08.03.2024

„Der Markt regelt es nicht“: Lisa Fassl über den Gender Funding Gap

Viel Gründungsbereitschaft und wenig Finanzierungsmöglichkeiten: Female Founders-Gründerin Lisa Fassl spricht am Weltfrauentag im brutkasten-Talk über die Finanzierungsbenachteiligung von Gründerinnen.
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Gender Funding Gap Lisa Fassl
Lisa Fassl über den Gender Funding Gap zu Gast im Studio | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Weniger als jeder zehnte Euro geht an Startups mit Frauen im Gründungsteam – und das, obwohl solche Teams mehr als ein Drittel aller Startups ausmachen. Diesen Gender Funding Gap zeigt der neue Female Start-up Funding Index 2023 von Fund F und EY auf, wie brutkasten bereits berichtete. Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders, findet klare Worte im brutkasten-Talk für diese Lage: „Das frustriert ehrlicherweise, dass so wenig weitergeht. Vor allem mit den vielen Ressourcen und der vielen Energie der Beteiligten, die in dieses Thema gehen.“

Zu wenig Vertrauen in Frauen

Was die Gründe für diesen Gap betrifft, bewertet Fassl Argumente zu Sozialisierung- und Ausbildungslücken von Frauen als nachrangig: „Wir sehen ja, dass wir Frauen haben, die gründen, aber sie kriegen kein Geld. Eine Frage, die wir oft hören: Haben Frauen nicht Angst davor, zu wachsen? Die Antwort ist nein. Viele Frauen haben wahnsinnig große Wachstumsambitionen.“

Laut Fassl sei also nicht bei den Frauen nach einem Grund für den Gender Funding Gap zu suchen, sondern bei den größtenteils männlichen Investoren. „Man investiert nicht immer rational, sondern sehr emotional, basierend auf den eigenen Erfahrungen, basierend auf Vertrauen in die Menschen“, so Fassl. Besonders bei Startups, die sich in frühen Entwicklungsstadien befinden, werde Frauen nicht genügend Vertrauen entgegengebracht: „Den Bias hat ehrlicherweise wahrscheinlich jeder von uns, dass man mit Menschen, die einem ähnlicher sind, das Vertrauen schneller aufbaut. Aber deshalb ist es so wichtig, dass Investmententscheidungen von einer diversen Gruppe von Menschen getroffen werden.“ Außerdem würden zahlreiche Statistiken belegen, dass Diversität in Gründungsteams ein großer Erfolgsfaktor für Startups ist. Diesen Bias zu lösen, würde dementsprechend eine Win-Win-Situation bedeuten – für Startups genauso wie für Investor:innen.

Staatliche Regulierung gegen Gender Funding Gap

Einen Diversitätsanspruch verfolgt beispielsweise Fund F mit dem Kriterium, nur in Gründungsteams mit mindestens einer Frau zu investieren. Branchenweit nur auf die Selbstregulierung von Investor:innen zu bauen, reiche laut Fassl nicht aus. „Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie wenig gut Selbstverpflichtung tatsächlich funktioniert, vor allem, wenn es keine Sanktionen gibt.“

Obwohl sich Fassl der Kontroverse rund um freie Marktwirtschaft bewusst sei, steht sie zu ihrer Meinung: Menschen seien nur durch ein positives Incentive oder negative Konsequenzen bereit, sich zu verändern. Diesen Anstoß sehe sie durch Regelungen von öffentlicher Seite gegeben: „Ich bin auch auf der wirtschaftsliberalen Seite, aber in manchen Punkten, glaube ich, braucht es einfach tatsächlich Eingriffe, um etwas zu regulieren.“

Es bleibt zu wünschen übrig

Als Best-Practice-Beispiele nennt Fassl staatsnahe Investment-Einrichtungen wie den Europäischen Investmentfonds oder die KfW in Deutschland, wo bereits konkrete Kriterien zu Diversität in Gründungsteams verankert seien. Sie würden „verstehen, dass sie einen Auftrag haben und sehen, dass es der Markt offensichtlich nicht regelt“, so Fassl. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass ein Umdenken in der Funding-Szene stattfindet. Fassls Wunsch am Weltfrauentag: „Ich würde tatsächlich alle Personen, die das Kapital haben, um zu investieren, bitten, sich aktiv damit auseinanderzusetzen, ob sie einen Bias haben – und ihr eigenes Portfolio besser nach wirtschaftlichen Kriterien und nicht nur nach diesem emotionalen Bias zu gestalten.“


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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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