28.04.2020

Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

Bei der heutigen Regierungs-Pressekonferenz wurden eine Reihe von deutlichen Auflockerungen der Coronavirus-Maßnahmen angekündigt - teilweise waren diese bereits zuvor bekannt.
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Anschober über Coronavirus-Antikörpertests - Stichprobentests Österreich - Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen
(c) BKA / Andy Wenzel: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Archivbild)

„Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen“ – das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der heutigen Regierungspressekonferenz. Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins. Man sei auf einem „sehr, sehr guten Weg“. Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.

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Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen: Versammlungen wieder möglich

So soll ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkung mehr bestehen – nach Covid-19-Gesetz war diese ohnehin nie so strikt, wie medial kolportiert wurde. Weiterhin sei der Sicherheitsabstand zu wahren. Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen nun wieder möglich sein (bei Begräbnissen 30 Personen). Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Umständen wieder erlaubt sein – dazu soll es heute einen Nationalratsbeschluss geben. „Es kommt auf jeden Einzelnen an, dass wir nicht übermütig werden. Wenn wir die nächste Phase jetzt gut bewältigen, dann haben wir einen ganz großen Schritt realisiert“, sagt Anschober. Sollte sich doch eine zweite Coronavirus-Welle in Österreich abzeichnen, könne man „jederzeit die Notbremse ziehen“.

Schramböck: Niedrigere Kreditbearbeitungsgebühr

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab eine weitere Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen in ihrem Bereich bekannt. So sollen nun in Geschäften nur mehr zehn statt 20 Quadratmeter pro Kunde zu Verfügung stehen müssen. Zudem sei man übereingekommen, dass die maximale Kreditbearbeitungsgebühr bei einigen Banken nun 05 bis 0,8 Prozent betragen soll. Weiters sprach sie über die bisherigen Entwicklungen bei Kurzarbeit und Härtefallfonds. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger ging auf Gastronomie und Hotellerie ein und erneuerte bereits zuvor kommunizierte Daten. Demnach dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren. Dabei gelten spezielle Abstandsregeln, etwa ein Tisch-Abstand in Wirtshäusern.

⇒ Info-Page des Gesundheitsministeriums zu Maßnahmen

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

  • Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
  • Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
  • So gelten ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkungen mehr – der Sicherheitsabstand ist weiter zu wahren.
  • Versammlungen bis zu zehn Personen (bei Begräbnissen 30) sind wieder erlaubt.
  • Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gibt es eine Übereinkunft mit Banken, die maximalen Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5 bis 0,8 Prozent zu senken.
  • Laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren.

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