07.11.2024
INTERVIEW

Deutsche-Bank-Ökonom: Trump wird geplante Politik „schnell umsetzen“

In den USA ist Donald Trump zum nächsten Präsidenten gewählt worden. In Deutschland zerbricht die Regierungskoalition. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies hat, erläutern Deutsche-Bank-Ökonom Stefan Schneider und Gerald Resch vom Bankenverband im brutkasten-Interview.
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Stefan Schneider, Senior Advisor bei der Deutschen Bank für den Themenbereich Makroökonomie Deutschland und Europa
Deutsche-Bank-Ökonom Stefan Schneider | Foto: brutkasten/Adobe Stock (Hintergrund)

Wichtige politische Entwicklungen bei Handelspartnern sind immer auch für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung. Diese Woche gab es jedoch eine ganz spezielle Situation: Innerhalb eines Tages kam es bei den beiden wichtigsten Handelspartnern zu entscheidenden politischen Weichenstellungen.

In den USA, dem zweitgrößten Handelspartner Österreichs, wurde mit Donald Trump ein neuer Präsident gewählt, der wirtschaftspolitisch viele Dinge verändern will. Und in Deutschland, Österreichs wichtigstem Handelspartner, zerbrach die Regierungskoalition. Dort stehen die Zeichen nun auf Neuwahlen.

Was bedeuten diese Entwicklungen für die Weltwirtschaft, aber auch konkret für Unternehmen in Österreich? Einer, der dies beantworten kann, ist Stefan Schneider. Er war 24 Jahre lang Chefökonom der Deutschen Bank und ist seit Februar Senior Advisor bei der Deutschen Bank für den Themenbereich Makroökonomie Deutschland und Europa. Am Donnerstag war er auf Einladung des Bankenverbands in Wien zu Gast und gab gemeinsam mit Bankenverband-Generalsekretär Gerald Resch im brutkasten-Interview seine Einschätzungen ab.

Schneider: Trump-Politik wird Wirtschaftswachstum erhöhen

Daran, dass Trump seine Ankündigungen umsetzen will, zweifelt Schneider nicht. Nachdem sich abzeichne, dass die Republikaner neben dem Senat auch im Repräsentantenhaus die Mehrheit erhalten werden, werde Trump seine angekündigte Politik „relativ schnell“ umsetzen können, erwartet der Ökonom. „Die Steuersenkungen, die er angekündigt hat, werden dann sicherlich kommen. Er wird auch bei der Deregulierung entsprechend reagieren“, führt der Ökonom aus. Beim Zollthema werde es dagegen erst Verhandlungen brauchen. „Das könnte eher in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres kommen“, erwartet Schneider.

Für das Wachstum der US-Wirtschaft ist die Wahl Trumps laut Schneider aber klar positiv: „Das Wachstum könnte um einen viertel oder einen halben Prozentpunkt höher sein, als wir es bisher hatten“. Damit würde es bei 2,5 bis 3 Prozent liegen.

Das hätte dann auch Folgen für die Geldpolitik: „Zinssenkungen, die die Märkte jetzt eingepreist haben, können dann wahrscheinlich nicht mehr in dem Ausmaß kommen“, sagt Schneider. Durch Trumps spendierfreudige Fiskalpolitik steige das Inflationsrisiko etwas an. Die Inflationsrate könnte um einen viertel Prozentpunkt höher ausfallen.

Bankenverband sieht „Bedrohungsszenario“

Was konkret Österreich angeht, sieht Gerald Resch vom heimischen Bankenverband durchaus ein „Bedrohungsszenario“. Die USA sind Österreichs zweitwichtigster Handelspartner, auf den sieben Prozent der Exporte entfallen und der für sechs Prozent der gesamten Wertschöpfung der Industrie verantwortlich ist. „Wir müssen uns sehr genau anschauen, was Trump von seinen Ansagen wirklich umsetzt“, sagt Resch.

