28.04.2020

Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

Bei der heutigen Regierungs-Pressekonferenz wurden eine Reihe von deutlichen Auflockerungen der Coronavirus-Maßnahmen angekündigt - teilweise waren diese bereits zuvor bekannt.
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Anschober über Coronavirus-Antikörpertests - Stichprobentests Österreich - Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen
(c) BKA / Andy Wenzel: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Archivbild)

„Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen“ – das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der heutigen Regierungspressekonferenz. Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins. Man sei auf einem „sehr, sehr guten Weg“. Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.

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Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen: Versammlungen wieder möglich

So soll ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkung mehr bestehen – nach Covid-19-Gesetz war diese ohnehin nie so strikt, wie medial kolportiert wurde. Weiterhin sei der Sicherheitsabstand zu wahren. Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen nun wieder möglich sein (bei Begräbnissen 30 Personen). Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Umständen wieder erlaubt sein – dazu soll es heute einen Nationalratsbeschluss geben. „Es kommt auf jeden Einzelnen an, dass wir nicht übermütig werden. Wenn wir die nächste Phase jetzt gut bewältigen, dann haben wir einen ganz großen Schritt realisiert“, sagt Anschober. Sollte sich doch eine zweite Coronavirus-Welle in Österreich abzeichnen, könne man „jederzeit die Notbremse ziehen“.

Schramböck: Niedrigere Kreditbearbeitungsgebühr

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab eine weitere Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen in ihrem Bereich bekannt. So sollen nun in Geschäften nur mehr zehn statt 20 Quadratmeter pro Kunde zu Verfügung stehen müssen. Zudem sei man übereingekommen, dass die maximale Kreditbearbeitungsgebühr bei einigen Banken nun 05 bis 0,8 Prozent betragen soll. Weiters sprach sie über die bisherigen Entwicklungen bei Kurzarbeit und Härtefallfonds. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger ging auf Gastronomie und Hotellerie ein und erneuerte bereits zuvor kommunizierte Daten. Demnach dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren. Dabei gelten spezielle Abstandsregeln, etwa ein Tisch-Abstand in Wirtshäusern.

⇒ Info-Page des Gesundheitsministeriums zu Maßnahmen

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

  • Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
  • Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
  • So gelten ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkungen mehr – der Sicherheitsabstand ist weiter zu wahren.
  • Versammlungen bis zu zehn Personen (bei Begräbnissen 30) sind wieder erlaubt.
  • Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gibt es eine Übereinkunft mit Banken, die maximalen Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5 bis 0,8 Prozent zu senken.
  • Laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren.

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