21.04.2016

Design Thinking: Vorher wissen, was die Kunden wollen

Um Kunden zu gewinnen, muss man wissen, was diese überhaupt wollen. Der Brutkasten hat dazu mit Klaus Weissmann, einem der Initiatoren des Design Thinking Summit gesprochen. Für Startups hat er eine klare Message.
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(c) Nikolaus Kurnik: Beim Design Thinking Summit wurden Ideen auch aus Lego gebaut.
kooperation

Ein Startup kann sich oft keine Experimente leisten. „Die Gefahr zu scheitern ist groß, wenn man mit einer guten Idee zu schnell zur Konkretisierung geht. Man muss zuerst mit potentiellen Kunden reden, was sie eigentlich wollen“, sagt Weissmann. Dabei geht es nicht nur um das, was das neue Produkt, etwa eine App, kann. Auch das Handling, Zusatzfunktionen und nicht zuletzt das Design müssen passen.

In kürzester Zeit zu konkreten Lösungen

(c) Nikolaus Kurnik: Design Thinking Summit - gemeinsam an konkreten Lösungen arbeiten.
(c) Nikolaus Kurnik: Design Thinking Summit – gemeinsam an konkreten Lösungen arbeiten.

Wie aber findet man heraus, was die Kunden sich genau wünschen, bevor es das Produkt überhaupt gibt? Die Antwort: die zukünftigen Nutzer müssen in den Ideenfindungsprozess integriert werden. Ein Instrument dazu heißt Design Thinking. Dabei werden nicht nur Kunden, sondern auch Experten aus anderen Gebieten, schon in der Ideenphase miteinbezogen. Im Rahmen von Events werden durch intensive Bearbeitung in kürzester Zeit konkrete Lösungen für Problemstellungen gefunden. Alle Anwesenden erarbeiten dort gemeinsam Strategien für die Umsetzung neuer Ideen. Und diese können sowohl von Startups, als auch von etablierten Unternehmen kommen.

+++ Design Thinking: Innovation beginnt beim Menschen +++

Potenzielle Kunden auf der Straße befragen

Ein solches Event fand vom 6. bis 8. April in Graz statt: der erste Design Thinking Summit. Mit 20 Expertinnen und Experten aus Consulting, Wirtschaft und Wissenschaft konnten die rund 60 Besucher in Workshops, Vorträgen und Diskussionen an einem konkreten Design-Thinking-Prozess arbeiten. Dabei wurden Lösungen für die Umgestaltung des Grazer Stadtteils Reininghaus gefunden – dieser soll zur Smart City werden. Dazu gingen die Beteiligten etwa in kleinen Teams durch die Stadt, um die Leute direkt dort zu befragen. Eine Besonderheit daran ist die Dynamik: der Prozess wurde innerhalb der drei Tage des Summits abgeschlossen.

„Große Unternehmen müssen wie Startups funktionieren“

Die Besucher kamen aus unterschiedlichen Bereichen. Denn das Konzept ist nicht nur für Startups interessant. Auch Großkonzerne haben Mitarbeiter zu diesem Event geschickt. „Auch große Unternehmen müssen inzwischen ähnlich wie Startups funktionieren. Oft ist es sinnvoll, neue Ideen als eigenes Startup aufzusetzen“, sagt Weissmann. So kam etwa ein EDV-Unternehmer zu ihm und stellte ihm seine Idee einer Notfall-App für Feuerwehr- und Rettungsorganisationen vor. Im Prozess wurde klar, dass er diese App am besten als Startup in Zusammenarbeit mit den Organisationen umsetzen kann.

„Wenn sich ein Startup bei mir meldet, nehmen wir die Idee und arbeiten beim nächsten Event daran“

Sei der Mittelpunkt des nächsten Events

Wer den Summit verpasst hat, hat in den nächsten Monaten mehrere Möglichkeiten den Design-Thinking-Ansatz kennenzulernen. Besonders interessant für Startups: Für ein kommendes großes Event, die Design Thinking Challenge am 3. Und 4. Juni ist Weissmann noch für Ideen offen: „Wenn sich ein Startup rechtzeitig bei mir meldet, nehmen wir die Idee und arbeiten an diesen zwei Tagen daran“. Beteiligt sind dann Experten von etablierten Unternehmen und aus dem Consultingbereich. Gemeinsam werden Strategien zur Umsetzung erabeitet – natürlich mit jeder Menge Kontakt zu potenziellen Kunden.

+++ Hier steht der Kunde im Mittelpunkt +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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