15.06.2023

Der Blutflussmesser: Stat Health entwickelt Ohrstöpsel als „Fenster zum Gehirn und Herzen“

Stat Health hat das Ohr als "Goldmine der Medizin" entdeckt. Und liefert ein Wearable, das den Blutfluss im Gehirn messen kann.
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(c) Stat Health - Dieser Ohrstöpsel kann den Blutfluss im Gehirn messen.

Er ist kein Tricorder, erinnert aber doch ein wenig an futuristische Medizin. Der Ohrstöpsel von Stat Health ist eigener Bezeichnung nach „das erste In-Ear-Wearable“ zur Messung des Blutflusses im Kopf.

Die Erfindung von Daniel Lee und Paul Yin misst den Blutfluss rund um die Uhr, um Symptome wie Schwindel, Hirnnebel, Kopfschmerzen, Ohnmacht und Müdigkeit, die beim Stehen auftreten, besser zu verstehen.

Stat mit 5.1 Millionen US-Dollar Seed

Dies sind häufige Symptome für Krankheiten wie Long-COVID, posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom (POTS), myalgische Enzephalomyelitis bzw. chronisches Erschöpfungssyndrom (ME bzw. CFS) und andere orthostatische Syndrome, von denen mehr als 13 Millionen Amerikaner betroffen sind.

Das Gerät wurde an der Johns Hopkins University klinisch getestet und im „Journal of the American College of Cardiology“ (JACC) als Peer-Review veröffentlicht. Das Unternehmen selbst wird durch eine Seed-Finanzierung in Höhe von 5,1 Millionen US-Dollar von J2 Ventures, BonAngels Venture Partners und einer Reihe prominenter Angel-Investoren unterstützt. Es hat auch Zuschüsse von der U.S. Air Force erhalten.

Viele Menschen mit Krankheiten wie langem COVID, POTS und ME bzw. CFS leiden an Symptomen, so das Founder-Team, die durch eine verminderte Durchblutung des Gehirns beim Stehen verursacht werden. Obwohl dies theoretisch bekannt ist, war es bisher schwierig, dies experimentell nachzuweisen.

Ultraschall spielte eine Rolle

Ärzte der Johns Hopkins, der Brigham and Women’s und der Harvard Medical School haben jedoch mit Hilfe von Ultraschall belegen können, dass der zerebrale Blutfluss (der mit Ultraschall gemessene Fluss in den Hirnarterien als Methode zur Quantifizierung des Blutflusses zum Kopf) ein wichtiger Biomarker ist, der das Vorhandensein und den Schweregrad vieler dieser „unsichtbaren Krankheiten“ objektiv misst.

„Der zerebrale Blutfluss (CBF) ist das entscheidende fehlende Vitalzeichen – ein schlechter CBF ist die Ursache für häufige orthostatische Symptome wie Schwindel und Gehirnnebel. Meine holländischen Kollegen haben dies bei mehr als tausend Patienten mit Ultraschall gemessen“, erklärte Peter Rowe, Professor für chronische Müdigkeit und verwandte Erkrankungen bei der „Sunshine Natural Wellbeing Foundation, Johns Hopkins Medicine“. „Es ist jedoch nicht einfach, CBF zu messen, sodass die meisten Kliniken sich an die sekundären Messgrößen Herzfrequenz und Blutdruck annähern, die oft in die Irre führen. Leider führt dies häufig zu der falschen Schlussfolgerung, dass die Symptome nur psychologisch bedingt sind, obwohl in Wirklichkeit physiologische Anomalien vorliegen.“

Stat verwendet statt Ultraschall einen optischen Sensor und zapft eine oberflächliche Ohrarterie an, um den zerebralen Blutfluss zu messen.

Stat-Founder: „Ohr weitgehend vor Datenverfälschung geschützt“

„Es ist bekannt, dass das Ohr eine biometrische Goldmine ist, da es sich in unmittelbarer Nähe des Gehirns und der großen Arterien befindet. Dies ermöglicht neue biometrische Daten wie den Blutfluss zum Kopf und den Blutdrucktrend„, erklärt Lee. „Darüber hinaus ist das Ohr weitgehend vor Datenverfälschungen durch Armbewegungen geschützt – ein Problem, das aktuelle Wearables plagt und sie daran hindert, die Herzwerte bei vielen täglichen Aufgaben zu überwachen. Das Ohr ist wirklich das ideale Fenster zum Gehirn und zum Herzen.“

Das Stat Wearable ist halb so groß wie gängige Bose-Sleepbuds und kleiner als einige Hörgeräte, die in den Gehörgang gesteckt werden. Neben optischen Sensoren verfügt das Gerät über einen Beschleunigungsmesser, einen Drucksensor, Temperatursensoren, KI-Edge-Computing, eine mehrtägige Batterielaufzeit und ein Mikro-Solarpanel.

Stat könne rund um die Uhr im Ohr getragen werden – es sei kompatibel mit mehr als 90 Prozent aller Ohr-Geräte und könne sogar beim Schlafen oder Duschen dort bleiben.

Der Stat-Ohrstöpsel erkenne auch automatisch jede Körperhaltung des Benutzers und zeichne auf, wie sich Herzfrequenz, Blutdrucktrend und Durchblutung des Kopfes daraufhin verändern. Er destilliert diese Daten in einen „Up Score“, um die Zeit, die man aufrecht verbracht hat, zu erfassen, und einen „Flow Score“, der den Nutzern helfen soll, ihre Erholung zu beschleunigen, indem er auf Anomalien des Blutflusses achtet.

