08.03.2024

“Der Markt regelt es nicht”: Lisa Fassl über den Gender Funding Gap

Viel Gründungsbereitschaft und wenig Finanzierungsmöglichkeiten: Female Founders-Gründerin Lisa Fassl spricht am Weltfrauentag im brutkasten-Talk über die Finanzierungsbenachteiligung von Gründerinnen.
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Gender Funding Gap Lisa Fassl
Lisa Fassl über den Gender Funding Gap zu Gast im Studio | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Weniger als jeder zehnte Euro geht an Startups mit Frauen im Gründungsteam – und das, obwohl solche Teams mehr als ein Drittel aller Startups ausmachen. Diesen Gender Funding Gap zeigt der neue Female Start-up Funding Index 2023 von Fund F und EY auf, wie brutkasten bereits berichtete. Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders, findet klare Worte im brutkasten-Talk für diese Lage: “Das frustriert ehrlicherweise, dass so wenig weitergeht. Vor allem mit den vielen Ressourcen und der vielen Energie der Beteiligten, die in dieses Thema gehen.“

Zu wenig Vertrauen in Frauen

Was die Gründe für diesen Gap betrifft, bewertet Fassl Argumente zu Sozialisierung- und Ausbildungslücken von Frauen als nachrangig: “Wir sehen ja, dass wir Frauen haben, die gründen, aber sie kriegen kein Geld. Eine Frage, die wir oft hören: Haben Frauen nicht Angst davor, zu wachsen? Die Antwort ist nein. Viele Frauen haben wahnsinnig große Wachstumsambitionen.”

Laut Fassl sei also nicht bei den Frauen nach einem Grund für den Gender Funding Gap zu suchen, sondern bei den größtenteils männlichen Investoren. “Man investiert nicht immer rational, sondern sehr emotional, basierend auf den eigenen Erfahrungen, basierend auf Vertrauen in die Menschen“, so Fassl. Besonders bei Startups, die sich in frühen Entwicklungsstadien befinden, werde Frauen nicht genügend Vertrauen entgegengebracht: “Den Bias hat ehrlicherweise wahrscheinlich jeder von uns, dass man mit Menschen, die einem ähnlicher sind, das Vertrauen schneller aufbaut. Aber deshalb ist es so wichtig, dass Investmententscheidungen von einer diversen Gruppe von Menschen getroffen werden.” Außerdem würden zahlreiche Statistiken belegen, dass Diversität in Gründungsteams ein großer Erfolgsfaktor für Startups ist. Diesen Bias zu lösen, würde dementsprechend eine Win-Win-Situation bedeuten – für Startups genauso wie für Investor:innen.

Staatliche Regulierung gegen Gender Funding Gap

Einen Diversitätsanspruch verfolgt beispielsweise Fund F mit dem Kriterium, nur in Gründungsteams mit mindestens einer Frau zu investieren. Branchenweit nur auf die Selbstregulierung von Investor:innen zu bauen, reiche laut Fassl nicht aus. “Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie wenig gut Selbstverpflichtung tatsächlich funktioniert, vor allem, wenn es keine Sanktionen gibt.“

Obwohl sich Fassl der Kontroverse rund um freie Marktwirtschaft bewusst sei, steht sie zu ihrer Meinung: Menschen seien nur durch ein positives Incentive oder negative Konsequenzen bereit, sich zu verändern. Diesen Anstoß sehe sie durch Regelungen von öffentlicher Seite gegeben: “Ich bin auch auf der wirtschaftsliberalen Seite, aber in manchen Punkten, glaube ich, braucht es einfach tatsächlich Eingriffe, um etwas zu regulieren.”

Es bleibt zu wünschen übrig

Als Best-Practice-Beispiele nennt Fassl staatsnahe Investment-Einrichtungen wie den Europäischen Investmentfonds oder die KfW in Deutschland, wo bereits konkrete Kriterien zu Diversität in Gründungsteams verankert seien. Sie würden „verstehen, dass sie einen Auftrag haben und sehen, dass es der Markt offensichtlich nicht regelt“, so Fassl. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass ein Umdenken in der Funding-Szene stattfindet. Fassls Wunsch am Weltfrauentag: „Ich würde tatsächlich alle Personen, die das Kapital haben, um zu investieren, bitten, sich aktiv damit auseinanderzusetzen, ob sie einen Bias haben – und ihr eigenes Portfolio besser nach wirtschaftlichen Kriterien und nicht nur nach diesem emotionalen Bias zu gestalten.”


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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