24.07.2015

Dem Boss sieht man den Ärger eher an als der Chefin

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Männern sieht man "Angst" und "Ärger" eher an, Frauen dafür "Trauer" und "Missfallen"

Männern sieht man Ärger an – zumindest mehr als Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie der Webster Vienna Private University. Gegenstand der Untersuchung war der Einfluss von beruflichem Status und dem Geschlecht auf die Wahrnehmung emotionaler Gesichtsausdrücke. Konkret wurde analysiert, wie wir Emotionen von Männern oder Frauen in Führungspositionen wahrnehmen.

Ausgangslage war die Annahme, dass verschiedene Führungsstile auch durch die Gesichtsausdrücke widergespiegelt werden. Unter der Leitung von Marc Méhu am Department of Psychology wurde herausgefunden, dass die Wahrnehmung solcher Führungssignale durchaus von der beruflichen Position und dem Geschlecht abhängt – und das sowohl beim Sender als auch beim Empfänger der Signale.

„Unser Gesicht drückt nicht nur Emotionen aus, sondern ist auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Umgang mit Mitmenschen. So beinflusst er in einer Arbeitsplatzumgebung auch das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen – und wirkt sich so auf Jobzufriedenheit, Arbeitseinsatz, Krankenstand und Burnout-Gefährdung aus“, so Méhu.

Die Leitfrage der Studie war, inwieweit ein bestimmter – bildlich dargestellter – Gesichtsausdruck einer ihm entsprechenden Emotion (Überraschung, Glücklichsein, Traurigkeit, Angst, Ärger, Missfallen) richtig zugeordnet werden konnte.

Die Studie kommt zu mehreren Ergebnissen: Im Bezug auf die Führungsposition zeigt sich, dass die Gesichtsausdrücke des Chefs besser identifiziert wurden, als jene von Untergebenen. Außerdem kommt die Studie zum Ergebnis, dass der Ausdruck von „Ärger“ bei männlichen Vorgesetzten klar eindeutiger identifiziert werden konnte als bei Frauen.

„Hierarchien und Wettbewerb sind für Männer wichtige Dimensionen ihrer sozialen Interaktion. Der Ausdruck von Ärger ist dabei ein bedeutendes Mittel. Frauen hingegen sind in ihren sozialen Interaktionen mehr auf die Stabilität des sozialen Umfelds fokussiert. Ärger zum Ausdruck zu bringen, trägt wenig dazu bei. Diese Konzepte beeinflussen unsere Erwartung an den Ausdruck von Emotionen der jeweiligen Personen. Wir erwarten den Ausdruck von Ärger ganz einfach eher von einem männlichen als von einer weiblichen Vorgesetzten – und interpretieren deren Gesichtsausdrücke entsprechend.“

Ganz klar kommt auch heraus, dass „Traurigkeit“ unabhängig vom beruflichen Status bei Frauen eindeutig klarer identifiziert wurde – ebenso auch „Missfallen“. Hingegen sieht man „Angst“ wiederum Frauen weniger an als Männern.

„Unternehmen können nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn Konkurrenzdenken zwischen Kollegen durch positive und konstruktive Zusammenarbeit ersetzt wird. Das richtige Interpretieren von Emotionen ist dabei wesentlich“, so Méhu.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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