04.11.2015

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

/artikel/der-wandel-im-ueberblick-bewerbungen-frueher-bewerbungen-heute
Vor 40 Jahren war vertippen noch richtig ärgerlich.

Die Welt unterliegt permanenten Wandel und fortschreitender Digitalisierung. So auch Bewerbungen. Von der Schreibmaschine bis zu Apps wie JobSwipr, die dir Jobs vorschlagen, hat sich in den vergangenen 40 Jahren viel getan.

Beispielsweise hat es sich das Wiener Startup JobSwipr zur Aufgabe gemacht, die Suche nach offenen Stellen zu vereinfachen. Jobs und Kandidaten werden auf Basis von Ausbildung, Erfahrung und weiteren Eigenschaften zusammen geführt. Mittels einer Handy-App können Unternehmen direkt mit den Kandidaten kommunizieren.

Persönliche  Eigenschaften, Kenntnisse und Erfahrungen werden eingetragen – anhand dieser Daten werden dem Arbeitssuchenden via Tinder-Prinzip Jobs vorgeschlagen.

Und die Idee fruchtet: Eine Business Angel Gruppe rund um den langjährigen Microsoft Österreich Geschäftsführer Georg Obermeier beteiligt sich mit mehreren hunderttausend Euro an dem Unternehmen.

Doch wie sahen Bewerbungen eigentlich früher aus? Der Brutkasten gibt einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen 40 Jahre.

  • 1970-er Jahre:

    Der Lebenslauf wird handschriftlich und als Fließtext verfasst. Dieser sollte nicht länger als eine Seite sein. Studienabbrüche oder Ähnliches werden minuziös erklärt. Elternberufe und sogar der Mädchenname der Mutter sind relevant. Überraschenderweise wird schon damals von Floskeln wie „bezugnehmend auf Ihr Inserat“ abgeraten. Noch überraschender ist aber, dass zu Notlügen geraten wird, um Lücken zu kaschieren.

  • 1980-er Jahre:

    Die Schreibmaschine löst langsam aber sicher die Handschrift ab. Auch die tabellarische Form des Lebenslaufs steht in den Startlöchern. Angloamerikanische Einflüsse machen sich bemerkbar, erstmals werden „Job Descriptions“ angeführt. Bisherige Erfolge des Bewerbers gewinnen ebenfalls an Bedeutung.

  • 1990-er Jahre:

    Hesse/Schrader erfinden das Selbstmarketing. Neu ist: Lebensläufe dürfen bis zu drei Seiten lang sein. Deckblätter kommen in Mode. Alle Tätigkeiten, die man bisher ausübte, werden aufgelistet. Gegen Ende der 90er spielen Fotos im Lebenslauf eine immer wichtigere Rolle. Und eben jenes Foto verwandelt sich vom Passfoto zum Portrait. Stellenanzeigen müssen mühevoll aus Zeitungen zusammengesucht werden.

  • 2000-er Jahre:

    Die Online-Bewerbung setzt sich durch. Diesbezüglich gibt es große Umbrüche im Jahr 2002 und 2006. Ab 2002 akzeptieren große Unternehmen wie Siemens E-Mail, Online-Formular und Post als Bewerbung und behaupten keine Form zu bevorzugen. 2006 wird es konkret – viele Konzerne akzeptieren nur noch ihr Online-Formular und setzen damit einen Meilenstein. Die E-Mail Bewerbung mit einer angehängten PDF-Datei erfreut sich in Österreich und Deutschland großer Beliebtheit. In anderen europäischen Ländern werden Word-Dokumente bevorzugt.

  • Ca. ab 2005:

    Soziale Netzwerke wie Xing und Facebook revolutionieren das Networking und somit auch die Jobsuche. Xing tut es direkt und Facebook indirekt. Ein interessantes Profil bei Xing kann ausreichen, um von anderen Firmen abgeworben zu werden. Teilweise gibt es sogar Xing-Verbote in Arbeitsverträgen. Auf Facebook haben schon 18-Jährige bis zu 1000 „Freunde“ – ein „Freund“ in einer Entscheidungsposition zieht vielleicht diesen Kontakt einer offiziellen Ausschreibung vor. Networking, Empfehlungen und Beziehungspflege bekommen einen ganz neuen Stellenwert. Online-Jobbörsen betreten den Markt.

  • Ca. ab 2010:

    Infografiken verbreiten sich, zum Beispiel mittels Visualize.me. Der Trend geht Richtung Übersicht – Informationen werden detaillierter und spezifischer. In wissensintensiven Berufen fangen ohnehin nur noch fachlich versierte Personen etwas damit an. Des Weiteren wird die Vorauswahl der Bewerber inzwischen von immer mehr Unternehmen mit Hilfe eines „Online-Assessmentcenters“ durchgeführt. Dieser beinhaltet, dass der Bewerber erst einige Tests über das Internet durchführen muss bevor er zu einem abschließenden persönlichen Gespräch eingeladen wird.

  • Ab ca 2012:

    Englische Bewerbungen nehmen zu. Lebensläufe auf Deutsch zu formulieren wird immer obsoleter. Die Tabelle hat langsam ausgedient, stattdessen dürfen Kurzbeschreibungen den Bildschirms auffüllen. Hier finden sich wieder Parallelen zum angloamerikanischen Raum.

  • 2015:

    Es gibt Apps, die Qualifikationen und Erfahrungen auswerten und anhand jener Informationen entsprechende Jobangebote raussuchen. Social Recruiting gewinnt fortschreitend an Bedeutung. Bewerbungscoaches verdienen heutzutage gutes Geld, indem sie Jobsuchende auf Vorstellungsgespräche vorbereiten.

Quellen: Svenja Hofert, Der Spiegel, Die perfekte Bewerbung, e-recruiting

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute