08.01.2024

“Es geht nicht um das Ego”: Das Wiener Startup DevCraft Academy über das Gründen als Ehepaar

Die DevCraft Academy gibt es selbst nur etwas länger, als sie Junior Softwareentwickler:innen zu Seniors ausbildet. Was das Wiener Startup in den ersten Post-Launch-Monaten gelernt hat und warum sich Ehe und gemeinsames Gründen nicht ausschließen.
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„Gemeinsam zu gründen ist wie eine Ehe zu schließen.“ Dieses weit bekannte Sprichwort könnte die Tätigkeit eines Wiener Gründerduos nicht besser beschreiben. Auch, wenn in ihrem Fall nicht die Gründung eine Ehe, sondern viel eher ihre Ehe eine Gründung impliziert hat.

Die Rede ist von Carola und Clemens Helm, die im Mai 2023 ihr Jungunternehmen DevCraft Academy gelauncht haben. Das verheiratete Power-Duo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Junior-Software-Entwickler:innen auf das Senior-Developer-Level zu heben – und das möglichst effizient, professionell und niederschwellig. Im August zählte die Online-Akademie erste Teilnehmer:innen.

Das Jungunternehmen ist bootstrapped. Die Nachfrage ist groß, denn das Gründerduo entdeckte eine nicht oft gesehene und dennoch große Marktlücke:

In seiner bisherigen Laufbahn hat Co-Founder Clemens Helm viele Junior Developer gecoacht. Dabei sind ihm einige Hürden auf Junior-Seite aufgefallen, die das Gründerduo nun mit ihrer Akademie zu glätten versucht. DevCraft will Teilnehmenden mit einer professionellen Ausbildung helfen, Wissenslücken im Berufsfeld des Software Developments zu schließen und praktisches Erfahrungswissen anhand realitätsnaher Projekte zu vermitteln. So sollen Junior Developer in nur sechs Monaten ein zertifiziertes Senior-Level erreichen.

Das Bootcamp-Problem

Klassische Ausbildungswege zur Softwareentwicklung sind neben Universitätsstudien auch Software-Bootcamps, die Interessierte zu Junior-Entwickler:innen ausbilden. Clemens und Carola Helm sehen dabei jedoch ein Problem: “Bootcamps und Co. bereiten Interessierte und Quereinsteiger:innen auf die Praxis vor. Das ist gut, aber teilweise mangelhaft. Oft fehlt das Hintergrundwissen, also der Unterbau, der für gute und agile Software-Entwicklung notwendig ist.”

Fehlendes Hintergrundwissen würde Junior Developern den Einstieg sowie das Fortkommen im Berufsleben und folglich den Aufstieg zum Senior Developer in Unternehmen erschweren. Denn Seniors sollten in der Lage sein, Probleme alleine zu lösen, Projekte zu leiten und Juniors zu begleiten, zitiert Co-Founder Clemens Helm die Anforderung hiesiger Softwareunternehmen.

Marktlücke: Individuelles Lehrprogramm und maximaler Wissenzuwachs

Die DevCraft Academy von Clemens und Carola Helm will dort ansetzen, wo Hintergrundwissen fehlt: Mit ihrer Academy bietet das Duo Helm Juniors die Möglichkeit, den Schritt zum Senior in nur sechs Monaten zu bewältigen und Kolleg:innen am Markt zu überholen.

Vor Kurseinstieg steht ein Assessment, das den Wissensstand der Bewerbenden analysiert. “Wir schauen uns an: Wo liegen Stärken, Erfahrungen und Wissenslücken unserer Bewerbenden. So können wir den Status jeder Person erfassen und entwickeln folglich ein individuelles Ausbildungsprogramm für jede und jeden Einzelne:n”, erklärt Clemens Helm.

Exklusivität und Integrität

Dem Gründerduo zufolge mangelt es an Senior Developer am Markt. An klassischen Quereinsteiger:innen aus Software-Bootcamps gäbe es hingegen einen leichten Überschuss: “Es gibt viele Bootcamps und dementsprechend viele Juniors am Markt. Das wirkt sich vor allem auf interne Rollenungleichheiten in Firmen aus. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich an uns wenden, um Junior Developer zeiteffizient zu Seniors auszubilden”, erklärt Co-Founderin Carola Helm.