Stöpsel lernt mit

Zudem ist bemerkenswert, dass Stat im Laufe der Zeit etwas über den individuellen Körper der Träger:innen lernt, um eine personalisierte Pflege zu bieten, die einen gesunden Lebensstil fördert, wie z. B. eine bewusste Flüssigkeits- und Salzaufnahme und eine langsame Reha.

„Niemand hat das wahre Potenzial des Ohrs erkannt, denn es bedarf der Miniaturisierung und eines komplexen Systemdesigns, um ein praktisches und benutzerfreundliches Wearable für das Ohr zu entwickeln. Ich leiste seit etwa zehn Jahren Pionierarbeit auf dem Gebiet der ultrakleinen In-Ear-Elektronik und habe unter anderem die Schlafstöpsel von Bose auf den Markt gebracht. Trotzdem haben wir drei Jahre gebraucht, um es herauszufinden“, so Lee abschließend.

Und weiter: „Nach mehreren technischen Durchbrüchen ist es uns gelungen, das Ohr auf eine Weise zu öffnen, die den Komfort und die Haltbarkeit von Wearables mit der hohen Wiedergabetreue von klinischen Monitoren kombiniert. Kein anderes Gerät kommt auch nur annähernd an die Trageeigenschaften und die Qualität der Herzsignale heran, weshalb wir glauben, dass Stat das fortschrittlichste Wearable der Welt ist.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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Der Blutflussmesser: Stat Health entwickelt Ohrstöpsel als „Fenster zum Gehirn und Herzen“

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die Entwicklung des Ohrstöpsels zur Messung des Blutflusses im Kopf kann Menschen mit verschiedenen unsichtbaren Krankheiten wie Long-Covid, POTS, ME bzw. CFS helfen, ihre Symptome besser zu verstehen und zu behandeln. Dies kann zu einer Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen führen und möglicherweise dazu beitragen, den Umgang mit diesen Krankheitsbildern in der Gesellschaft zu verändern und zu verbessern. Darüber hinaus kann die personalisierte Pflege, die das Gerät bietet, den Menschen helfen, einen gesünderen Lebensstil zu fördern und möglicherweise dazu beitragen, ihre Gesundheit zu verbessern und Krankheiten vorzubeugen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, auf neue Technologien und Trends in der Medizintechnik zu achten, um innovative Lösungen für medizinische Probleme zu finden. Der Stat-Ohrstöpsel von Stat Health bietet eine neue Möglichkeit, den Blutfluss im Kopf zu messen, was bei der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen wie Long-COVID, POTS und ME/CFS helfen kann. Das Wearable kann rund um die Uhr getragen werden und lernt über die Zeit etwas über den individuellen Körper des Trägers oder der Trägerin. Als Innovationsmanager:in könnte dies ein vielversprechendes Gerät sein, um in die eigene Entwicklungsstrategie zu integrieren und somit potenziell ein großer Fortschritt in der medizinischen Diagnostik und Behandlung zu sein.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Das Unternehmen Stat Health hat einen Ohrstöpsel entwickelt, der kontinuierlich den Blutfluss im Kopf misst und Symptome von Krankheiten wie Long-COVID und chronischem Erschöpfungssyndrom besser versteht. Das Wearable ist das erste In-Ear-Produkt dieser Art und konnte bereits von der Johns Hopkins University klinisch getestet werden. Mit einer Seed-Finanzierung von 5,1 Millionen US-Dollar und Zuschüssen von der U.S. Air Force konnte Stat Health das Produkt erfolgreich auf den Markt bringen. Diese innovative Technologie könnte ein vielversprechender Anlagebereich für Investor:innen sein, die an der Investition in Gesundheitstechnologien interessiert sind.

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Als Politiker:in haben Sie möglicherweise ein Interesse an der Förderung von innovativen Technologien im medizinischen Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten wie Long-COVID, POTS und CFS. Die Entwicklung des Stat Health Ohrstöpsels zur Messung des Blutflusses im Kopf könnte vielversprechend sein, um Symptome dieser Krankheiten besser zu verstehen und zu behandeln. Darüber hinaus könnte das Potenzial des Ohrs als Fenster zum Gehirn und zum Herzen für weitere medizinische Entwicklungen von Interesse sein.

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Das Stat Health Unternehmen hat einen Ohrstöpsel zum Messen des Blutflusses im Kopf entwickelt, der dazu beitragen kann, Symptome wie Schwindel, Hirnnebel, Kopfschmerzen, Ohnmacht und Müdigkeit zu verstehen, die bei orthostatischen Syndromen wie Long-COVID, POTS und ME bzw. CFS auftreten können. Es wurde an der Johns Hopkins University klinisch getestet und wird durch eine Seed-Finanzierung in Höhe von 5,1 Millionen US-Dollar von Venture-Capital-Unternehmen unterstützt. Der Ohrstöpsel kann rund um die Uhr getragen werden und erfasst automatisch Körperhaltungen und Blutdrucktrends, um personalisierte Pflege und einen gesunden Lebensstil zu fördern. Dies könnte ein großer Schritt sein, um die objektive Diagnose und Behandlung von orthostatischen Syndromen zu verbessern, die Millionen von Amerikaner:innen betreffen.

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