17.04.2026
TERM SHEETS

Der Null-Euro-Exit: Von Liquidation Preference und Secondaries

Ein Exit gilt als ultimativer Meilenstein für Startup-Gründer:innen. Doch selbst ein erfolgreicher Verkauf bedeutet nicht automatisch finanziellen Gewinn. Ungünstige Terms aus frühen Finanzierungsrunden – insbesondere rund um Liquidationspräferenzen – können dazu führen, dass Gründer:innen trotz jahrelanger Arbeit leer ausgehen. Monkee-Gründer Martin Granig erklärt und weist darauf hin, worauf es wirklich ankommt.
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Exit, Liquidationspräferenz, Secondaries
© monkee - Martin Granig.

Langjähriges Schwitzen. Schlafmangel. Expertise-Aufbau in Sachen Bürokratie, modern Leadership, Steuerrecht, Marketing und Vertrieb. Abende gefüllt mit Netzwerk-Agenden, um u.a. das Bootstrapping zu verlassen und potentielles Kapital anzulocken. Schlussendlich läuft das Startup; das Team wächst, Revenue trudelt ein und am Unternehmen Beteiligte sind glücklich. Man zahlt sich zum ersten Mal ein Gehalt aus. Dann, nach Jahren harter Arbeit und Vernachlässigung des Privatlebens, winkt der Exit. In Millionenhöhe. Und er wird auf Wunsch oder Druck der Investor:innen auch umgesetzt.

300 Mio-Euro-Exit und kein Geld?

Man möchte meinen, man hat es geschafft. Doch falsch verhandelte Term-Sheets in Anfangsjahren sprechen eine andere Sprache. Und man bekommt nach Jahren der Mühsal und Hingabe keinen einzigen Euro aus dem Exit heraus.

Dies ist ein möglicher Werdegang von Gründer:innen, wie er – zwar nicht oft im Rampenlicht, aber dennoch – passiert. Martin Granig, Gründer von monkee, spitzt dieses Beispiel noch mehr zu und schreibt per LinkedIn-Post: „€300 Mio Exit. 3 Founder. Jeder bekommt: Null Euro. Klingt unmöglich? Ist es nicht. Und ich kann es beweisen“.

Zwar ist sein 300-Millionen-Exempel fiktiv, wie er im Gespräch mit brutkasten zugibt, Granig kennt aber tatsächlich einen Founder, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hat. „Ich habe ihm gratuliert, aber er meinte, dass die ‚Terms‘ so mies sind und der Exit hätte massiver sein müssen, ‚damit sich was ausgeht‘.“

Nachteilige Liquidationspräferenz

Der Founder aus Tirol berät aktuell drei Startup-Gründer beim Fundraising. Und merkt in diesem Sinne, dass oftmals der Fokus stark auf der Bewertung der Firma liegt. „Aber die Terms des Deals sind entscheidend“, warnt er. „Wenn etwa die Liquidationspräferenz nachteilig ist, müssen extrem große Exits erzielt werden, bevor für Founder überhaupt etwas übrig bleibt. Die Schlagzeilen sprechen in solchen Fällen von einem tollen Exit, doch hinter den Kulissen gibt es manchmal Gründer, für die die Situation ganz anders aussieht.“

Die Liquidationspräferenz, zur Erklärung, ist ein Standard-Mechanismus in Venture-Capital-Verträgen und dient vor allem als Downside-Protection für Investor:innen. Im Exit-Fall soll sie sicherstellen, dass Investor:innen ihr eingesetztes Kapital bevorzugt zurückerhalten – oft unabhängig von ihrer prozentualen Beteiligung. Häufig kommen dabei auch Multiples (z. B. 1x, 2x, etc.) zum Einsatz, die festlegen, wie viel des investierten Kapitals vorab zurückfließt.

Non-Participating-Modell vs. Participating-Modell

Beim Non-Participating-Modell, einer Founder-freundlichen Variante, wie Granig sie nennt, entscheiden die Investor:innen, ob sie ihr Investment (inklusive möglicher Multiples) zurückbekommen oder entsprechend der Beteiligung am Exit partizipierten – je nachdem, was für sie vorteilhafter ist.

Anders beim Participating-Modell: Hier erhalten die Investor:innen zunächst ihr eingesetztes Kapital (inklusive vereinbarter Multiples) zurück und beteiligten sich anschließend zusätzlich am verbleibenden Erlös.

Das führt dazu, dass erst danach „etwas vom Kuchen übrig bleibt“, von dem Founder und frühe Angel-Investor:innen profitieren. Gerade Letztere könnten im schlechtesten Fall auch leer ausgehen, während spätere Investor:innen oft auf bessere Terms zurückgreifen können.

Granig erklärt

„Wie passiert so etwas? Die späteren Investoren sehen, dass das Fundraising-Environment schwieriger geworden ist“, erklärt Granig konkret. „Eine Exit-Möglichkeit tut sich auf. Sie halten zusammen über 50 Prozent der Stimmrechte. Also forcieren sie den Verkauf. Aus ihrer Perspektive rational: Lieber jetzt 3x auf das Investment als noch ein bis zwei Jahre warten, das Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung eingehen und am Ende das gesamte Investment abschreiben. Für die Founder ist es eine Katastrophe. Für die Investoren ist es Portfolio-Management“, schreibt er auf LinkedIn. Und weist erneut darauf hin, dass sich schlussendlich alles um die Art des Deals dreht.

„Wie stark Gründer auf bestimmte Terms eingehen müssen, ist letztlich Verhandlungssache – und hängt stark vom Druck im Fundraising ab“, sagt er. „Non-Participating-Strukturen gelten als founder-freundlicher, und Multiples von 1x, 1,5x oder 2x sind üblich. Wenn Investoren ein höheres Risiko sehen, können auch Faktoren von 3x verlangt werden. Problematisch wird es vor allem dann, wenn sich solche Faktoren über mehrere Finanzierungsrunden hinweg ’stapeln‘, selbst bei guten Exits bleibt in so einem Fall für Founder oft wenig übrig.“

Das Secondaries-Problem

Eine mögliche Lösung dafür wären „Secondaries“, also Teilverkäufe von Anteilen durch Gründer:innen (Cash-Out). „In der DACH-Region ist das kulturell jedoch noch zurückhaltend besetzt, vor allem in frühen Phasen“, sagt Granig. „Grundsätzlich gilt: Zuerst muss das Unternehmen solide finanziert sein und wachsen, um Secondaries wahr werden zu lassen. Entscheidend ist auch die Wahl der Investoren: Strategische Investoren zahlen oft eine Prämie und sind weniger strikt auf Exit-Rückflüsse fokussiert, während Finanzinvestoren stärker auf Rendite und klare Rückzahlungsmechaniken schauen.“ Somit bleibe vor allem eine Lektion: „Die Bewertung ist nicht der Deal. Die Terms sind der Deal.“

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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