17.04.2026
TERM SHEETS

Der Null-Euro-Exit: Von Liquidation Preference und Secondaries

Ein Exit gilt als ultimativer Meilenstein für Startup-Gründer:innen. Doch selbst ein erfolgreicher Verkauf bedeutet nicht automatisch finanziellen Gewinn. Ungünstige Terms aus frühen Finanzierungsrunden – insbesondere rund um Liquidationspräferenzen – können dazu führen, dass Gründer:innen trotz jahrelanger Arbeit leer ausgehen. Monkee-Gründer Martin Granig erklärt und weist darauf hin, worauf es wirklich ankommt.
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Exit, Liquidationspräferenz, Secondaries
© monkee - Martin Granig.

Langjähriges Schwitzen. Schlafmangel. Expertise-Aufbau in Sachen Bürokratie, modern Leadership, Steuerrecht, Marketing und Vertrieb. Abende gefüllt mit Netzwerk-Agenden, um u.a. das Bootstrapping zu verlassen und potentielles Kapital anzulocken. Schlussendlich läuft das Startup; das Team wächst, Revenue trudelt ein und am Unternehmen Beteiligte sind glücklich. Man zahlt sich zum ersten Mal ein Gehalt aus. Dann, nach Jahren harter Arbeit und Vernachlässigung des Privatlebens, winkt der Exit. In Millionenhöhe. Und er wird auf Wunsch oder Druck der Investor:innen auch umgesetzt.

300 Mio-Euro-Exit und kein Geld?

Man möchte meinen, man hat es geschafft. Doch falsch verhandelte Term-Sheets in Anfangsjahren sprechen eine andere Sprache. Und man bekommt nach Jahren der Mühsal und Hingabe keinen einzigen Euro aus dem Exit heraus.

Dies ist ein möglicher Werdegang von Gründer:innen, wie er – zwar nicht oft im Rampenlicht, aber dennoch – passiert. Martin Granig, Gründer von monkee, spitzt dieses Beispiel noch mehr zu und schreibt per LinkedIn-Post: „€300 Mio Exit. 3 Founder. Jeder bekommt: Null Euro. Klingt unmöglich? Ist es nicht. Und ich kann es beweisen“.

Zwar ist sein 300-Millionen-Exempel fiktiv, wie er im Gespräch mit brutkasten zugibt, Granig kennt aber tatsächlich einen Founder, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hat. „Ich habe ihm gratuliert, aber er meinte, dass die ‚Terms‘ so mies sind und der Exit hätte massiver sein müssen, ‚damit sich was ausgeht‘.“

Nachteilige Liquidationspräferenz

Der Founder aus Tirol berät aktuell drei Startup-Gründer beim Fundraising. Und merkt in diesem Sinne, dass oftmals der Fokus stark auf der Bewertung der Firma liegt. „Aber die Terms des Deals sind entscheidend“, warnt er. „Wenn etwa die Liquidationspräferenz nachteilig ist, müssen extrem große Exits erzielt werden, bevor für Founder überhaupt etwas übrig bleibt. Die Schlagzeilen sprechen in solchen Fällen von einem tollen Exit, doch hinter den Kulissen gibt es manchmal Gründer, für die die Situation ganz anders aussieht.“

Die Liquidationspräferenz, zur Erklärung, ist ein Standard-Mechanismus in Venture-Capital-Verträgen und dient vor allem als Downside-Protection für Investor:innen. Im Exit-Fall soll sie sicherstellen, dass Investor:innen ihr eingesetztes Kapital bevorzugt zurückerhalten – oft unabhängig von ihrer prozentualen Beteiligung. Häufig kommen dabei auch Multiples (z. B. 1x, 2x, etc.) zum Einsatz, die festlegen, wie viel des investierten Kapitals vorab zurückfließt.

Non-Participating-Modell vs. Participating-Modell

Beim Non-Participating-Modell, einer Founder-freundlichen Variante, wie Granig sie nennt, entscheiden die Investor:innen, ob sie ihr Investment (inklusive möglicher Multiples) zurückbekommen oder entsprechend der Beteiligung am Exit partizipierten – je nachdem, was für sie vorteilhafter ist.

Anders beim Participating-Modell: Hier erhalten die Investor:innen zunächst ihr eingesetztes Kapital (inklusive vereinbarter Multiples) zurück und beteiligten sich anschließend zusätzlich am verbleibenden Erlös.

Das führt dazu, dass erst danach „etwas vom Kuchen übrig bleibt“, von dem Founder und frühe Angel-Investor:innen profitieren. Gerade Letztere könnten im schlechtesten Fall auch leer ausgehen, während spätere Investor:innen oft auf bessere Terms zurückgreifen können.

Granig erklärt

„Wie passiert so etwas? Die späteren Investoren sehen, dass das Fundraising-Environment schwieriger geworden ist“, erklärt Granig konkret. „Eine Exit-Möglichkeit tut sich auf. Sie halten zusammen über 50 Prozent der Stimmrechte. Also forcieren sie den Verkauf. Aus ihrer Perspektive rational: Lieber jetzt 3x auf das Investment als noch ein bis zwei Jahre warten, das Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung eingehen und am Ende das gesamte Investment abschreiben. Für die Founder ist es eine Katastrophe. Für die Investoren ist es Portfolio-Management“, schreibt er auf LinkedIn. Und weist erneut darauf hin, dass sich schlussendlich alles um die Art des Deals dreht.

„Wie stark Gründer auf bestimmte Terms eingehen müssen, ist letztlich Verhandlungssache – und hängt stark vom Druck im Fundraising ab“, sagt er. „Non-Participating-Strukturen gelten als founder-freundlicher, und Multiples von 1x, 1,5x oder 2x sind üblich. Wenn Investoren ein höheres Risiko sehen, können auch Faktoren von 3x verlangt werden. Problematisch wird es vor allem dann, wenn sich solche Faktoren über mehrere Finanzierungsrunden hinweg ’stapeln‘, selbst bei guten Exits bleibt in so einem Fall für Founder oft wenig übrig.“

Das Secondaries-Problem

Eine mögliche Lösung dafür wären „Secondaries“, also Teilverkäufe von Anteilen durch Gründer:innen (Cash-Out). „In der DACH-Region ist das kulturell jedoch noch zurückhaltend besetzt, vor allem in frühen Phasen“, sagt Granig. „Grundsätzlich gilt: Zuerst muss das Unternehmen solide finanziert sein und wachsen, um Secondaries wahr werden zu lassen. Entscheidend ist auch die Wahl der Investoren: Strategische Investoren zahlen oft eine Prämie und sind weniger strikt auf Exit-Rückflüsse fokussiert, während Finanzinvestoren stärker auf Rendite und klare Rückzahlungsmechaniken schauen.“ Somit bleibe vor allem eine Lektion: „Die Bewertung ist nicht der Deal. Die Terms sind der Deal.“

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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