich ist dabei die Vielseitigkeit und Internationalität. So wurden in der kurzen Zeit seit Bestehen des Unternehmens etwa bereits Websites für ein Berliner Startup-Event, ein Schweizer Internet of Things-Unternehmen und einen Innsbrucker Künstler erstellt. Und auch von der anderen Seite dürfte es klappen: Nach einem Auftritt bei chancen:reich, einer Jobmesse für Flüchtlinge, im Juni, kamen schon einige Bewerbungen von hochqualifizierten It-Technikern und Webdesignern bei Develooper an.

 

Link: develooper.io

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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