04.11.2015

Der Wandel im Überblick: Bewerbungen früher, Bewerbungen heute

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Vor 40 Jahren war vertippen noch richtig ärgerlich.

Die Welt unterliegt permanenten Wandel und fortschreitender Digitalisierung. So auch Bewerbungen. Von der Schreibmaschine bis zu Apps wie JobSwipr, die dir Jobs vorschlagen, hat sich in den vergangenen 40 Jahren viel getan.

Beispielsweise hat es sich das Wiener Startup JobSwipr zur Aufgabe gemacht, die Suche nach offenen Stellen zu vereinfachen. Jobs und Kandidaten werden auf Basis von Ausbildung, Erfahrung und weiteren Eigenschaften zusammen geführt. Mittels einer Handy-App können Unternehmen direkt mit den Kandidaten kommunizieren.

Persönliche  Eigenschaften, Kenntnisse und Erfahrungen werden eingetragen – anhand dieser Daten werden dem Arbeitssuchenden via Tinder-Prinzip Jobs vorgeschlagen.

Und die Idee fruchtet: Eine Business Angel Gruppe rund um den langjährigen Microsoft Österreich Geschäftsführer Georg Obermeier beteiligt sich mit mehreren hunderttausend Euro an dem Unternehmen.

Doch wie sahen Bewerbungen eigentlich früher aus? Der Brutkasten gibt einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen 40 Jahre.

  • 1970-er Jahre:

    Der Lebenslauf wird handschriftlich und als Fließtext verfasst. Dieser sollte nicht länger als eine Seite sein. Studienabbrüche oder Ähnliches werden minuziös erklärt. Elternberufe und sogar der Mädchenname der Mutter sind relevant. Überraschenderweise wird schon damals von Floskeln wie „bezugnehmend auf Ihr Inserat“ abgeraten. Noch überraschender ist aber, dass zu Notlügen geraten wird, um Lücken zu kaschieren.

  • 1980-er Jahre:

    Die Schreibmaschine löst langsam aber sicher die Handschrift ab. Auch die tabellarische Form des Lebenslaufs steht in den Startlöchern. Angloamerikanische Einflüsse machen sich bemerkbar, erstmals werden “Job Descriptions” angeführt. Bisherige Erfolge des Bewerbers gewinnen ebenfalls an Bedeutung.

  • 1990-er Jahre:

    Hesse/Schrader erfinden das Selbstmarketing. Neu ist: Lebensläufe dürfen bis zu drei Seiten lang sein. Deckblätter kommen in Mode. Alle Tätigkeiten, die man bisher ausübte, werden aufgelistet. Gegen Ende der 90er spielen Fotos im Lebenslauf eine immer wichtigere Rolle. Und eben jenes Foto verwandelt sich vom Passfoto zum Portrait. Stellenanzeigen müssen mühevoll aus Zeitungen zusammengesucht werden.

  • 2000-er Jahre:

    Die Online-Bewerbung setzt sich durch. Diesbezüglich gibt es große Umbrüche im Jahr 2002 und 2006. Ab 2002 akzeptieren große Unternehmen wie Siemens E-Mail, Online-Formular und Post als Bewerbung und behaupten keine Form zu bevorzugen. 2006 wird es konkret – viele Konzerne akzeptieren nur noch ihr Online-Formular und setzen damit einen Meilenstein. Die E-Mail Bewerbung mit einer angehängten PDF-Datei erfreut sich in Österreich und Deutschland großer Beliebtheit. In anderen europäischen Ländern werden Word-Dokumente bevorzugt.

  • Ca. ab 2005:

    Soziale Netzwerke wie Xing und Facebook revolutionieren das Networking und somit auch die Jobsuche. Xing tut es direkt und Facebook indirekt. Ein interessantes Profil bei Xing kann ausreichen, um von anderen Firmen abgeworben zu werden. Teilweise gibt es sogar Xing-Verbote in Arbeitsverträgen. Auf Facebook haben schon 18-Jährige bis zu 1000 „Freunde“ – ein „Freund“ in einer Entscheidungsposition zieht vielleicht diesen Kontakt einer offiziellen Ausschreibung vor. Networking, Empfehlungen und Beziehungspflege bekommen einen ganz neuen Stellenwert. Online-Jobbörsen betreten den Markt.

  • Ca. ab 2010:

    Infografiken verbreiten sich, zum Beispiel mittels Visualize.me. Der Trend geht Richtung Übersicht – Informationen werden detaillierter und spezifischer. In wissensintensiven Berufen fangen ohnehin nur noch fachlich versierte Personen etwas damit an. Des Weiteren wird die Vorauswahl der Bewerber inzwischen von immer mehr Unternehmen mit Hilfe eines „Online-Assessmentcenters“ durchgeführt. Dieser beinhaltet, dass der Bewerber erst einige Tests über das Internet durchführen muss bevor er zu einem abschließenden persönlichen Gespräch eingeladen wird.

  • Ab ca 2012:

    Englische Bewerbungen nehmen zu. Lebensläufe auf Deutsch zu formulieren wird immer obsoleter. Die Tabelle hat langsam ausgedient, stattdessen dürfen Kurzbeschreibungen den Bildschirms auffüllen. Hier finden sich wieder Parallelen zum angloamerikanischen Raum.

  • 2015:

    Es gibt Apps, die Qualifikationen und Erfahrungen auswerten und anhand jener Informationen entsprechende Jobangebote raussuchen. Social Recruiting gewinnt fortschreitend an Bedeutung. Bewerbungscoaches verdienen heutzutage gutes Geld, indem sie Jobsuchende auf Vorstellungsgespräche vorbereiten.

Quellen: Svenja Hofert, Der Spiegel, Die perfekte Bewerbung, e-recruiting

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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