24.06.2021

Niki Popper: „Durchimpfungsrate verschafft uns nicht genügend Zeitvorsprung gegenüber Delta-Variante“

Der renommierte österreichische Simulationsforscher Niki Popper spricht im Interview mit dem Brutkasten über die Delta-Variante, die sich aktuell am Vormarsch befindet.
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Niki Popper
Der österreichische Simulationsforscher Niki Popper | (c) der brutkasten / Stephan Zobl

Es handelt sich um einen Wettlauf mit der Zeit: Während die Coronavirus-Neuinfektionen in Österreich stark rückläufig sind, steigt aktuell die Anzahl der Fälle der Delta-Variante. Diese ist laut Experten nicht nur ansteckender, sondern führt auch zu einem schwereren Krankheitsverlauf. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden in Österreich bis lang 361 Fälle festgestellt (Stand Mittwochnachmittag).

In einem Brutkasten-Talk über die „Digitalisierung des Gesundheitssystems“ gab der österreichische Simulationsforscher Niki Popper am Mittwoch eine Prognose ab, wie sich die Delta-Variante in den nächsten Wochen und Monaten in Österreich ausbreiten könnte.

Das Interview über die Delta-Variante entstand im Zuge eines Brutkasten-Talks über die „Digitalisierung des Gesundheitssystems“.


Wie schätzen Sie aktuell die Lage rund um die Delta-Variante ein?

Popper: Die aktuelle Diskussion rund um die Delta-Variante geht meiner Meinung nach am Thema vorbei. Die einen sagen, dass nichts passieren wird und die anderen sagen, dass wir alle sterben werden. Man kann es sich aber auch ganz einfach durchspielen. Nach derzeitigem Wissensstand funktioniert die Delta-Variante bei Doppelgeimpften kaum. Personen, die zweimal geimpft sind, können wir somit außen vor lassen. Bei Menschen, die nur eine Dosis erhalten haben, reicht der Schutz gegen die Delta-Variante allerdings nicht aus. Wenn wir davon ausgehen, dass zwei Drittel der Menschen eine doppelte Impfdosis erhalten haben, bedeutet dies allerdings auch, dass wir drei Millionen Menschen haben, die noch nicht über ausreichend Schutz verfügen.

Wenn wir glauben, dass wir in einer mit Watte gepackten Welt leben, dann handelt es sich um einen Irrglauben.

Niki Popper

Zudem muss man sich noch die Frage stellen: Verteilt sich die Delta-Variante gleichmäßig oder in Gruppen. Wir wissen leider, dass sie mehr in Gruppen auftritt. Die Delta-Variante wird in diesen Klein-Populationen immer eine Mini-Epidemie auslösen. Dieses Szenario werden wir voraussichtlich auch im Herbst sehen. Das klingt jetzt natürlich ein wenig pessimistisch. Die Frage ist allerdings, wie groß diese Gruppen sind und welche Personengruppen davon betroffen sind. Die älteren und vorerkrankten Menschen wurden zum Glück bereits zweimal geimpft. Wichtig ist es jetzt, dass wir möglichst gut impfen und die Screenings aufrechterhalten. Wenn wir schnell isolieren, können wir die Lage aber weitgehend im Griff behalten.

Haben wir in Österreich mit der aktuellen Durchimpfungsrate genügend Zeitvorsprung gegenüber der Delta-Variante?

Popper: Nein.

Das war eine klare Antwort

Popper: Im Moment funktioniert das Impfen gut, aber ich bin auch ein bisschen skeptisch, was das Screening in der Ferienzeit im Juli und August angeht. Warum? Im Sommer werden nämlich die Schultests wegfallen. Aktuell werden über die Schultests drei Mal die Woche 1,2 Millionen Menschen in Österreich getestet. Das fällt dann vollständig weg und wirkt sich natürlich negativ auf das Screening aus. Zudem müssen wir schauen, dass im Juli und August die Impfzahlen hochbleiben. Gerade für die Delta-Variante ist die zweite Impfung extrem wichtig. Die erste Impfung schützt laut Studien noch nicht so gut. Allerdings haben wir in unseren virtuellen Modellen, dann nicht mehr neun Millionen Menschen, sondern nur mehr drei, zwei oder eineinhalb Millionen Menschen, die noch nicht geschützt sind. Das macht einen großen Unterschied. Daher ist es um so wichtiger, die Leute zum Impfen zu motivieren.

Haben Sie damit gerechnet, dass so schnell ein Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt wird?

Ich war tief beeindruckt, wie schnell es der Menschheit gelungen ist, einen Impfstoff zu entwickeln. Wir hatten Jahrhunderte lang keine Chance uns gegen solche Pandemien zu schützen und haben nun innerhalb von wenigen Monaten einen einsetzbaren Impfstoff entwickelt, der nach höchsten Qualitätskriterien getestet wurde. Wir können als Menschheit wirklich stolz darüber sein.

Ich kann mich noch gut an den Tag erinnern, als in Innsbruck die ersten Fälle aufgetreten sind. An diesem Tag haben wir auch die ersten Modelle berechnet. Ein Modell umfasste einen kompletten Lockdown, eines indem nichts gemacht wird, was sehr schlecht für uns augegangen wäre, und dann noch ein mittleres Modell, das die Dauer der Pandemie auf 500 Tage prognostizierte. Heute haben wir Tag 480 der Pandemie. Als wir mit dem mittleren Modell an die Medien gegangen sind, waren alle total fassungslos, dass die Pandemie mehr als ein Jahr dauern könnte. In der Pandemie haben wir sowohl schlechtes als auch gutes erlebt und uns wurde klar, wie vulnerabel unsere Gesellschaft ist.

Was hat Sie im Zuge der Coronakrise am meisten überrascht?

Am meisten hat mich überrascht, dass so ein Virus ausreicht, um wirklich alle Dinge auf den Kopf zustellen. Wir haben gelernt, dass wir vieles in unserer Gesellschaft nicht für selbstverständlich nehmen dürfen. Es können und werden auch noch andere Krisen kommen. Wenn wir glauben, dass wir in einer mit Watte gepackten Welt leben, dann handelt es sich um einen Irrglauben. Eines ist mir aber wichtig: Als Simulationsforscher prognostizieren wir keine fatalistische Zukunft. Vielmehr wollen wir aufzeigen, wo wir Innovation einsetzen können, um gegebene Situationen zu verbessern.


Niki Popper ist ein österreichischer Simulationsforscher und erlange durch seine Computermodelle zur COVID-19-Pandemie internationale Bekanntheit. 2020 waren seine Modellrechnungen die Grundlage für die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung. Zudem wurde der Experte auch in den Beraterstab der Coronavirus-Taskforce im Gesundheitsministerium berufen. Neben seiner Tätigkeit als Forscher betreibt Popper auch die dwh GmbH, ein F&E-Unternehmen, das Simulationsdienstleistungen anbietet – unter anderem auch zu Innovationen im Gesundheitsystem. Vom 24. bis 26. Juli ist Popper am Austrian Health Forum 2021 in Schladming zu Gast, um mit führenden Experten über die Digitalisierung im österreichischen Gesundheitssystem zu sprechen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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