23.12.2020

Der Fall von Ripple sollte eine Warnung sein

Die US-Börsenaufsicht klagt Ripple wegen der Ausgabe illegaler Wertpapiere. Die Argumente sind gut. Es ist eine Warnung für alle Kryptoanleger, denen Bitcoin selbst zu langweilig ist.
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Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat genug gesehen. Anfang der Woche reichte sie eine Klage gegen Ripple und seine Geschäftsführer ein. Diese hätten sich durch den illegalen Verkauf von Wertpapieren (securities) bereichert – im vollen Bewusstsein, dass der Ripple-Token (XRP) nutz- und wertlos sei. Die Klage ist eine schlechte Nachricht für alle, die XRP halten und an den langfristigen Erfolg der Firma geglaubt haben. Der Kurs brach natürlich ein. Ripple gibt es schon seit 2012. Es war eine der ersten so genannten Altcoins. Und wurde von vielen Bitcoin-Fans seit jeher als „Shitcoin” verspottet. Als Vehikel, seine Gründer reich zu machen – sonst aber niemanden. Genau dieser Ansicht ist jetzt auch die SEC.

Klage und Kursverfall ist eine laute Warnung

Die Klage und der Kursverfall ist eine laute Warnung an alle, die in Krypto investieren. Und vor allem für jene, die in Altcoin-Projekte investieren, die von einzelnen Firmen zentral gesteuert werden. Aber es ist eine gute Nachricht für Bitcoin. Dass die Aufsicht jetzt gegen die Firma Ripple und ihren aktuellen Chef Brad Garlinghouse sowie seinen Vorgänger Chris Larsen vorgeht, zeigt, dass auch die Regulatoren inzwischen genau unterscheiden zwischen echten, dezentralisierten Kryptoprojekten und zentralisierten Finanzierungsrunden, die aussehen wie Krypto. XRP ist aus der Sicht der SEC eben keine dezentrale Kryptowährung, sondern ein wertloser Finanzierungstoken für eine bestimmte Firma, die sich nicht den strengen Regeln der klassischen Börse unterworfen hat – und dafür bestraft werden muss.

Ripple ist „anders als Bitcoin”

„Ripple hat XRP breit im Markt verkauft, speziell an Individuen, die keine Verwendung für XRP hatten. Ripple hat zwar potenzielle Verwendungszwecke versprochen, aber die haben nicht existiert”, schreibt die SEC. Tatsächlich hat Ripple mehrmals die Story gewechselt. Mal sollte XRP für internationale Überweisungen eingesetzt werden, mal für Micropayments und am Ende für den Handel zwischen Banken. Aber laut SEC nutzen nur wenige Banken den Service von Ripple, da dieser teurer als vorhandene Alternativen sei. Ein paar Firmen nutzen XRP weil Ripple sie dafür zahlt, sagt die SEC.

Dass XRP eher mit einer Aktie zu vergleichen ist und weniger mit einer Währung, schreibt die SEC in ihrer Begründung. Das stärkt den Status von Bitcoin – schwächt aber alle anderen Projekte im Markt, die dasselbe Problem haben wie Ripple. Und das sind viele. Im Grunde ist jedes Projekt in Gefahr, bei dem eine Firma Tokens an die Allgemeinheit verkauft hat, um an finanzielle Mittel zu kommen. „Anders als Bitcoin, das durch ein dezentrales Computernetzwerk in die Welt gesetzt wurde, wurden die XRP Token von den Ripple-Gründern und ihrer Firma verteilt”, schreibt die „New York Times.”

Bis heute gibt es für XRP keinen Verwendungszweck

Aus dem Schneider ist neben Bitcoin übrigens auch Ethereum. Die SEC hat schon vor zwei Jahren bestätigt, dass ETH kein Wertpapier ist.

Bis heute gibt es für XRP keinen echten Verwendungszweck. Was es aber gibt: Eine laute, extrem aktive Community an Ripple-Fans, die so genannte „XRP-Army”, die jede Form von Zweifel auf den sozialen Netzwerken niederbrüllt. Diese Form der „PR” hätte seriöse Investoren schon lange abschrecken sollen – und hat es wohl auch. Aber gerade im Kryptosektor gibt es viele junge, leicht zu beeindruckende Anleger.

Kommt ein Coinbase-Delisting, dann gute Nacht Ripple

Nun hat die SEC freilich erst eine Klage eingebracht. Die Gerichte müssen jetzt entscheiden. Das kann Jahre dauern. Aber wenn die SEC bei Gericht gewinnt und XRP zur security erklärt wird, ist der Token quasi unhandelbar und wertlos, sagen Analysten. Der Markt wird diese Gefahr nun einpreisen. Zum Abverkauf kam am Mittwoch hinzu, dass erste Börsen XRP aus dem Programm genommen haben. Weitere werden wohl folgen.

Wenn die extrem populäre Plattform Coinbase XRP aus dem Programm nimmt, könnte es zu einem katastrophalen Preiskollaps kommen. Und vieles spricht dafür: Coinbase ist eine US-Firma, der jetzt schon verboten ist, securities zu verkaufen. Und die Firma hat gerade erst angekündigt, selbst an die Börse gehen zu wollen – wofür sie das Gütesiegel der SEC brauchen. Also von jener Aufsicht, die gerade Klage gegen Ripple eingebracht hat.


Zum Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Der Fall von Ripple sollte eine Warnung sein

  • Anfang der Woche reichte sie eine Klage gegen Ripple und seine Geschäftsführer ein.
  • Diese hätten sich durch den illegalen Verkauf von Wertpapieren bereichert – im vollen Bewusstsein, dass der Ripple-Token (XRP) nutz- und wertlos sei.
  • „Anders als Bitcoin, das durch ein dezentrales Computernetzwerk in die Welt gesetzt wurde, wurden die XRP Token von den Ripple-Gründern und ihrer Firma verteilt“, schreibt die „New York Times.“
  • Die SEC hat schon vor zwei Jahren bestätigt, dass ETH kein Wertpapier ist.
  • Zum Abverkauf kam am Mittwoch hinzu, dass erste Börsen XRP aus dem Programm genommen haben.
  • Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast.

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  • Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast.

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