24.01.2018

Deutschland: 2017 (theoretisch) 726 Mio Euro Steuern auf Bitcoin & Co

Wie aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorgeht, müssten deutsche Krypto-Trader für vergangenes Jahr rund 726 Millionen Euro an Steuern an den Staat abgeben.
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Steuererklärung Einkommensteuer Steuer auf Bitcoin und Co Deutschland
(c) fotolia.com - Stockfotos-MG: Einnahmen aus Krypto-Kursgewinnen müssen in die Steuererklärung

Die Kritik an Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, von staatlicher Seite reißt nicht ab. Auch im Nachbarland Deutschland melden sich Notenbanker und Politiker laufend mit kritischen Kommentaren zu Wort. Dabei könnten die Kryptowährungen bzw. genauer, das Krypto-Trading, prinzipiell zu einer lukrativen Einkommensquelle für den Fiskus werden. Wie nun aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorging, müssten deutsche Krypto-Trader allein im Jahr 2017, bei korrekter Versteuerung, gesamt 726 Millionen Euro an Steuern auf Bitcoin und Co den Staat abgeben.

+++ Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen +++

Einkommensteuer auf Einnahmen aus Kursgewinn

In Deutschland gilt prinzipiell eine ähnliche Regelung, wie in Österreich (was hierzulande zu beachten ist, ist hier nachzulesen). Einnahmen aus Kursgewinnen fallen demnach, wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft, bzw. auch in eine andere Kryptowährung getauscht wird, unter die Einkommensteuer. Ein Beispiel: Wer etwa im Februar 2017 ein Bitcoin gekauft hat und sich darum im Dezember 2017 Ether gekauft hat, muss auf die gesamte zwischenzeitliche Wertsteigerung (in Euro) Steuern nach dem Einkommenssteuersatz bezahlen. Selbiges gilt natürlich genau so, wenn der Bitcoin direkt in Euro getauscht wurde.

Ein Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens

Prinzipiell müssten also all diese Einnahmen durch Kurssteigerung in der Steuererklärung für 2017 deklariert werden. Und das ergäbe in Deutschland insgesamt eben die genannten 726 Millionen Euro Steueraufkommen. Das entspricht übrigens rund einem Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens im Nachbarland im Jahr 2016 – es wäre also ein durchaus nennenswerter Betrag. Es ist aber sehr fraglich, ob diese Summe auch tatsächlich abgeführt wird.

Studienautoren fordern klare Regeln für Steuern auf Bitcoin und andere

Die Studienautoren der Frankfurt School sehen hier dringenden Handlungsbedarf beim deutschen Staat. Denn noch wäre die Regulierung von Kryptowährungen nicht entsprechend ausgearbeitet. Nur mit klaren Regeln für Steuern auf Bitcoin und Co könne sich der Staat Steuereinnahmen aus Veräußerungsgewinnen sichern. Ebenfalls schütze er so Anleger davor, möglicherweise steuerstrafrechtliche Tatbestände zu erfüllen, wenn sie Kryptowährungen verkaufen.

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++


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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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