28.07.2017

Mark Zuckerberg vs. Elon Musk: Der Zwist der Tech-Giganten über A.I.

Nachdem Tesla-Gründer Elon Musk vor den Entwicklungen im A.I.-Bereich warnte und die Politik aufforderte, bereits jetzt Regelungen einzuführen, bezieht auch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Stellung. Er wiederum kritisiert die "Schwarzmalerei" und das "Heraufbeschwören von Untergangsszenarien". Das lässt Musk aber nicht auf sich sitzen.
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Wie die Zukunft mit A.I. aussieht, darüber machen sich auch die Tech-Giganten Gedanken.

Keine Woche ist es her, dass der Tesla- und SpaceX-Gründer Elon Musk die Welt davor warnte, Entwicklungen im A.I.-Bereich zu unterschätzen. Man müsse sich auf das „größte Risiko für die Menschheit“ besser vorbereiten, meinte er auch mit kritischen Blick auf die Politik. So sollen bereits jetzt Regeln geschaffen werden für den Fall, dass es Entwickler schaffen, eine Super-Intelligenz zu entwicklen. Denn ansonsten habe man “ein fundamentales Risiko für die Existenz der Menschen” heraufbeschworen.

Tech-Milliardär warnt vor Super-A.I.

Elon Musk ist nicht nur Tech-Revolutionär im Aero-Space-Bereich und der Automobilindustrie. Er ist selbst in ein A.I. Startup investiert. „Neuralink“, das der US-Milliardär co-gegründet hat, arbeitet an so genannten Brain-Computer Interfaces. Das menschliche Gehirn wird durch Elektroden an einen Computer angeschlossen. Unzählige Filme auf Kinoleinwänden haben diese Verbindung zwischen Mensch und Maschine bereits vorhergesehen.

Mark Zuckerberg vs. Elon Musk

Genau dies machte Musk zur Zielscheibe vieler Wissenschaftler, die den Tech-Milliardär kritisieren. Denn mit seinen „Science-Fiction-Fantasien“, würde er Innovationen hemmen und Chancen ausblenden. Nun bekommt diese Gruppe mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg prominente Unterstützung. Während einer Facebook-Live-Konversation fragte ein User Zuckerberg, wie er die Zukunft in Hinblick auf die Entwicklungen im A.I.-Bereich sehe und zitierte dabei auch Elon Musks Worte.

„Schwarzmaler“

Daraufhin nimmt Zuckerberg zu dem Thema Stellung. Im folgenden bezeichnet er Leute, die A.I. kritisieren, als „Schwarzmaler“ und „Heraufbeschwörer von Untergangsszenarien“. Etwas, das Zuckerberg „nicht verstehen“ könne. Er geht sogar noch weiter und bezeichnet Musks Kritik als „unverantwortlich“. Dabei nennt er Musk zwar nicht beim Namen, trotzdem ist offensichtlich, dass er sich auf die Aussagen den Tech-Unternehmers bezieht. Zuckerberg hebt anschließend die positiven Auswirkungen von A.I. hervor. Und er betont, wie sehr Technologie bereits heute das Leben der Menschen verbessere.

Leise Kritik

Der Facebook-Gründer weiter: „Technologie kann immer für gute oder schlechte Zwecke genutzt werden und man muss aufpassen, wie man etwas entwickelt, was man entwickelt und wie es genutzt werden wird. Aber Menschen, die die Entwicklung von A.I. verlangsamen wollen – Ich finde das äußerst fraglich. Es fällt mir schwer, das zu verkraften“, so der Internet-Unternehmer. Dass Facebook immer mehr auf Künstlicher Intelligenz basiert, Algorithmen smarter werden und jede neue Entwicklung in diesem Bereich dem Gründer zu Gute kommt, erwähnt er nicht. Wieso auch.

Musk schießt zurück

In einem Tweet, der inzwischen wieder von der Twitter-Page des Tesla-Gründers verschwunden ist, bezog sich Musk direkt auf Zuckerbergs Statement. „Ich habe mit Mark darüber gesprochen. Sein Verständnis darüber ist begrenzt“, so der trockene Kommentar Musks.

Weiterführende Links: Inc., FAZ (mit Screenshot des Tweets)

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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