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“Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen” – das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der heutigen Regierungspressekonferenz. Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins. Man sei auf einem “sehr, sehr guten Weg”. Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
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Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen: Versammlungen wieder möglich
So soll ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkung mehr bestehen – nach Covid-19-Gesetz war diese ohnehin nie so strikt, wie medial kolportiert wurde. Weiterhin sei der Sicherheitsabstand zu wahren. Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen nun wieder möglich sein (bei Begräbnissen 30 Personen). Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Umständen wieder erlaubt sein – dazu soll es heute einen Nationalratsbeschluss geben. “Es kommt auf jeden Einzelnen an, dass wir nicht übermütig werden. Wenn wir die nächste Phase jetzt gut bewältigen, dann haben wir einen ganz großen Schritt realisiert”, sagt Anschober. Sollte sich doch eine zweite Coronavirus-Welle in Österreich abzeichnen, könne man “jederzeit die Notbremse ziehen”.
Schramböck: Niedrigere Kreditbearbeitungsgebühr
Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab eine weitere Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen in ihrem Bereich bekannt. So sollen nun in Geschäften nur mehr zehn statt 20 Quadratmeter pro Kunde zu Verfügung stehen müssen. Zudem sei man übereingekommen, dass die maximale Kreditbearbeitungsgebühr bei einigen Banken nun 05 bis 0,8 Prozent betragen soll. Weiters sprach sie über die bisherigen Entwicklungen bei Kurzarbeit und Härtefallfonds. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger ging auf Gastronomie und Hotellerie ein und erneuerte bereits zuvor kommunizierte Daten. Demnach dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren. Dabei gelten spezielle Abstandsregeln, etwa ein Tisch-Abstand in Wirtshäusern.
⇒ Info-Page des Gesundheitsministeriums zu Maßnahmen