13.02.2017

Der Feind im App-Store: Apps

"Ich habe eine super Idee für eine App", wer hat diese magischen Worte nicht schon x-Mal gehört - oder selbst ausgesprochen. Einer viel zitierten Floskel zufolge brauche es nur "eine Idee, Wlan und Spirit", um erfolgreich zu sein. Und dann gabs da noch die Menschen, die die App brauchen können sollten.
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Wer im alltäglichen Gebrauch mehr als einmal nach rechts oder links wischt, um zu seinen Standard-Apps zu kommen, der kann sich schon als etwas besonderes betrachten. Gina Sanders - fotolia.com

Sie wurden während der vergangenen Jahre zu einem festen und unverzichtbaren Bestandteil unseres Lebens: Apps. Es gibt sie für alle Lebensbereiche – Kommunikation, Langeweile, Liebe finden, Liebe loswerden, Navigation etc. etc. Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, diese Aufzählung zu vollenden. Schließlich wird „π“auch nach ein paar Kommastellen uninteressant.

Die Gretchenfrage der Notwendigkeit

Smartphone-Besitzer nutzen üblicherweise nur eine gewisse Anzahl an Apps – eine sehr überschaubare Anzahl. Wer im alltäglichen Gebrauch mehr als einmal nach rechts oder links wischt, um zu seinen Standard-Apps zu kommen, der kann sich schon als etwas besonderes betrachten. Social-Media, Transport, Spielstände und vielleicht etwas zum Nachdenken: „Angry Birds“ oder „Doodle Jump“ – mehr ist es in der Regel nicht. Ohne jemandem Erfindergeist, technische Fertigkeiten oder Durchhaltevermögen absprechen zu wollen, drängt sich eine Frage unweigerlich immer wieder auf. Wer braucht Apps, die mir verraten wie viele Rosinen in meinem Müsli sind, oder welche Temperatur die Küchenfliesen der Gartenhütte haben.

Smartphone-Besitzer nutzen üblicherweise nur eine gewisse Anzahl an Apps – eine sehr überschaubare Anzahl.

Die Krux mit Downloads und Entwicklungskosten

„App um 100 Millionen Euro verkauft“ – natürlich machen Schlagzeilen wie diese Lust darauf, selbst etwas zu entwickeln, es schnell zu verkaufen und dann richtig reich zu sein. Eine gewisse Portion Realitätsbezug schadet allerdings nicht wenn man das Projekt „Ich mach jetzt eine App“ startet. Laut Google kursieren im App-Store mehr als eine Million Apps, die nicht einziges Mal downgeloadet wurden. Die Sprache ist hier nicht von „nicht monetarisiert“, sondern von keinem einzigen Download. Und 0 (in Worten: Null) Downloads stehen selbst den minimalsten Entwicklungskosten eher kontraproduktiv gegenüber. Die gewisse Portion Glück, die notwendig ist, um mit einer App überhaupt gesehen zu werden, sei vorerst dahingestellt.

Redaktionstipps

Schnell schnell der hippen Community angehören

Wer in dieser Branche nicht schnell ist, ist schnell mal zu spät, das ist klar. Aber wäre es oftmal nicht sinnvoller, sich Gedanken zu machen, womit die Menschheit wirklich etwas anfangen könnte, als „schnell schnell“ Veranstaltungs-App Nr. 197 auf den Markt zu schießen und sich der hippen Community der App-Entwickler anzuschließen? Denn auch das praktisch nicht zu entkräftende Argument „Der Algorithmus analysiert dein Verhalten und zeigt dir was dir gefällt“, verliert irgendwann an Wirkung.

Wer braucht Apps, die mir verraten wie viele Rosinen in meinem Müsli sind, oder welche Temperatur die Küchenfliesen der Gartenhütte haben.

Und dann war da noch der „Faktor Österreich“

Eines bewahrt uns jedoch vor einer noch größeren App-Flut, als derer, der wir ohnehin ausgesetzt sind: Die Mehrheit jener mit den bahnbrechenden App-Ideen hat keine Ahnung, wie man so etwas programmiert. An dieser Stelle kommt der „Faktor Österreich“ ins Spiel und man verlagert die großartige Idee in den Konjunktiv. Denn „es wäre tatsächlich cool, wenn man etwas machen würde und viel Geld dafür bekäme“. Dabei bleibt es dann aber auch – im schlimmsten Fall ist ein anderer mit derselben Idee erfolgreich. Was bleibt, ist das Bewusstsein um den Ruhm und Erfolg, den man gehabt haben könnte, wenn man etwas getan hätte. Ist doch auch nicht so schlecht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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