07.09.2017

Der digitale Wahlkampf

Der Wahlkampf ist längst nicht mehr nur analog. Auf den Social Media Plattformen liefern sich auch vor der Nationalratswahl 2017 die Kandidaten ein Wettrennen um die Gunst der Wähler. Warum wir uns davon nicht irritieren lassen sollten.
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(c) kebox- fotolia.com: Das Zeitalter des digitalen Wahlkampfs hat begonnen

Nein, es ist nicht der erste Wahlkampf bei dem die Kandidaten und Parteien auf sämtlichen Social-Media Kanälen versuchen, für sich Stimmung zu machen. Schon in den Jahren zuvor wurden großangelegte Kampagnen speziell für Facebook-User entwickelt und man versuchte so, den Zugang zu einer anderen Zielgruppe, vor allem zur Generation Y und den Digital Natives, zu erschließen. Das gelang in der Vergangenheit mehr oder weniger gut.

Eine Welt ohne Wahlplakate?

Im Wahlkampf um die Nationalratswahlen 2017 dürfte nun aber erstmals klar sein, wie groß die Wirkung der Social Media Kampagnen tatsächlich ist – und wie sehr diese digitale Art von Wahlkampf in der Zukunft zum wichtigsten Teil der Wahlwerbung zu werden scheint. So werden sich etwa Plakatkampagnen in ihrer Effizienz kaum mehr rentieren, wenn man ähnlich viele Menschen über Facebook und Co. viel zielgerichteter erreichen kann. Auch müssen die Spitzenkandidaten nicht mehr darauf warten, von den großen Fernsehanstalten eingeladen zu werden. Ihre Inhalte können sie in Videos auch über Social Media Plattformen einer immer stärker wachsenden Community zugänglich machen. Allerdings gilt es für uns Rezipienten, nicht zu vergessen, dass dadurch die journalistische Filterfunktion verloren geht. Auf diesem Weg gibt es keine Kontrollmechanismen und niemanden, der inhaltliche Rahmenbedingungen festlegt.

Quelle: Storyclash

 

Digitaler Wahlkampf – analoge Politik

Wie das wöchentliche Social Media Stimmungsbarometer des Startups Storyclash zur Nationalratswahl zeigt, wird der Wahlkampf auf Social Media außerdem hauptsächlich von den Spitzenkandidaten ausgetragen, die Parteien dahinter treten in den Hintergrund. An dieser Stelle sei darum daran erinnert, dass wir am 15. Oktober den Nationalrat wählen. Bei der Stimmabgabe wählen wir die ganze Partei und es wird anders als in unseren Facebook-Feeds nicht Christian Kern, Sebastian Kurz, HC-Strache usw., auf dem Zettel stehen. Das lustigste Facebook-Video bedeutet noch lange nicht das beste Wahlprogramm. Vor diesem Fehlschluss aus der digitalen Welt sei gewarnt, denn noch passiert Politik analog.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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