07.08.2025
SEPP HOCHREITER

Deutsche Investoren sichern sich knapp 32 Prozent der Anteile an NXAI

Das Linzer KI-Startup sichert sich ein Investment von zwei deutschen Kapitalgebern.
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NXAI, TiRex, Zeitreihenmodelle.
(c) NXAI - Albert Ortig (r.) und Sepp Hochreiter von NXAI

100 Millionen Euro Investment. Das war die große Ansage des Linzer KI-Startups NXAI vor über einem Jahr. Auch wenn sich diese Prognose nicht wie angekündigt noch 2024 erfüllt hat, könnte sie nun, mit etwas Verspätung, doch Wirklichkeit werden.

NXAI wurde Ende 2023 von KI-Pionier Sepp Hochreiter und Unternehmer Albert Ortig gegründet. Ihr Ziel: Mit einem eigenen Large Language Model die etablierten Größen der Branche – darunter auch OpenAI – herauszufordern. Im Zentrum steht dabei das Modell xLSTM 7B, das auf einer alternativen Architektur basiert. Anders als die verbreitete Transformer-Technologie greift NXAI auf Long Short-Term Memory (LSTM) zurück – eine Methode, an deren Entwicklung Hochreiter bereits in den 1990er-Jahren maßgeblich beteiligt war.

15 Mio. Euro mit Emmi AI eingesammelt

Im April wurde bekannt, dass NXAI Investmentangebote aus Saudi-Arabien sowie vom chinesischen Technologiekonzern Huawei erhalten hat. Doch diese wurden bewusst ausgeschlagen (brutkasten berichtete). Man wolle primär europäische Investoren an Bord haben, so das Startup. Man verstehe sich weniger als typisches VC-finanziertes Startup, sondern setze auf einen forschungsintensiven, langfristigen Aufbau.

Parallel zur Entwicklung von NXAI wurde das Spin-out Emmi AI gegründet. Dieses sicherte sich ein Investment von 15 Millionen Euro, laut Angaben des Unternehmens die größte Frühphasenfinanzierung, die es bislang in Österreich gegeben habe – brutkasten berichtete.

Ein bedeutender Investor bei NXAI ist von Beginn an die Pierer Digital Holding – eine Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen KTM-Chefs Stefan Pierer. Die Holding hält aktuell 21,67 Prozent der Unternehmensanteile. Das Investment belief sich demnach auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

Neue Investoren

Ein Blick ins Firmenbuch zeigt: Kürzlich sind zwei neue Investoren bei NXAI eingestiegen. Die BHei Vermögensverwaltung GmbH sowie die Lignite Ventures GmbH halten nun jeweils 15,83 Prozent am Unternehmen. Gründer Sepp Hochreiter hält weiterhin 25 Prozent der NXAI-Anteile, die Netural X-Agentur von Mitgründer Albert Ortig weitere 21,67 Prozent. Auf brutkasten-Anfrage gab NXAI keine weiteren Informationen zu dem Investment. Auch zur konkreten Höhe des Investments der neuen Gesellschafter wollte sich das Startup nicht äußern.

Die BHei Vermögensverwaltung mit Sitz im bayrischen Zirndorf beteiligt sich normalerweise an Unternehmen, die sich in der Startup-Phase befinden, eine strategische Neuausrichtung planen oder vor finanziellen Herausforderungen stehen. Ziel sei es, „diesen Unternehmen durch Expertise und durch gezielte Optimierung operativer Prozesse zu helfen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und zu steigern“, heißt es auf der Website des Family-Offices. Lignite Ventures aus Berlin, geführt von Klaus Groenke und Lukas Brückel, ist dagegen bekannt für Beteiligungen im Bereich Rechenzentrumsentwicklung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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