Das Programm an der DevCraft Academy eignet sich als berufsbegleitende sowie als vollwertige Ausbildung. Tägliches Arbeiten ist allerdings vorgesehen, genauso wie Mentoring Sessions zwei Mal die Woche. Bewerbende benötigen Arbeitserfahrung sowie eine abgeschlossene Ausbildung zum Junior Developer.

60 Prozent Technik, 40 Prozent Teamarbeit

Die Academy lehrt sowohl technisches Hintergrundwissen als auch Soft Skills, die sich für angehende Seniors im Berufsleben eignen. “Clemens ist für die Vision und die Programmausarbeitung, ich für das Betriebswirtschaftliche zuständig”, erklärt Carola Helm im brutkasten-Gespräch.

Im August 2023 nahm das Unternehmen seine ersten Teilnehmer:innen auf. “Von da an ist unser Kundenstamm stetig gewachsen”, erklärt die Co-Founderin. Das Besondere: Jede Person, die sich für eine Ausbildung in der DevCraft Academy entscheidet, bekommt einen individuell zusammengesetzten Lehrplan.

Die Akademie läuft zur Gänze online ab. Zu jeder theoretischen Wissenseinheit gibt es eine Praxisübung. “Außerdem bieten wir geblockte Projektwochen, in denen unsere Teilnehmenden in Teams ihr gelerntes Wissen anwenden. Am Ende werden die Ergebnisse des Praxisprojektes einem Publikum präsentiert“, erklärt Carola Helm.

Gründen als Ehepaar: “Es geht nicht um das Ego”

Was uns das Gründerpaar lehrt? Ehe und gemeinsames Gründen müssen sich nicht ausschließen: “Was ich auf Basis der ersten Monate sagen kann: Gründen ist zu zweit sehr viel leichter. Wir geben uns Feedback und ergänzen uns gegenseitig”, so Carola Helm.

Dass das Gründen als Ehepaar funktioniert, liegt mitunter auch an der Resilienz der beiden: “Es geht nicht und es sollte nicht um das eigene Ego gehen. Es geht darum, gemeinsam etwas umzusetzen und dafür den bestmöglichen Weg zu finden. Egal, wer recht hat”, hebt die Gründerin hervor.

In diesem Sinne rät Carola (angehenden) Gründer:innen dazu, ein Gründungsteam mit ähnlichen Werten und ähnlicher Arbeitsmoral aufzubauen. “Wir sind beide resilient und kennen uns natürlich sehr gut, das erleichtert uns Einiges. Gemeinsam können wir Krisensituationen ausdiskutieren und den bestmöglichen Weg aus der Krise finden. Keiner von uns muss das alleine machen.”

Vision für 2024: Zeit statt Leistungsdruck

Als Vorhaben für 2024 will DevCraft seinen Akademie-Teilnehmenden bei Bedarf mehr Zeit geben. Eine Adaption, die sich aus dem Feedback der letzten Monate ergeben hat:

“Viele sind aufgrund von Krankheit oder privaten Angelegenheiten zeitlich verhindert. Das soll niemanden am Abschluss unserer Akademie oder gar am Leistungszuwachs hindern. Unsere Lehrpläne sind ein individueller Baukasten für jede:n Teilnehmer:in. Deshalb wollen wir zukünftigen Teilnehmenden die Möglichkeit geben, länger an ihrem Senior-Zertifikat arbeiten zu können. Leistung und Wissen kommen nicht von Stress, sondern von Zeit und Hingabe”, bestärkt Co-Gründerin Helm.

Außerdem werden die bislang auf Deutsch angebotenen Kurse auf Englisch erweitert. Darüber hinaus soll es auch für Senior Developer die Möglichkeit geben, in einem zwei- bis dreimonatigen Schnelldurchlauf Wissen aufzufrischen und Skills zu vertiefen. “Was das Jahr 2024 bringt, werden wir sehen. Wir haben vieles gemeinsam vor – und bauen auf gegenseitiges Vertrauen und die Unterstützung, mit der wir die Marktlücke zwischen Juniors und Seniors im Softwarebereich schließen wollen.”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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