03.12.2025
113 ÄNDERUNGEN

Deregulierungspaket der Regierung: Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Ministerrat ihr erstes Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung vorgestellt. Diese Änderungen betreffen die Unternehmen des Landes.
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Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil. | © Regina Aigner

Hunderte Regelungen wurden unter die Lupe genommen – mit dem Ziel, sie zu vereinfachen, zu streichen oder zu modernisieren. „Entrümpeln“ lautet das Schlagwort, mit dem die Regierung „das Leben und Wirtschaften leichter“ machen will. Insgesamt sollen 113 Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Paket umfasst drei große Bereiche, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) heute erklärten. Der erste Teil betrifft Bürger:innen und soll weniger Papierkram und weniger Amtswege bringen. Der zweite Teil richtet sich mit schnelleren Genehmigungen und weniger Dokumentationsaufwand an Unternehmen. Im dritten Bereich sollen staatliche Abläufe modernisiert und Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Das bringt das Paket für Unternehmen

Besonders im wirtschaftlichen Bereich verspricht die Bundesregierung spürbare Erleichterungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Weniger Eintrittsbarrieren bei öffentlichen Ausschreibungen: Nachweise und Formulare sollen reduziert werden.
  • Pickerl-Intervalle werden verkürzt, auch für kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen.
  • Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten: Rechnungen und Lieferscheine sollen künftig vollständig digital abgelegt werden können.
  • Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro (§ 189 UGB). Auch die Umsatzgrenze in § 125 BAO steigt auf 1 Mio. Euro.
  • Englischsprachige Unterlagen werden künftig ohne Übersetzung anerkannt.
  • Erleichterter Umstieg auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen für Betriebe.
  • Reduzierte Berichtspflichten sowie höhere Schwellenwerte für Steuermeldungen bei Nebentätigkeiten (§ 109a EStG).
  • Gewerbeanmeldungen sollen sofort und vollständig digital möglich sein.
  • Vereinfachungen bei Lohnverrechnung, Abfallwirtschaftsgesetz und Konzessionsurkunden.
  • Beschleunigung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP).
  • Erleichterte Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie weniger Dokumentationspflichten im Energierecht.

Bereits am Donnerstag sollen laut Staatssekretär Schellhorn die ersten Erlässe in Kraft treten. Für Gesetzesänderungen ist jedoch der Nationalrat gefragt. Die Regierung rechnet damit, dass die Neuerungen spätestens in drei Monaten spürbar werden.

Wundsam fordert „große strukturelle Reformen“

Die ersten Stellungnahmen aus Wirtschafts- und Innovations-Ökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, hebt einzelne Verbesserungen hervor: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.”

Ein relevanter Punkt für die Startup-Szene betrifft künftig die Bilanzierungspraxis: Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte – darunter Software, Patente oder Markenrechte – sollen aktivierbar werden. „Damit schaffen wir österreichischen Startups endlich faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kapitalmarkt. Was Gründerinnen und Gründer schaffen, muss gerade gegenüber Investoren auch sichtbar sein“, so Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner. Dieses neue Aktivierungswahlrecht orientiere sich an internationalen Standards und stärkt die Finanzierungsfähigkeit junger, innovativer Unternehmen.

Zugleich weist Wundsam auf fehlende strukturelle Reformen hin: „Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups. Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Junge Wirtschaft: „Wichtige Signale – aber es reicht nicht“

Auch aus dem Handel kommt vorsichtiger Zuspruch. „Der Anfang ist getan, das ist in jedem Fall positiv. Das Entbürokratisierungspaket enthält viele Einzelmaßnahmen, die in Summe eine wichtige Entlastung für die Handelsbetriebe darstellen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont jedoch, dass weitere Maßnahmen folgen müssten.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Besonders beim digitalen Gründungsprozess sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Zustimmung kommt schließlich von der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt das Paket als „wichtigen und überfälligen ersten Schritt“. IV-Präsident Georg Knill sagt: „Für uns ist klar: Dieses Paket ist ein wichtiger Startpunkt, aber Österreich braucht einen dauerhaften Bürokratieabbauprozess. Jede Maßnahme, die Verfahren beschleunigt, Planungssicherheit erhöht oder Verwaltung digitaler macht, stärkt den Standort und schafft Freiräume für Innovation und Investitionen.“

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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