Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai
Bei der heutigen Regierungs-Pressekonferenz wurden eine Reihe von deutlichen Auflockerungen der Coronavirus-Maßnahmen angekündigt - teilweise waren diese bereits zuvor bekannt.
„Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen“ – das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der heutigen Regierungspressekonferenz. Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins. Man sei auf einem „sehr, sehr guten Weg“. Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen: Versammlungen wieder möglich
So soll ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkung mehr bestehen – nach Covid-19-Gesetz war diese ohnehin nie so strikt, wie medial kolportiert wurde. Weiterhin sei der Sicherheitsabstand zu wahren. Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen nun wieder möglich sein (bei Begräbnissen 30 Personen). Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Umständen wieder erlaubt sein – dazu soll es heute einen Nationalratsbeschluss geben. „Es kommt auf jeden Einzelnen an, dass wir nicht übermütig werden. Wenn wir die nächste Phase jetzt gut bewältigen, dann haben wir einen ganz großen Schritt realisiert“, sagt Anschober. Sollte sich doch eine zweite Coronavirus-Welle in Österreich abzeichnen, könne man „jederzeit die Notbremse ziehen“.
Schramböck: Niedrigere Kreditbearbeitungsgebühr
Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab eine weitere Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen in ihrem Bereich bekannt. So sollen nun in Geschäften nur mehr zehn statt 20 Quadratmeter pro Kunde zu Verfügung stehen müssen. Zudem sei man übereingekommen, dass die maximale Kreditbearbeitungsgebühr bei einigen Banken nun 05 bis 0,8 Prozent betragen soll. Weiters sprach sie über die bisherigen Entwicklungen bei Kurzarbeit und Härtefallfonds. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger ging auf Gastronomie und Hotellerie ein und erneuerte bereits zuvor kommunizierte Daten. Demnach dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren. Dabei gelten spezielle Abstandsregeln, etwa ein Tisch-Abstand in Wirtshäusern.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai
Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
So gelten ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkungen mehr – der Sicherheitsabstand ist weiter zu wahren.
Versammlungen bis zu zehn Personen (bei Begräbnissen 30) sind wieder erlaubt.
Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gibt es eine Übereinkunft mit Banken, die maximalen Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5 bis 0,8 Prozent zu senken.
Laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren.
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