05.04.2022

DeLorean: Das nächste Kult-Auto kommt als E-Auto zurück

Der elektrische Nachfolger des aus der Filmreihe "Zurück in die Zukunft" bekannten Kult-Autos DeLorean soll im August präsentiert werden.
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Screenshot aus dem Kult-Film
Screenshot aus dem Kult-Film "Zurück in die Zukunft" | (c) Universal

„Zurück in die Zukunft“ wird hier zweideutig: Das aus der zwischen 1985 und 1990 erschienenen Film-Reihe bekannte Kult-Auto DeLorean wird neu aufgelegt – natürlich als E-Auto. Am 18. August 2022 soll es ausgerechnet bei einem Oldtimer-Wettbewerb – dem „Pebble Beach Concours d’Elegance“ – erstmals gezeigt werden. Drei Tage später soll es dann offiziell präsentiert werden – dann will man auch den Namen des neuen Modells bekannt geben.

Der legendäre DeLlorean aus den 1980ern
Der legendäre DeLlorean aus den 1980ern | (c) Fool4myCanon via Wikimedia Commons

Konzipiert wird der E-DeLorean vom Turiner Designstudio Italdesign, das bereits das Vorbild aus den 1980er-Jahren entwarf. Das Studio ist seit einigen Jahren Teil von Audi. Die DeLorean Motor Company wurde 2011 neu gegründet, nachdem sie 1983, also noch vor dem ersten „Zurück in die Zukunft“-Film und weniger als zehn Jahre nach ihrer Gründung in Insolvenz gegangen war. Die elektrische Neuauflage wurde damals bereits für 2013 angekündigt – nun dürfte es tatsächlich soweit sein.

Erst eine Detail-Aufnahme des E-DeLorean

Der neue DeLorean soll eine „Neuinterpretation einer modernen Ikone“ werden, heißt es vom Unternehmen in einer Aussendung. CMO Troy Beetz kommentiert in dieser: „Die Spannung steigt wie die Türen unseres ikonischen Sportwagens“. Denn bislang wurde nur eine Dreiviertelaufnahme des Konzept-Fahrzeugs veröffentlicht, auf der die linke Schulterlinie und das Rücklicht zu sehen sind. Ob das neue Modell ebenfalls Flügeltüren hat, wurde übrigens auch noch nicht bekanntgegeben, wird jedoch auf der Page des Unternehmens klar angedeutet.

Bislang wurde vom neuen Design nur dieses eine Bild gezeigt | (c) DeLorean Motor Company
Bislang wurde vom neuen Design nur dieses eine Bild gezeigt | (c) DeLorean Motor Company

Elektrische Neuauflagen von Kult-Autos sind derzeit ein großer Trend im Automobil-Sektor. VW präsentierte etwa zuletzt den „ID Buzz“, der optisch an frühe VW Bus-Modelle erinnert. Ein (nicht autorisiertes) Remake des Käfers setzte dagegen ein chinesischer Konkurrent um. Auch die legendäre Isetta legt BMW nicht selbst neu auf – die E-Kopie kommt von der Schweizer Microlino AG. Der E-Manta dagegen wurde direkt von Opel angekündigt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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