In der Industrie könne aber eine „kleine bis mittlere Abwanderung“ in die USA drohen – weil die Unternehmen mögliche Handelszölle umgehen wollen. Aufgrund der in Österreich „extrem stark gestiegenen“ Produktionsstückkosten habe man einen Wettbewerbsnachteil. Österreichischen Unternehmer:innen, die in den USA aktiv sind oder aktiv werden wollen, rät Resch, vorerst einmal abzuwarten, was Trump in welcher Schnelligkeit wirklich umsetzt.

Schneider erwartet von Trump „Zäsur“ in US-Wirtschaftspolitik

Aber wie stark wird sich Trumps Wirtschaftspolitik wirklich von jener der aktuellen Biden-Regierung unterscheiden? Schneider erwartet jedenfalls eine deutliche Zäsur. „Ja, es sind einige Zölle, beispielsweise bezogen auf China, von Biden nicht zurückgenommen worden. Aber etwa in der Regulierung und gerade im Energiesektor ist die Politik doch eine andere gewesen“, argumentiert der Deutsche-Bank-Chefökonom.

Verglichen mit Trumps unterlegener Gegenkandidatin Kamala Harris unterscheide sich auch die geplante Steuerpolitik klar, da Trump die Steuern über Unternehmen senken wolle und generell weniger für Umverteilung stehe.

Trump „personalpolitisch bis in untere Etagen vorbereitet“

Was die Zusammensetzung des Kabinetts angeht, erwartet Schneider mehr Stabilität als in der ersten Trump-Regierung, in der zahlreiche Personalrochaden gegeben hatte. Diesmal sei Trump „personalpolitisch bis in die unteren Etagen vorbereitet“, sagt der Ökonom. Auch aus diesem Grund werde Trump seine Politik umsetzen können „und es wird weniger Neues in irgendeine andere Richtung geben“.

Wichtig ist aus Sicht von Schneider vor allem das Handelsministerium: Wenn hier ein Hardliner zum Zuge käme, wäre dies ein schlechtes Signal. Für das Finanzministerium wiederum könnte jemand mit einem Background in der Finanzbranche angesichts der hohen Defizite „mit Blick auf die Volatilität der Märkte eine gute Wahl“ sein, wie Schneider weiter ausführt.

Schneider vom Scheitern deutscher Regierungskoalition nicht überrascht

Wichtige politische Weichenstellungen gab es diese Woche auch in Deutschland. SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Mittwochabend FDP-Finanzminister Christian Lindner aus der Regierung entlassen, woraufhin dessen Partei die „Ampel“-Koalition verlassen hat. Scholz‘ SPD regiert nun vorerst mit ihrem weiteren Koalitionspartner, den Grünen, ohne Mehrheit weiter. Der Bundeskanzler will am 15. Jänner im Bundestag die Vertrauensfrage stellen – in weiterer Folge gelten Neuwahlen im Frühjahr als wahrscheinlich.

Für Schneider kam der Bruch der Koalition nicht überraschend: Lindner hatte in der Vorwoche Forderungen gestellt, die den Kernpositionen von SPD und Grünen entgegengelaufen waren. „Wenn man das ernst genommen hat, war es fast unmöglich, die Kuh vom Eis zu bekommen“, sagt Schneider. In der deutschen Wirtschaft, insbesondere in der Industrie, sei die Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition hoch gewesen.

„Jetzt wird es aber erstmal nicht besser“, erwartet Schneider. Sollte es zu Neuwahlen kommen, hätte Deutschland bis zur Bildung einer neuen Koalition „eine Lame-Duck-Regierung in einer Zeit, in der weltpolitisch alles Mögliche passieren kann“.

Aus österreichischer Sicht sieht Gerald Resch vom Bankenverband das Platzen der deutschen Regierungskoalition „durchaus positiv“. Sie sei mit viel Ambition angetreten, habe aber vieles nicht umsetzen können. Es sei jetzt lange Zeit herumlaviert worden. Resch schlussfolgert: „Besser als ein Ende mit Schrecken ist ein Schrecken ohne Ende, denn wir brauchen in Europa ein starkes Deutschland“


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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