07.08.2025
SEPP HOCHREITER

Deutsche Investoren sichern sich knapp 32 Prozent der Anteile an NXAI

Das Linzer KI-Startup sichert sich ein Investment von zwei deutschen Kapitalgebern.
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NXAI, TiRex, Zeitreihenmodelle.
(c) NXAI - Albert Ortig (r.) und Sepp Hochreiter von NXAI

100 Millionen Euro Investment. Das war die große Ansage des Linzer KI-Startups NXAI vor über einem Jahr. Auch wenn sich diese Prognose nicht wie angekündigt noch 2024 erfüllt hat, könnte sie nun, mit etwas Verspätung, doch Wirklichkeit werden.

NXAI wurde Ende 2023 von KI-Pionier Sepp Hochreiter und Unternehmer Albert Ortig gegründet. Ihr Ziel: Mit einem eigenen Large Language Model die etablierten Größen der Branche – darunter auch OpenAI – herauszufordern. Im Zentrum steht dabei das Modell xLSTM 7B, das auf einer alternativen Architektur basiert. Anders als die verbreitete Transformer-Technologie greift NXAI auf Long Short-Term Memory (LSTM) zurück – eine Methode, an deren Entwicklung Hochreiter bereits in den 1990er-Jahren maßgeblich beteiligt war.

15 Mio. Euro mit Emmi AI eingesammelt

Im April wurde bekannt, dass NXAI Investmentangebote aus Saudi-Arabien sowie vom chinesischen Technologiekonzern Huawei erhalten hat. Doch diese wurden bewusst ausgeschlagen (brutkasten berichtete). Man wolle primär europäische Investoren an Bord haben, so das Startup. Man verstehe sich weniger als typisches VC-finanziertes Startup, sondern setze auf einen forschungsintensiven, langfristigen Aufbau.

Parallel zur Entwicklung von NXAI wurde das Spin-out Emmi AI gegründet. Dieses sicherte sich ein Investment von 15 Millionen Euro, laut Angaben des Unternehmens die größte Frühphasenfinanzierung, die es bislang in Österreich gegeben habe – brutkasten berichtete.

Ein bedeutender Investor bei NXAI ist von Beginn an die Pierer Digital Holding – eine Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen KTM-Chefs Stefan Pierer. Die Holding hält aktuell 21,67 Prozent der Unternehmensanteile. Das Investment belief sich demnach auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

Neue Investoren

Ein Blick ins Firmenbuch zeigt: Kürzlich sind zwei neue Investoren bei NXAI eingestiegen. Die BHei Vermögensverwaltung GmbH sowie die Lignite Ventures GmbH halten nun jeweils 15,83 Prozent am Unternehmen. Gründer Sepp Hochreiter hält weiterhin 25 Prozent der NXAI-Anteile, die Netural X-Agentur von Mitgründer Albert Ortig weitere 21,67 Prozent. Auf brutkasten-Anfrage gab NXAI keine weiteren Informationen zu dem Investment. Auch zur konkreten Höhe des Investments der neuen Gesellschafter wollte sich das Startup nicht äußern.

Die BHei Vermögensverwaltung mit Sitz im bayrischen Zirndorf beteiligt sich normalerweise an Unternehmen, die sich in der Startup-Phase befinden, eine strategische Neuausrichtung planen oder vor finanziellen Herausforderungen stehen. Ziel sei es, „diesen Unternehmen durch Expertise und durch gezielte Optimierung operativer Prozesse zu helfen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und zu steigern“, heißt es auf der Website des Family-Offices. Lignite Ventures aus Berlin, geführt von Klaus Groenke und Lukas Brückel, ist dagegen bekannt für Beteiligungen im Bereich Rechenzentrumsentwicklung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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