03.12.2025
113 ÄNDERUNGEN

Deregulierungspaket der Regierung: Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Ministerrat ihr erstes Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung vorgestellt. Diese Änderungen betreffen die Unternehmen des Landes.
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Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil. | © Regina Aigner

Hunderte Regelungen wurden unter die Lupe genommen – mit dem Ziel, sie zu vereinfachen, zu streichen oder zu modernisieren. „Entrümpeln“ lautet das Schlagwort, mit dem die Regierung „das Leben und Wirtschaften leichter“ machen will. Insgesamt sollen 113 Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Paket umfasst drei große Bereiche, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) heute erklärten. Der erste Teil betrifft Bürger:innen und soll weniger Papierkram und weniger Amtswege bringen. Der zweite Teil richtet sich mit schnelleren Genehmigungen und weniger Dokumentationsaufwand an Unternehmen. Im dritten Bereich sollen staatliche Abläufe modernisiert und Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Das bringt das Paket für Unternehmen

Besonders im wirtschaftlichen Bereich verspricht die Bundesregierung spürbare Erleichterungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Weniger Eintrittsbarrieren bei öffentlichen Ausschreibungen: Nachweise und Formulare sollen reduziert werden.
  • Pickerl-Intervalle werden verkürzt, auch für kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen.
  • Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten: Rechnungen und Lieferscheine sollen künftig vollständig digital abgelegt werden können.
  • Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro (§ 189 UGB). Auch die Umsatzgrenze in § 125 BAO steigt auf 1 Mio. Euro.
  • Englischsprachige Unterlagen werden künftig ohne Übersetzung anerkannt.
  • Erleichterter Umstieg auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen für Betriebe.
  • Reduzierte Berichtspflichten sowie höhere Schwellenwerte für Steuermeldungen bei Nebentätigkeiten (§ 109a EStG).
  • Gewerbeanmeldungen sollen sofort und vollständig digital möglich sein.
  • Vereinfachungen bei Lohnverrechnung, Abfallwirtschaftsgesetz und Konzessionsurkunden.
  • Beschleunigung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP).
  • Erleichterte Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie weniger Dokumentationspflichten im Energierecht.

Bereits am Donnerstag sollen laut Staatssekretär Schellhorn die ersten Erlässe in Kraft treten. Für Gesetzesänderungen ist jedoch der Nationalrat gefragt. Die Regierung rechnet damit, dass die Neuerungen spätestens in drei Monaten spürbar werden.

Wundsam fordert „große strukturelle Reformen“

Die ersten Stellungnahmen aus Wirtschafts- und Innovations-Ökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, hebt einzelne Verbesserungen hervor: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.”

Ein relevanter Punkt für die Startup-Szene betrifft künftig die Bilanzierungspraxis: Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte – darunter Software, Patente oder Markenrechte – sollen aktivierbar werden. „Damit schaffen wir österreichischen Startups endlich faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kapitalmarkt. Was Gründerinnen und Gründer schaffen, muss gerade gegenüber Investoren auch sichtbar sein“, so Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner. Dieses neue Aktivierungswahlrecht orientiere sich an internationalen Standards und stärkt die Finanzierungsfähigkeit junger, innovativer Unternehmen.

Zugleich weist Wundsam auf fehlende strukturelle Reformen hin: „Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups. Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Junge Wirtschaft: „Wichtige Signale – aber es reicht nicht“

Auch aus dem Handel kommt vorsichtiger Zuspruch. „Der Anfang ist getan, das ist in jedem Fall positiv. Das Entbürokratisierungspaket enthält viele Einzelmaßnahmen, die in Summe eine wichtige Entlastung für die Handelsbetriebe darstellen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont jedoch, dass weitere Maßnahmen folgen müssten.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Besonders beim digitalen Gründungsprozess sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Zustimmung kommt schließlich von der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt das Paket als „wichtigen und überfälligen ersten Schritt“. IV-Präsident Georg Knill sagt: „Für uns ist klar: Dieses Paket ist ein wichtiger Startpunkt, aber Österreich braucht einen dauerhaften Bürokratieabbauprozess. Jede Maßnahme, die Verfahren beschleunigt, Planungssicherheit erhöht oder Verwaltung digitaler macht, stärkt den Standort und schafft Freiräume für Innovation und Investitionen.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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